Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat einen Entzug des passiven Wahlrechts von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke vorgeschlagen. »Alle reden ja immer über Verbotsverfahren. Wie wär’s denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemandem extrem Rechtem wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann«, sagte Spahn im Focus-Podcast »Machtmenschen«. Der Entzug des passiven Wahlrechts würde bedeuten, dass Höcke nicht mehr gewählt werden kann. Mit aktivem Wahlrecht ist das Recht gemeint, selbst wählen zu können.
Der thüringische AfD-Landesverband wird vom Verfassungsschutz seit 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Höcke selbst wurde wegen des Verwendens einer verbotenen SA-Parole wiederholt vom Landgericht Halle verurteilt wurde.
Spahn bekräftigte in dem Podcast seine eigene Abgrenzung zur AfD. »Wer für Putin unterwegs ist, für China spioniert, extrem und radikal in der Sprache ist, von dem grenzen wir uns, grenze ich mich klar ab – politisch, inhaltlich, menschlich«, sagte der CDU-Politiker.
AfD-Verbotsverfahren
Mitte Juni hatte der SPD-Politiker und frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück dafür plädiert, einzelnen Vertretern der AfD das passive Wahlrecht zu entziehen, zum Beispiel Höcke. Zuletzt hatten Vertreter der CSU in Bayern Offenheit für ein Teil-Verbotsverfahren signalisiert. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD als Gesamtpartei hatte die CSU-Spitze unter Parteichef Markus Söder in den vergangenen Monaten stets abgelehnt.
Seit Jahren wird über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert. Doch die Hürden sind hoch und es gibt Bedenken, ob ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich wäre.
