„Was passiert, wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wird?“ Mit dieser Frage eröffnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sein Unterstützungsangebot für freiwillige Ausreisen. Die Antwort könnte rundweg so lauten: Wer abgelehnt wurde, muss ausreisen – oder wird früher oder später abgeschoben. Doch so unfreundlich formuliert man hier nicht. Vielmehr heißt es, die freiwillige Rückkehr solle „Vorrang gegenüber der erzwungenen Aufenthaltsbeendigung“ haben.
Rund 16.600 Personen sind nach Angaben des Bundesamts im Jahr 2025 mit einer Förderung des Bundesamts freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt – die meisten von ihnen in die Türkei (33 Prozent), nach Syrien (27 Prozent), in die Russische Föderation (zehn Prozent) und nach Georgien (sieben Prozent). Das entsprach einem Anstieg von etwa 60 Prozent gegenüber dem Jahr 2024, in dem gut 10.000 geförderte Ausreisen stattgefunden hatten. Fast ebenso viele waren es 2023, jedoch deutlich weniger im Jahr 2022, mit knapp 7900 geförderten freiwilligen Ausreisen.
Viele Menschen gehen jedoch auch ohne Rückkehrförderung: So verließen 2022 nach Angaben von Pro Asyl unter Berufung auf die Bundespolizei knapp 30.000 Personen die Bundesrepublik selbständig, etwa nur unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung.
Beraten werden Rückkehrwillige nicht im Bundesamt in Nürnberg, sondern wohnortnah in den Bundesländern. In Hessen beispielsweise werden Rückkehrberatungen über die Programme des Bundes und des Landes in den Regierungspräsidien in Gießen, Kassel und Darmstadt angeboten; zahlreiche Beratungsstellen nichtstaatlicher Träger kommen hinzu.
Die drei staatlichen Beratungsstellen in Hessen wurden 2016 als Reaktion auf die stark gestiegenen Flüchtlingszahlen gegründet. Sein erstes staatliches Rückkehrprogramm erließ das Land im Jahr 2019, Ende 2025 wurde es aktualisiert. In Darmstadt sind heute in der Abteilung für Aufenthaltsrecht und freiwillige Ausreisen insgesamt neun feste Mitarbeiter beschäftigt.
Eine geförderte freiwillige Ausreise ist billiger als eine Abschiebung
Die Beratungen sind dezentral organisiert. Nicht die eventuell Rückreisewilligen kommen in die Behörde – die Mitarbeiter kommen zu ihnen in die Ausländerberatungsstellen oder Flüchtlingsunterkünfte, sofern es dort geeignete Räume für Besprechungen gibt. „Wir wollen den Interessenten einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Beratung geben. In privaten Räumlichkeiten beraten wir aber nicht“, sagt die Leiterin des Teams Freiwillige Ausreise im Regierungspräsidium Darmstadt, deren Name auf Wunsch der Behörde nicht genannt werden soll. Die meisten ihrer Klienten seien „vollziehbar ausreisepflichtig“. Das bedeutet, dass der Asylantrag abgelehnt wurde und es keine Klagemöglichkeit dagegen mehr gibt.
„Vollziehbar Ausreisepflichtige“ müssen das Land verlassen und können nach Ablauf der Ausreisefrist abgeschoben werden. Im Ablehnungsbescheid wird ihnen dafür eine bis zu dreißigtägige Frist gesetzt – und eine Rückkehrberatung angeboten. „Die abgelehnten Personen wissen in diesem Moment: Jetzt ist es ernst. An diesem Punkt bieten wir ihnen Unterstützung für eine freiwillige Ausreise und teilweise auch eine entsprechende finanzielle Förderung an“, sagt die Teamleiterin. Denn, so die Überlegung dahinter: Eine geförderte freiwillige Ausreise ist immer noch billiger als eine Abschiebung samt Suche nach Untergetauchten und Polizeieinsatz.
Aber auch bleibeberechtigte Personen, die über eine Rückkehr nachdenken, können von der Rückkehrförderung profitieren – oder Ausreisepflichtige, deren Asylantrag zwar abgelehnt wurde, die aber momentan noch in Deutschland geduldet werden.
