Er spreche nicht als Experte für Verfassungsrecht, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus, sagt Hape Kerkeling am späten Mittwochabend im Thüringer Landtag bei der ersten Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren in einem deutschen Parlament. Der Entertainer begründet seinen Aufruf, ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anzustrengen, mit dem Umgang der Rechtsaußenpartei mit dem Nationalsozialismus.
„Wer nicht verantwortungsvoll mit der Geschichte Deutschlands umgeht, darf niemals Verantwortung für die Zukunft Deutschlands übernehmen“, lautet ein Kernsatz seines Auftritts. Die Verharmlosung des Dritten Reiches disqualifiziere für alle Staatsämter, und „deshalb disqualifiziert sie auch für jede Mitwirkung in unserer Demokratie“. Das Grundgesetz sei antifaschistisch, es sei „die zum Gesetz gereifte Erinnerung an die Gräueltaten des Nationalsozialismus“. Und das Versprechen dieses neuen Staates sei: „Wir dulden keinen Faschismus in Deutschland, und wir dulden auch nicht dessen Beginn.“
Kerkeling, dessen Großvater das KZ Buchenwald nahe Weimar überlebte, appelliert direkt an die anwesenden Thüringer Volksvertreter, sich für ein Verbotsverfahren einzusetzen: „Liebe Abgeordnete, ich bitte Sie, nutzen Sie Ihre Stimme, den Einfluss der Landesregierung im Bundesrat, um dieses wichtige Verfahren endlich anzuschieben.“ Nach neun Stunden, die die Anhörung vor dem Justizausschuss des Landtags schon dauert, gibt es für Kerkeling zum ersten Mal Applaus von der Zuschauertribüne.
Kerkeling wendet sich an die CDU
Der Abgeordnete Daniel Haseloff von der AfD reagiert indes empört auf die Rede. Seine Partei werde sich an der Befragung Kerkelings nicht beteiligen. Dessen Rede habe gezeigt, dass es sich bei der Anhörung um ein politisches Verfahren handele. Kerkeling antwortet, die AfD habe damit abermals eine Chance verpasst, sich öffentlich von radikalen Positionen zu distanzieren.
Kerkeling wendet sich auch an die CDU. Er verstehe die Bedenken der Partei vor einem Verbotsverfahren, wenn es um die 30 Prozent AfD-Wähler gehe. Aber die CDU müsse auch an die 70 Prozent denken, die diese Partei nicht wählten. Denen müssten die demokratischen Parteien die Angst nehmen, dass dieser Staat in einigen Jahren „zu einer wie immer gearteten Autokratie“ werde. Jede Handreichung zur AfD werde „zur Demontage der CDU“ führen.

Den Kontrapunkt zu Kerkeling setzt der zweite Prominente, der gleich danach auftritt: der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen. Im Gegensatz zu Kerkeling sei er als „nüchterner Jurist“ nicht für Emotionen zuständig, sagt er zu Beginn. Denn für das Verbotsverfahren brauche es „Fakten, Fakten, Fakten“. Die gesammelten Zitate von AfD-Funktionären verschiedener Ebenen reichten aus seiner Sicht nicht aus, um eine „Systemfeindschaft“ der Partei zu begründen.
Die Partei Die Linke sei „offen extremistisch“, fordere einen Systemwechsel und vertrete im Falle der Linksjugend die Vision einer klassenlosen Gesellschaft bis hin zur Diktatur des Proletariats. Lege man die Maßstäbe wie bei der AfD an, dann „müsste zuerst über ein Verbot der Linken gesprochen werden“, sagt Maaßen.
Maaßen trifft sich mit Höcke zum Mittagessen
Auch der Austritt aus der EU oder der NATO, wie sie von der AfD oder Teilen der Partei gefordert wird, sieht Maaßen nicht als ausreichend an, um eine Verfassungswidrigkeit der Partei zu begründen. Eine Absage an die Bündnistreue zur NATO gefährde nicht den Bestand der Bundesrepublik – das sehen andere Fachleute, wie Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für öffentliches Recht an der Universität Würzburg, an diesem Tag allerdings anders.
