Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD in dem Freistaat wegen des Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen in der Partei weiter beobachten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ eine Berufung des AfD-Landesverbands gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts München ab.
Der Verwaltungsgerichtshof begründete die Entscheidung mit Aussagen der Partei zu Remigration, die zu »Umsturzphantasien oder zu einer fortgesetzten Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen«. Die von der AfD aufgeworfenen Fragen seien bereits in der Rechtsprechung geklärt, die Einwände gegen das Urteil griffen nicht durch. Die Entscheidung ist demnach unanfechtbar.
Grund für die Beobachtung des Parteiverbands durch den bayerischen Verfassungsschutz war ein Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz vom Juni 2021. Das Verwaltungsgericht München hatte einen Eilantrag der Partei gegen die Entscheidung abgelehnt. Auch im Hauptsacheverfahren erhielt die AfD nicht Recht.
Das Gericht ließ damals keine Berufung zu. Dies versuchte die
AfD nun über den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzufordern – auch dies ist nun gescheitert.
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