Jüdische Organisationen fordern nach einer Gerichtsentscheidung in Berlin einen besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung an Hochschulen. Hintergrund ist der Fall des jüdischen Studenten Lahav Shapira, der 2024 in Berlin-Mitte Opfer eines brutalen Angriffs wurde.
Schreiben an Berliner Wissenschaftssenatorin
In einem offenen Brief an Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) kritisieren jüdische Organisationen, Betroffene könnten bislang nicht gerichtlich überprüfen lassen, ob der Anspruch auf Schutz vor Diskriminierung auch eingehalten werde. «Ein wirksamer Schutz vor antisemitischer und anderer Diskriminierung setzt aber voraus, dass gesetzliche Pflichten nicht nur bestehen, sondern im Ernstfall auch einklagbar sind», heißt es in dem Schreiben. Die Verbände fordern deshalb eine Klarstellung im Berliner Hochschulgesetz.
Jüdischer Student klagte erfolglos gegen Uni
Der jüdische Student Shapira hatte erfolglos versucht, die Freie Universität Berlin (FU) zu einem besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung zu verpflichten. Er warf der Hochschule vor, sie unternehme nicht genug.
Das Verwaltungsgericht Berlin wies seine Klage gegen die Uni aber als unzulässig ab. Das Berliner Hochschulgesetz verpflichte die Universität zwar dazu, Diskriminierung vorzubeugen und zu beseitigen, hatte das Gericht im März argumentiert. Es sehe jedoch keine individuell einklagbaren Rechte vor.
Angriff beschäftigt Justiz weiter
Nach der Attacke hatte das Landgericht Berlin einen 25-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Anders als die Vorinstanz ging das Gericht nicht von einer antisemitisch motivierten Tat aus. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil ein.
Zu den Unterzeichnern des Briefes an die Wissenschaftssenatorin gehören sechs Organisationen, darunter das Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender in Deutschland, Österreich und der Schweiz, der Jüdische Studierendenverband Berlin sowie die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main.
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