Maaßen, der bis zu seinem Austritt im vergangenen Jahr die rechtskonservative Werteunion geführt hatte, wird seit Anfang 2024 vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Bereich Rechtsextremismus beobachtet, wogegen er klagt. Mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke traf er sich am Mittwoch zum Mittagessen in der Kantine des Landtags. Er habe sich ein Bild von Höcke machen wollen, sagt er dazu. Denn in einer freiheitlichen Demokratie müsse jeder mit jedem reden.
Welche Aussichten aber hat ein Verbotsverfahren gegen die AfD? Und sind die Voraussetzungen dafür gegeben? Nur in einer Diktatur wisse man, wie ein solches Verfahren ausgehe, sagt Kerkeling. Doch er sei überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht der AfD „keinen Persilschein“ ausstellen werde. So bewerten es, mit anderen Worten, mehrere Staatsrechtler und Juristen in der Anhörung.
Besonders klar wirbt für ein Verbotsverfahren Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Er fordert Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, so bald wie möglich ein Verbotsverfahren zu beantragen. Die AfD wolle die demokratische Grundordnung beseitigen, in ihr sei „ein rassistisches, national-völkisches Weltbild fest verankert“, sagt er. Zudem sei die Partei eine Gefahr für sexuelle Minderheiten und Menschen mit Behinderungen. Zwar gebe es zu Recht hohe Hürden für ein Verbotsverfahren einer Partei. „Im Fall der AfD sehe ich sie als erfüllt an“, so Cremer. Die Radikalisierung der AfD sei so weit fortgeschritten, „dass sich die Partei in die Tradition der Nationalsozialisten stellt“.
Der Thüringer AfD-Abgeordnete Sascha Schlösser, rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion, kommentiert das mit dem Satz: „Sie haben nicht mehr alle Tassen im Schrank.“ Der Vorsitzende des Justizausschusses, Ringo Mühlmann, der die Sitzung leitet und ebenfalls der AfD angehört, mahnt seinen Kollegen zur Mäßigung, verweigert aber den von der Linken geforderten Ordnungsruf.
Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Verfassungsmäßigkeit der AfD prüfen würde, sei auf jeden Fall ein Gewinn „sowohl für die AfD als auch für die Demokratie“, sagt der Anwalt Chan-Jo Jun zu Beginn der Debatte. Denn ein Verbotsverfahren, das mehrere Jahre dauern werde, biete der AfD die Chance, sich zu mäßigen. So könne sie Abstand nehmen von einem Konzept der Remigration, das auf die ethnische Abstammung von Staatsbürgern ziele.
Nach dem Konzept des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner, den die AfD auch schon im Thüringer Landtag empfangen hat, „müsste ich auch das Land bald verlassen“, sagt Jun, der Sohn südkoreanischer Einwanderer ist. „Denn ich bin nicht hinreichend assimiliert wegen meines Phänotyps.“ Die AfD könne im Zuge eines solchen Verfahrens ihren Anhängern klarmachen, mit welchen Positionen man außerhalb der Partei stehe.
Kann ein einzelner AfD-Landesverband verboten werden?
Diesem „Der Weg ist das Ziel“-Ansatz will der Jurist Christian Conrad, der die AfD mehrfach vor Gericht vertreten hat, nicht folgen. Allein das Verfahren an sich sei für die Partei schädlich. „Die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen eine Partei, die nicht verfassungswidrig ist, ist selbst verfassungsfeindlich. Denn Sie greifen dann unmittelbar in den demokratischen Wettbewerb ein“, sagt Conrad, der kurz vor Beginn der Anhörung bei einer AfD-Pressekonferenz aufgetreten war.
Umstritten bleibt auch, ob ein Antrag auf ein Verbot einzelner Landesverbände rechtlich möglich und aussichtsreich ist. Die Rechtsprofessorin Katrin Groh von der Universität der Bundeswehr München sagt, ein isolierter Antrag gegen einen Landesverband könnte schneller zu einem Ergebnis führen. Andere Experten äußern Zweifel. Sie vertreten die Ansicht, dass auch verfassungsrechtlich problematische Aussagen aus den Landesverbänden dem Bundesverband der AfD zugerechnet werden müssten.
