Es gilt als das schärfste Schwert der Demokratie: Sollte ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD angestoßen werden oder nicht? Erstmals erörterten Juristen, Experten und Prominente diese Frage in einem deutschen Parlament bei einer öffentlichen Anhörung – ausgerechnet in Thüringen, wo der AfD-Landesverband mit seinem Chef Björn Höcke als besonders radikal gilt.
Zu Wort kam mit Hape Kerkeling auch ein Entertainer: Er spreche nicht als Experte für Verfassungsrecht, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus, betonte er. «Ich spüre, dass diese Demokratie in Gefahr ist», begründete Kerkeling seinen Auftritt im Landtag. Und er hatte eine Botschaft: «Wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlost und umdichtet, verwirkt jede politische Daseinsberechtigung in unserer Demokratie», sagte Kerkeling. «Allein ihre beschönigende Haltung gegenüber der NS-Diktatur macht sie in meinen Augen verfassungswidrig.» Das Versprechen des Staates laute: «Wir dulden keinen Faschismus in Deutschland», sagte Kerkeling.
Kerkelings Opa war KZ-Häftling in Buchenwald
Der Entertainer hatte im April eine beachtete Rede beim Gedenken an die Befreiung des NS-Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar gehalten, in das sein Großvater wie Zehntausende andere Menschen von den Nationalsozialisten verschleppt worden war. Die Linke-Fraktion lud ihn ein.
Anlass für die Anhörung war ein Antrag der Linke-Fraktion. Sie will erreichen, dass sich die Landesregierung für ein Verbotsverfahren auf Bundesebene einsetzt. Nach AfD-Wahlerfolgen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin nahm die Debatte um ein Verbotsverfahren zuletzt wieder Fahrt auf. Welche Chancen hätte ein Verfahren? Was, wenn es scheitert? Die wichtigsten Argumente der Anhörung:
Umgang mit der NS-Geschichte
Kerkeling beschränkte sich bei seinem Auftritt auf den Umgang der AfD mit der deutschen Geschichte. «Angst, Lügen und Hass waren die Zutaten der nationalsozialistischen Ideologie – und sie sind es heute für die Marschrichtung dieser rechtsextremen Partei», sagte der Komiker, Autor und Schauspieler. Wer die Verbrechen von 1933 bis 1945 relativiere, verharmlose oder bagatellisiere, verlasse den Boden des Grundgesetzes. «Wer Menschen gezielt verängstigt – mit Behinderung, anderem Glauben, anderer Hautfarbe, queer oder transgender», verletzte ihre vom Grundgesetz geschützte Würde.
Der Entertainer appellierte an die Politik, ein AfD-Verbotsverfahren anzustoßen. Gerade aus Thüringen sollte so ein Signal kommen. Die Verteidigung des Grundgesetzes sei keine Frage von links oder rechts, von Regierung oder Opposition, sagte Kerkeling zu den Abgeordneten.
Eingriff in demokratischen Wettbewerb
Die AfD schickte einen ihrer Anwälte in die Anhörung: Der Jurist und AfD-Rechtsanwalt Christian Conrad warnte vor einem Parteiverbotsverfahren, wenn Unsicherheiten bestehen. «Die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen eine Partei, die nicht verfassungswidrig ist, ist selbst verfassungsfeindlich», sagte er. Vor Beginn der Anhörung trat Conrad bei einer AfD-Pressekonferenz auf. Conrad wies darauf hin, dass der Antrag für die Regierung rechtlich nicht bindend ist. «Das heißt, das ist allenfalls ein politischer Auftrag», sagte er. Am Ende gehe es nicht um ein Prüfverfahren, sondern um ein Parteiverbotsverfahren, betonte er. Man ziehe in den Kampf.
Rassistisches Weltbild
Der Jurist Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte warf der AfD ein rassistisches und nationalvölkisches Weltbild vor. «Die AfD zielt auf die Beseitigung der demokratischen Grundordnung ab», sagte er. Ein Parteiverbotsverfahren habe hohe Hürden, so Cremer. «Im Fall der AfD sehe ich sie als erfüllt an.» Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr sagte, die AfD schüre Angst und Vergeltungswünsche in der Gesellschaft. Zur Frage, ob sich ein Verbotsantrag gegen die Bundespartei oder gegen einzelne Landesverbände richten sollte, sagte sie, dass ein isolierter Antrag gegen einen Landesverband wohl schneller zu einem Ergebnis führen könnte.
Gefährdung der Bundesrepublik
Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für öffentliches Recht an der Universität Würzburg, vertrat die Ansicht, dass für ein AfD-Verbotsverfahren ein wichtiges Kriterium erfüllt sei – die Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik. Er begründete das mit Forderungen der AfD nach einem Austritt aus der EU und zumindest von Teilen der Partei nach einem Austritt aus der Nato. Zudem pflege die AfD eine Nähe zu diktatorischen Systemen wie dem in Russland. Gegen ein Verbotsverfahren sprechen nach Einschätzung von Schwarz weder die Größe der AfD oder die mögliche Dauer des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.
So könnte es weitergehen
Thüringens Innenminister Georg Maier gehörte nicht zu den Anzuhörenden, äußerte sich aber am Rande des Landtags: «Im Bundesrat sortieren sich gerade Mehrheiten in Richtung eines möglichen Antrags auf ein AfD-Verbotsverfahren», sagte der SPD-Politiker. Er erwartet, dass die von Nordrhein-Westfalens CDU-Ministerpräsident Hendrik Wüst vorgeschlagene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung des verfassungsrechtlichen Umgangs mit der AfD noch in diesem Jahr zustande kommt. Damit sei ein erster Schritt gegangen. «So weit waren wir noch nie.» Maier zählt seit langem zu den lautesten Befürwortern eines AfD-Verbotsverfahrens.
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