
Die Schwierigkeit für Wahlprüfungsausschüsse besteht darin, dass niemand wirklich sicher wissen kann, wie sich ein Politiker verhält, wenn er erst einmal im Amt ist. Nur dass er Mitglied einer bestimmten Partei ist, ist noch kein Grund zur Ablehnung. Es geht um ihr individuelles Verhalten. In Niedersachsen kommt den Ausschüssen, die darüber zu entscheiden haben, die Kommunalaufsicht und der Verfassungsschutz entgegen, deren Hilfe sie in Anspruch nehmen können.
Wenn sich Reichsbürger-Sympathisanten bewerben
In den Fällen, in denen jetzt gegen die Kandidaten entschieden wurde, in den meisten Fällen Mitglieder der AfD, bestanden offenbar keine Zweifel: Sie haben sich in den Augen der Mehrheit im jeweiligen Ausschuss wie Verfassungsfeinde, in einem Fall sogar als Sympathisant der „Reichsbürger“ verhalten.
Auch wenn die Sache klar scheint, können die Wahlprüfer und auch die Kommunalaufsicht den letzten Beweis nicht antreten: Wenn ein Amt erst gar nicht übertragen werden kann, lässt sich auch die verfassungswidrige Amtsführung nicht belegen. Mit diesem Dilemma spielt die AfD. Sie bezeichnet das Verfahren als undemokratisch und willkürlich.
Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende hat nun eine Klage angekündigt. Er wurde nicht zur Wahl zum Landrat in Lüneburg zugelassen. Vor Gericht wird er nachweisen müssen, seinen Landesverband zwar zum Verfassungsfeind gemacht zu haben, aber persönlich frei von diesem Makel zu sein. Darin steckt nun wiederum das Dilemma der AfD.