Duldungen werden ausgesprochen, wenn praktische oder rechtliche Hindernisse einer Abschiebung im Wege stehen: fehlende Reisepapiere, eine Aufnahmeweigerung im Herkunftsland, eine laufende Ausbildung, eine schwere Erkrankung, ein Abschiebestopp. Bei Problemen wie fehlenden Papieren können die Berater oft helfen, zum Beispiel können neutrale Flugbestätigungen zur Vorlage beim Generalkonsulat ausgestellt werden. Bei anderen Schwierigkeiten hilft es manchmal nur, abzuwarten. Von den rund 230.000 „vollziehbar Ausreisepflichtigen“ im Jahr 2025 in Deutschland lebten 82 Prozent mit einer Duldung.
Geduldet zu sein, bedeutet jedoch, dass die Gründe für die Duldung entfallen können. Ein Abschiebestopp kann aufgehoben, eine Ausbildung beendet werden, ein gepflegter Angehöriger versterben – und die Duldung wird aufgehoben, die Rückführung eingeleitet. Diese Unsicherheit und die unklaren Zukunftsaussichten verunsichern viele.
Der größte Vorteil: Es ist die eigene Entscheidung
Für die Ausreisepflichtigen habe es viele Vorteile, wenn sie Deutschland freiwillig verlassen, sagt die Teamleiterin. „Vor allem, dass es ihre eigene Entscheidung ist, die sie selbstbestimmt treffen.“ Sie gehen ohne Polizei, ohne mögliche Fixierung mit Handschellen, in Würde und vor allem ohne Traumatisierung der Kinder. Auch über den Zeitpunkt der Ausreise können sie so mitentscheiden. „Eine Abschiebung wird ja nicht vorher angekündigt. Statt also in der Nacht aus dem Schlaf gerissen und abgeschoben zu werden, bestimmt man selbst über die Rückkehr, kann in Ruhe packen und sich auch mental darauf vorbereiten.“
Diese Vorteile gegenüber einer Abschiebung werden auch von privaten Beratungsorganisationen genannt, etwa dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Er führt überdies einen weiteren Vorteil an: In der Regel wird bei einer freiwilligen Ausreise kein Einreise- und Aufenthaltsverbot („Einreisesperre“) verhängt, wie es bei Abschiebungen regelmäßig der Fall ist.
Nichtsdestotrotz sei es ein schwieriger Lebensmoment, sagt die Teamleiterin in Darmstadt. „Diese Entscheidung zu treffen, ist existenziell.“ Noch am Flughafen könne sich ein freiwillig Ausreisender darum entscheiden, doch nicht ins Flugzeug einzusteigen. Dies komme erfahrungsgemäß aber sehr selten vor, wenn die Entscheidung erst einmal getroffen worden ist.
Aktuell denken vor allem viele syrische Flüchtlinge über eine Rückkehr nach. Sie habe jetzt täglich Anfragen von Syrern, die sich beraten lassen möchten, sagt die Behördenmitarbeiterin. Die Wartezeiten für Beratungen werden darum länger, aktuell könne es bis zu vier Wochen dauern, bis man einen Termin bekommt. Knapp 1100 Erstberatungen führte das Regierungspräsidium Darmstadt 2025 durch. Oft werde mehrmals beraten, bis alles unter Dach und Fach ist.

Wie hoch die finanzielle Unterstützung im Einzelfall ausfällt, hängt vor allem davon ab, um welches Rückkehrland es sich handelt. Grundsätzlich greift zuerst ein Rückkehrprogramm des Bundes, das über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgewickelt wird.
Für Rückkehrer nach Syrien, aber auch nach Afghanistan, Algerien, China, Kenia, Pakistan oder Eritrea beispielsweise werden aus dem Bundesprogramm das Flug- oder Busticket und die Anfahrt zum Flughafen oder Bahnhof bezahlt. Erwachsene bekommen außerdem 200 Euro Reisebeihilfe, Minderjährige 100 Euro. Als Starthilfe im Herkunftsland werden dann pro Person 1000 Euro gezahlt; Kinder erhalten die Hälfte, insgesamt ist diese Förderung auf 4000 Euro pro Familie gedeckelt.
