
Formal ist nicht viel passiert: Ein Abgeordneter hat sich bei seiner Fraktion abgemeldet, seine Vertretung im Ausschuss war informiert und füllte die Lücke, alles ganz undramatisch. Der Abgeordnete aber heißt Jens Spahn. Er hatte nach seinem Rücktritt vom Fraktionsvorsitz im Sommer als Abgeordneter einen begehrten Platz im mächtigen Haushaltsausschuss erhalten und fehlte nun ausgerechnet in einer Haushaltswoche in den ersten zwei Sitzungen des Ausschusses. Und dann verbreitete sich zugleich ein Foto, das ihn mit Baby auf einem Flughafen auf Sardinien zeigen soll.
Das war für einige Parteifreunde zu viel. Zumal aus der Fraktion daran erinnert wurde, dass Spahn als deren Vorsitzender von Mai 2025 bis Juli 2026 sehr deutlich Disziplin bei der Anwesenheit eingefordert haben soll.
Formale Fehler werden Spahn von Fraktionsseite nicht vorgeworfen. Die Fraktion ist kein Arbeitgeber, sie organisiert die gemeinsame Arbeit der Abgeordneten einer Partei. Wenn jemand verhindert ist, muss er sich bei den Parlamentarischen Geschäftsführern abmelden. In Zeiten der knappen Mehrheit der Koalition von nur zwölf Stimmen ist die Übersicht über die Abwesenheiten umso wichtiger – und daher auch die Disziplin. Abgemeldet hatte sich Spahn, auch bei der Arbeitsgruppe Haushalt war das so vermerkt, die Mehrheit stand im Ausschuss. Einen Grund musste er nicht angeben, von der Erkrankung seines Babys wurde berichtet.
Empörung in der Fraktion
Nach den Sardinien-Fotos ging es aber schnell. Der Unmut unter den Haushaltspolitikern der Union war groß, mehrere machten deutlich, dass sie Konsequenzen sehen wollten. Die Empörung breitete sich in Chatgruppen und sozialen Medien aus. Die Fraktionsführung erkannte, wie kompliziert die Lage, wie groß der Druck ist. Der Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei sprach mit Spahn. Am Freitag wurde dann eine Sondersitzung der Arbeitsgruppe Haushalt angesetzt. Spahn erklärte sich, für die Fraktionsführung war die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Catarina dos Santos-Wintz dabei, eine Art Schonfrist war das Ergebnis.
Das aber bremste den Unmut offensichtlich nicht. Am Montag zog Spahn sich aus dem Haushaltsausschuss zurück, er ist jetzt einfach nur noch Abgeordneter. Ob er sich vergangene Woche auch bei der Bundestagsverwaltung abgemeldet hatte, wollte diese auf Anfrage nicht sagen. Spahns Bundestagsbüro antwortete auf Anfrage zunächst nicht.
Wem sind Abgeordnete Rechenschaft schuldig?
Arbeitsrechtlich sind Abgeordnete merkwürdige Geschöpfe. Denn weder sind die Partei- oder Fraktionsvorsitzenden noch die Bundestagspräsidentin, nicht einmal ihre Wähler ihr Arbeitgeber. „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“, legt das Grundgesetz fest. Wegen ihrer Sonderstellung beziehen Abgeordnete kein Gehalt, sondern eine Entschädigung („Diäten“, das Wort kommt von den Tagungsgeldern), deren Höhe sie selbst als Parlament beschließen müssen. Für die Kosten ihrer Tätigkeit bekommen sie darüber hinaus eine Pauschale und Sachbezüge.
Trotz der Weisungsungebundenheit gibt es Regeln. Sie sind in der – ebenfalls in der Verfassung vorgesehenen – Geschäftsordnung festgelegt. Da die Abgeordneten des Bundestags sie sich selbst geben, stellt die Geschäftsordnung keine Einschränkung dieses freien Mandats dar. Darin heißt es: „Die Mitglieder des Bundestages sind verpflichtet, an den Arbeiten des Bundestages teilzunehmen. Die Anwesenheit der Mitglieder des Bundestages wird an jedem Sitzungstag nach Maßgabe des Abgeordnetengesetzes erfasst.“
Das Mandat soll im Mittelpunkt stehen
In besagtem Abgeordnetengesetz geht es hauptsächlich ums Geld, also um Bezüge, Berufstätigkeit neben dem Mandat, Versorgung und dergleichen Fragen; immerhin heißt es auch dort klar: „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages.“ Am Geld werden auch die Anwesenheitskontrolle und die Folge einer Nichtanwesenheit festgemacht: „An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt.“
Trägt sich ein Abgeordneter nicht ein und tritt auch sonst im Bundestag nicht durch Wortmeldung oder namentliche Abstimmung in Erscheinung, gibt es eine finanzielle Sanktion: Bis zu 200 Euro werden dann von der Kostenpauschale abgezogen. Nicht von den Diäten, die blieben ungeschmälert, selbst wenn ein Abgeordneter die Legislaturperiode von Anfang bis Ende am Strand von Mallorca verbrächte. Die Abzüge können geringer sein, etwa wenn eine Krankschreibung vorgelegt wird (bei krankem Kind und notwendiger Betreuung wird gar nichts abgezogen) oder eine „Beurlaubung“ des Bundestagspräsidenten. Auch damit ist nicht ein „Urlaub“ im gewöhnlichen Sinn gemeint, den gibt es für Abgeordnete mangels Arbeitgeber nicht.
Listen und Dateien
Neuerdings sollen die guten alten Listen, die bisher an allen Eingängen der Parlamentsgebäude auslagen, durch eine digitale Erfassung ersetzt werden. Dafür wurden eigens neue Hausausweise an die Abgeordneten ausgegeben. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erwartet, wie sie nach einem entsprechenden Beschluss des Ältestenrats an die „lieben Kolleginnen und Kollegen“ schrieb, damit jährlich rund 55.000 Blatt Papier und 1000 Arbeitsstunden einzusparen. Wer sich dieser kalten Herrschaft des Digitalen nicht beugen möchte, muss den Eingang Nord benutzen, da soll weiterhin eine Liste aus Papier aufliegen.
So verhält es sich mit dem freien Mandat. Wer allerdings etwas bewirken und eine politische Zukunft haben möchte, muss mit den Kollegen ein Einvernehmen finden. Denn über Posten in Ausschüssen entscheidet die Fraktion (bei der Union werden sie in der sogenannten Teppichhändlerrunde der Landesgruppenvorsitzenden verteilt). Und über die Aufstellung für die nächste Wahl die Partei.
