
Amerikas Börsenaufsicht SEC schlägt vor, dass sogenannte öffentliche Unternehmen künftig auf die bislang verpflichtende und detaillierte Quartalsberichterstattung verzichten können. Diese Pflicht besteht schon seit 1970. Nehmen Firmen diese Befreiung wahr, sollen sie stattdessen zu halbjährlichen Berichten mit angepasstem Inhalt verpflichtet sein. Die SEC möchte Unternehmen die Möglichkeit geben, die Form der unterjährigen Berichterstattung zu wählen, die ihrer jeweiligen Situation, speziell nennt sie den Entwicklungsstand, und den Erwartungen der Anleger entspricht. Der Vorschlag steht für 60 Tage zur öffentlichen Diskussion.
Eine grundsätzliche Gefahr für Investoren sieht die SEC nicht. Von der vorgeschlagenen Flexibilisierung erwartet sie eine Minderung des Regulierungsaufwands für berichtspflichtige Unternehmen, was nach ihrer Ansicht auch die Entscheidung eines Unternehmens, eine Kapitalmarktnotierung anzustreben oder beizubehalten, beeinflussen und damit den Kapitalmarkt stärken kann.
Der Vorschlag der SEC passt zu einer nicht nur in den USA, sondern auch in der Europäischen Union und Deutschland zu Recht geführten Diskussion um die Notwendigkeit und Angemessenheit bestehender Regulierungen und daraus resultierender bürokratischer Belastungen.
Ohne Geschäftszahlen keine Unternehmensführung
Unbestreitbar löst die Verpflichtung zur externen Quartalsberichterstattung für betroffene Unternehmen Kosten aus. Ob diese Kosten jedoch so bedeutsam sind, dass ihretwegen eine Kapitalmarktnotierung scheitert, darf bezweifelt werden. Die verantwortliche Führung eines kapitalmarktorientierten Unternehmens setzt die nahezu jederzeitige Verfügbarkeit aktueller Informationen über dessen wirtschaftliche Lage für das Management voraus. Zu den Pflichten des Aufsichtsrats gehört nach den Regeln guter Corporate Governance eine quartalsbezogene Auseinandersetzung mit der Geschäftsentwicklung.
Die Grundlagen für die Quartalsberichterstattung müssen also ohnehin für die Information des Managements und des Aufsichtsrats aufbereitet werden. Zudem hat die heute erreichte Digitalisierung und Automatisierung des Berichtswesens in den Unternehmen den Aufwand für die Aufbereitung relevanter Daten für einen Quartalsbericht signifikant gemindert. Dass in den USA 50 Jahre nach der Einführung der Quartalsberichterstattungspflicht Kostenargumente vorgetragen werden, erstaunt daher.
Aus Sicht der betroffenen Unternehmen dürfte die Verpflichtung zur externen Quartalsberichterstattung mit einem anderen, möglicherweise schwerwiegenderen Aspekt zusammenhängen: Sie werden eine solche insbesondere dann als belastend empfinden, wenn es gilt, negative Unternehmensentwicklungen extern bekannt zu machen. Positive Unternehmensnachrichten würden sie dagegen wohl auch gerne ohne eine regulierende Verpflichtung publizieren.
Die Aktionäre eines börsennotierten Unternehmens können als wesentliches und oft auch einziges intersubjektiv nachprüfbares Informationsinstrument die externe Berichterstattung der Unternehmen nutzen. Den Aktionären die aktuelle Information über eine negative Geschäftsentwicklung vorzuenthalten, würde ihre Entscheidungen über den Kauf oder Verkauf von Aktien erheblich beeinträchtigen.
Der Verzicht auf Quartalsberichte würde Kleinanleger benachteiligen
Nur auf den ersten Blick überzeugend klingt das marktwirtschaftliche Argument, dass man es den Anlegern überlassen sollte, ob sie in ein Unternehmen investieren, das nur halbjährlich berichtet. Anleger mit entsprechender Marktmacht würden in einem solchen Umfeld ihre Informationsinteressen in jedem Fall zeitnah durchsetzen können. Kleinanleger und deren Vereinigungen hingegen könnten das deutlich schlechter oder gar nicht. Ein Verzicht auf die verpflichtende externe Quartalsberichterstattung würde also Streubesitzaktionäre zugunsten wesentlich Beteiligter, in der Regel institutionelle Anleger, benachteiligen.
Zusammenfassend wirft der Vorschlag der SEC aus Sicht der Teilnehmer des organisierten Kapitalmarkts grundlegende Zweifel auf und sollte daher nicht umgesetzt werden. Auch sollten die bestehenden Quartalsberichtspflichten in Deutschland nicht gemindert werden. Angesichts der sehr weitgehenden bisherigen inhaltlichen Anforderungen der SEC an die Quartalsberichterstattung sollte erörtert werden, ob und wie die in einem Quartalsbericht zu vermittelnden Informationen auf ein angemessenes Maß reduziert werden könnten. Möglich wäre das durch stärkere Ausrichtung an den im Unternehmen genutzten Steuerungsgrößen. Weiterhin müssen indessen die Teilnehmer des organisierten Kapitalmarkts, jedenfalls in den sogenannten Prime-Segmenten, auf eine externe Quartalsberichterstattung nach grundsätzlichen Regeln vertrauen können.
Klaus-Peter Naumann war Vorstandssprecher des Wirtschaftsprüferinstituts IDW und ist Aufsichtsratsmitglied von Grant Thornton.