Kranke oder mobilitätseingeschränkte Personen können darüber hinaus während der Reise einen Rollstuhlservice oder eine medizinische Begleitperson beantragen; im Zielland werden ihnen bis zu 2000 Euro für bis zu drei Monate nach ihrer Ankunft als Unterstützung gewährt.
Ergänzend dazu geben die Bundesländer weitere Hilfen über ihre Landesprogramme. Die Teamleiterin in Darmstadt nennt als Beispiel den Fall einer Iranerin, die in ihr Land zurückkehren wollte, obwohl dorthin derzeit nicht abgeschoben wird. „Ihr waren vom Bundesamt eine Reisebeihilfe von 200 Euro und eine Starthilfe von 1000 Euro bewilligt worden, aber da sie lange hier gelebt hatte, hatte sie mehr Gepäck als nur den einen üblichen Koffer und das eine Stück Handgepäck. Darum haben wir ihr noch 500 Euro für den Umzug des Hausstands hinzugegeben.“
Sie nennt weitere Beispiele: Einer Nigerianerin habe man den Weg vom Flughafen in Lagos zurück in ihr Dorf bezahlt, einer Irakerin ein Coaching für die Eröffnung eines Kosmetikstudios. Mitunter helfe man auch vor Ort mit lokalen Partnern bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche. Die Kosten bewegen sich meist in einer Größenordnung von wenigen hundert Euro.
Höher fallen die Hilfen für Rückkehrer in die Türkei aus; sie ist zurzeit das rückkehrstärkste Land. Dort angekommen, werden aus dem REAG-GARP-Programm nochmals 400 Euro für Einzelpersonen oder 800 Euro für Familien gezahlt. Aus dem EU-Reintegrations-Programm (EURP) können zusätzlich als Kurzzeitunterstützung 630 Euro pro Person beantragt werden sowie als Langzeitunterstützung 2450 Euro für den Hauptantragsteller und 1230 Euro als Sachleistung für jedes weitere Familienmitglied.
Stimmen für großzügigere Rückkehrhilfen
Über die Höhe dieser Unterstützungsleistungen gibt es immer wieder Diskussionen. Andere europäische Staaten, beispielsweise Dänemark, geben höhere finanzielle Anreize. Auch Deutschland half früher stärker nicht nur bei der Rückkehr, sondern auch beim Neuanfang vor Ort. So berichtete der Geschäftsführer des World University Service, Kambiz Ghawami, der F.A.Z., dass in den Neunzigerjahren Existenzgründungen mit Krediten von bis zu 18.000 Mark gefördert worden seien. Für die berufliche Wiedereingliederung von Fachkräften gab es in Partnerländern über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung befristete Zuschüsse zum Gehalt von bis zu 2000 Mark und Hilfen bei der Arbeitsplatzausstattung, die nach einer gewissen Zeit in den Besitz der anstellenden Firmen übergingen. Man begriff das als Entwicklungshilfe und Fluchtursachenbekämpfung zugleich.
Die Gründe für eine freiwillige Rückkehr sind vielfältig. Oft sind es fehlende soziale Kontakte, die auf Dauer zermürben. Viele finden in Deutschland keinen Anschluss, fühlen sich ohne Arbeit untätig. Manchmal seien es alte Menschen, die in der Heimat sterben wollen, manchmal Töchter oder Söhne, die zu Hause ihre kranken oder sterbenden Eltern pflegen wollen. „Manche sind aber auch so realistisch, dass sie nach einer Ablehnung einsehen, dass sie hier keine echten Perspektiven haben, keine Chance, legal etwas aufzubauen“, sagt die Leiterin der Darmstädter Rückkehrberatung.
Ihrer Erfahrung nach wollen viele, die sich einmal zur Rückkehr entschieden haben, die Sache schnell hinter sich bringen. „Viele wollen das Geld – und dann nichts wie weg.“ Früher, in den ersten Jahren der Rückkehrberatung, brachten ihre Kolleginnen und Kollegen die Rückkehrer zum Teil noch persönlich zum Flughafen, zum Check-in und durch die Sicherheitskontrolle. Aber diese Zeiten seien vorbei. „Wegen der hohen Zahl an freiwilligen Rückkehrern kann das Team dies nur noch in Einzelfällen leisten – bei Personen, die diese Hilfe wirklich brauchen, zum Beispiel kranken oder alten Menschen.“
