Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hamburgs
Innensenator Andy Grote (SPD), will die rechtlichen Hürden für die Abschiebung
straffälliger Flüchtlinge unabhängig vom Herkunftsland senken. Dies sagte er dem
RedaktionsNetzwerk Deutschland vor dem Treffen
der Innenminister von Bund und Ländern, das an diesem Mittwoch beginnt.
Als Beispiele für Länder, in die man »intensiver« Straftäter
zurückführen könne, nannte er Syrien und Afghanistan, aber auch die Ukraine. Er sei dankbar dafür, dass
der in einigen Monaten auslaufende Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete auf
europäischer Ebene verlängert werde. Doch wenn man über den Schutzstatus für
wehrfähige ukrainische Männer diskutiere, dann sollte man erst recht über den
Schutzstatus für ukrainische Straftäter oder Extremisten sprechen.
Derzeit müssten für eine Ausweisung zwingende Gründe
der nationalen Sicherheit vorliegen, sagte der SPD-Politiker. Diese Schwelle
müsse man senken. Man könne der Bevölkerung nicht vermitteln, dass Menschen,
die hier zum Teil wiederholt schwere Straftaten begehen, trotzdem bleiben
können, sagte Grote. Man müsse das Bleibeinteresse des Einzelnen stärker mit
dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung abwägen und Letzteres höher gewichten.
Wenn Menschen, die hier Schutz genießen, auch bei
gewichtigen Straftaten und Verurteilungen zu Freiheitsstrafen ihr
Aufenthaltsrecht nicht verlören, leide die Akzeptanz für den Schutz von
Geflüchteten insgesamt, sagte Grote. Dies sei besonders dann der Fall, wenn ein anerkannter
Flüchtling dann später schwerste Straftaten, wie zum Beispiel einen Mord oder
einen Terroranschlag, begehen würde.
Verschärfung der Migrationspolitik in Deutschland
Die
aktuelle Bundesregierung hatte zu Beginn ihrer Amtszeit 2025 eine »Migrationswende«
ausgerufen und seitdem mehrere Maßnahmen beschlossen, um die Migrationspolitik
in Deutschland zu verschärfen. Laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wurde bereits Ende vergangenen Jahres damit begonnen, Straftäter nach
Afghanistan und Syrien abzuschieben.
Die Kontakte der Bundesregierung zu den Taliban in Afghanistan sind umstritten. Offiziell unterhält die Bundesregierung keine diplomatischen
Beziehungen zu der radikal islamistischen Terrormiliz und erkennt sie nicht als legitime Regierung an. Seit ihrer Machtergreifung hat sich die Menschenrechtslage, vor allem in Bezug auf Frauenrechte, drastisch verschlechtert.
Den Wegfall von Schutzgründen nach Ende des Bürgerkriegs in Syrien muss
das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einem
Widerrufsverfahren noch prüfen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im März darauf gedrungen den Schutzbedarf syrischer Flüchtling neu zu bewerten.
Außenminister Johann Wadephul (CDU) hatte im Oktober 2025 bei einem Besuch in Syrien
eine freiwillige Rückkehr in großer Zahl angezweifelt und damit unionsintern Kritik auf sich gezogen. Dennoch
sagte er später, er halte an der Einschätzung fest, dass die Rückkehr an
zerstörte Orte etwa in Damaskus kurzfristig nur sehr eingeschränkt
möglich sei.
