
Eine Nachricht, eine Zahl, die eigentlich stimmen, können eine ganz andere Bedeutung bekommen, wenn sie aus dem Zusammenhang gerissen werden. Wie das funktioniert, ließ sich vor einer Woche beim ZDF-Sommerinterview mit der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel beobachten. Weidel kritisierte die Einbürgerung von Menschen, die aus Syrien nach Deutschland gekommen sind. In diesem Zusammenhang sagte sie: „Wissen Sie eigentlich, wie viel Arbeitslose letztes Jahr eingebürgert wurden? Es sind 306.000. Wir müssen aufhören, diese Menschen einzubürgern.“
Schon im Juli verbreitete Weidel auf Instagram eine ähnliche Zahl. In Bezug auf die Äußerung der Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), niemand wandere in unser Sozialsystem ein, schrieb sie, „in Wirklichkeit“ seien bereits 307.000 Arbeitslose eingebürgert worden. Woher kommt diese Zahl?
Es liegt nahe, dass Weidel sich in ihren Äußerungen auf eine Meldung des Portals Nius vom Juli bezieht, wonach 307.000 Arbeitslose eingebürgert worden seinen. Laut Nius geht das aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor, die der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer erfragt haben soll.
Die Zahl gibt es wirklich
Ein Blick in die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt: Die Zahl gibt es wirklich. Sie erfasst allerdings nicht Menschen, die neu eingebürgert wurden, wie Weidel es darstellt, sondern alle Menschen, die im Dezember 2025 arbeitslos gemeldet waren und irgendwann einmal eingebürgert worden sind: 307.601 von insgesamt 2,9 Millionen Arbeitslosen.
Die Bundesagentur für Arbeit bestätigt das auf Anfrage der F.A.Z. Sie betont, die Auswertung lasse keine Rückschlüsse darauf zu, wann diese Personen eingebürgert worden seien – ob vor zwei oder vor 20 Jahren –, aus welchen Ländern sie stammten oder auf welchem Weg sie nach Deutschland gekommen seien, ob als Flüchtlinge, als Arbeitsmigranten oder über den Familiennachzug.
Die Zahl sagt damit nichts über die Einbürgerungspraxis des vergangenen Jahres aus. Sie fügt sich aber in eine Darstellung, mit der die AfD schon länger auf Stimmenfang geht: Die deutsche Staatsbürgerschaft sei zu leicht zu haben, der deutsche Pass nichts mehr wert. Im Juni 2025 sagte Weidel, die deutsche Staatsangehörigkeit werde „komplett verramscht“. Damals war die Zahl der Einbürgerungen nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr zuvor um 46 Prozent auf 291.955 gestiegen.
Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hatten die Einbürgerungsregeln mit dem Ziel geändert, die Integration zu erleichtern. Ist die Staatsbürgerschaft wirklich so leicht zu haben, wie die AfD es immer wieder insinuiert?
Welche Voraussetzungen gelten für die Einbürgerung?
Die Bedingungen sind auf einer Internetseite der Bundesregierung nachzulesen. Bewerber benötigen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1, müssen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, einen Einbürgerungstest absolvieren und ihre Identität und ihre aktuelle Staatsangehörigkeit zweifelsfrei nachweisen.
Einige der Voraussetzungen wurden durch die Reform 2024 verändert. So wurde die Frist für die Einbürgerung verkürzt. Möglich ist sie seitdem bereits nach fünf Jahren Aufenthalt anstatt wie bislang nach acht Jahren. Bei besonderen Integrationsleistungen wie guten schulischen oder beruflichen Leistungen sollte die Mindestaufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre verkürzt werden können. Diese Regelung hat die aktuelle Bundesregierung inzwischen wieder gestrichen.
Als weitere Liberalisierungen gelten die prinzipielle Gewährung von Mehrstaatigkeit. Menschen müssen ihre alte Staatsangehörigkeit nicht mehr ablegen. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern müssen sich nicht mehr zwischen dem deutschen Pass und dem ihrer Eltern entscheiden. Die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten sie von Geburt an, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Vor der Reform waren dafür acht Jahre nötig.
Strenger beim Lebensunterhalt
Erleichterungen bei der Einbürgerung sah die Reform vor allem für die sogenannte Gastarbeitergeneration vor. Damit sollte die Lebensleistung der Menschen anerkannt werden, die im Rahmen der Anwerbeabkommen in die Bundesrepublik oder als Vertragsarbeiter in die DDR gekommen waren. Für sie ist der verpflichtende Einbürgerungstest weggefallen. Auch genügt für sie als Sprachnachweis, dass sie sich im Alltag auf Deutsch verständigen können.
Verschärft wurde hingegen die Regelung zur Sicherung des eigenen Unterhalts. Während früher auch Menschen eingebürgert werden konnten, die aufgrund nicht selbstverschuldeter Umstände Sozialleistungen bezogen – etwa nach einer Krankheit, einer Kündigung oder aufgrund der Pflege eines Angehörigen –, gibt es diesen Spielraum nicht mehr. Ausnahmen gelten nur für wenige, klar definierte Gruppen. Wer eingebürgert wird, muss seinen Unterhalt also in den allermeisten Fällen selbst sichern können.
Präzisiert wurde das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Reform stellte klar, dass „antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind. Das hat auch Auswirkungen auf eine mögliche Rücknahme der Staatsangehörigkeit. Einbürgerungen können binnen zehn Jahren etwa bei arglistiger Täuschung oder falschen Angaben zurückgenommen werden. Die Reform stellte klar, dass das bei unrichtigen Erklärungen zum Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gilt.
Schlussendlich dürfen Bewerber auch nicht vorbestraft sein, außer es handelt sich um „Bagatellstrafen“. Wer wegen einer antisemitisch, rassistisch oder sonst menschenverachtend motivierten Tat verurteilt wurde, kann nicht eingebürgert werden, unabhängig von der Höhe der Strafe.
