
Es war ein lautloses Verbot, das die Deutsche Bahn für den Frankfurter Hauptbahnhof ausgesprochen hat. Kein großes Tam-Tam. Stattdessen eine nüchterne Mitteilung: „Die Deutsche Bahn führt ein Alkoholkonsumverbot am Frankfurter Hauptbahnhof ein.“ Vom 1. Mai an sei es im Bahnhof und auf dem Bahnhofsgelände nicht mehr erlaubt, Alkohol zu trinken oder alkoholische Getränke mit sich zu führen, „die für den dortigen Konsum vorgesehen sind“. Die Mitteilung wurde am 29. April 2026 veröffentlicht. Zwei Tage bevor die neue Regelung in Kraft trat.
Ebenso leise fielen die Reaktionen darauf aus. Wo normalerweise schnell von einer unverhältnismäßigen Verbotskultur gesprochen wird, mitunter sogar von einem Polizeistaat – wie seit Jahren die Diskussion über die Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel zeigt –, schien diesmal jegliche Kritik im Keim erstickt zu sein. Vielleicht deshalb, weil jeder in seinem Leben auch schon einmal als Reisender am Hauptbahnhof war und es ihm nicht verborgen geblieben ist, dass es dort tatsächlich eine nicht unerhebliche Zahl von Menschen gibt, für die der Bahnhof zu einem sozialen Raum geworden ist, in dem nicht nur Alkohol, sondern auch andere Drogen offen konsumiert werden.
Ein Phänomen, das man an Flughäfen übrigens nicht feststellen kann. Vielleicht hallen aber auch Taten wie jene nach, bei der ein 39 Jahre alter Mann im Frankfurter Hauptbahnhof vor Jahren im betrunkenen Zustand einer Zweiundzwanzigjährigen ohne ersichtlichen Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat. Und anschließend nach ihr trat, als sie auf dem Boden lag. Bundespolizisten kennen einige solcher Fälle. Sie haben es regelmäßig mit Menschen zu tun, die erst zu viel trinken und dann handgreiflich werden. Dass die Bahn an dieser Stelle Abhilfe schaffen will, indem sie den unkontrollierten Konsum erst gar nicht zulässt, ist verständlich.
Alkoholverbot am Bahnsteig
Und doch sind Pauschalverbote wie dieses schwer durchsetzbar. Denn in der Praxis muss sich zeigen, wie konsequent ein solches Verbot überhaupt angewendet werden kann. Wird man einem Berufspendler, der mit seinem Feierabendbier am Bahnsteig steht, nun die schon geöffnete Flasche abnehmen? Wie geht man mit fröhlich feiernden Junggesellinnen um, die eigens aus dem Umland nach Frankfurt angereist sind und nun auf dem Weg in die Innenstadt an ihrem Prosecco nippend durch die Bahnhofshalle ziehen? Und was ist mit den Fußballfans, die sich im Pulk zu Tausenden vom Hauptbahnhof in Richtung Stadion bewegen, viele von ihnen ebenfalls mit Flaschen und Dosen in der Hand? Kritiker des Alkoholverbots prognostizieren: Man wird ihnen ihr Getränk nicht oder nur in den seltensten Fällen abnehmen. Ohnehin, so die Kritiker, richte sich das Verbot in erster Linie nicht gegen „Normalreisende“, sondern wohl eher doch gegen jene, die im Bahnhof ihren Sozialraum gefunden haben – samt Alkoholkonsum. Und selbst die Deutsche Bahn gesteht ein, dass zumindest in der Anfangsphase des Verbots einige Entscheidungen noch „mit Augenmaß“ zu treffen sind.
Doch wo sind Verbote überhaupt sinnvoll, wo sind sie überzogen? Rechtfertigt das Fehlverhalten Einzelner die Einschränkung für ein gesamtes Kollektiv? Für den Hauptbahnhof ist das zumindest rechtlich einfach zu beantworten. Denn wer das Hausrecht ausübt, darf entscheiden, wen er mit welchen Verhaltensweisen in seinen vier Wänden tolerieren will und wen nicht. Schwieriger wird es im öffentlichen Raum. Und da tut sich der Staat in der Tat schwer – einerseits gibt es die Verbote, andererseits werden sie oft nur unzureichend kontrolliert.
So darf etwa in Frankfurt schon jetzt im Umkreis von drei Metern an Zu- und Abgängen von S- und U-Bahnen kein Alkohol konsumiert werden. Die Stadt ahndet das mit 70 Euro Bußgeld. Dennoch gehörte das Bild der sogenannten Trinkerszene am Kaisersack rund um den dortigen Zugang zur B-Ebene des Hauptbahnhofs bis vor Kurzem zu einem der ersten Eindrücke, die man als Reisender in Frankfurt gewann. Zu Recht kam die Frage auf: Wenn es rechtliche Möglichkeiten gibt, die Zustände zu verbessern – warum werden sie dann nicht genutzt?
Tauben füttern? Verboten
Ein Blick in die Frankfurter Gefahrenabwehrverordnung zeigt: Allein in diesem Regelwerk zählt die Stadt zahlreiche Verbote auf, die in der Stadt gelten. Doch was folgt aus den Verstößen? Und zwar so, dass es der Bürger auch registriert?
So ist es beispielsweise untersagt, Tauben im öffentlichen Raum zu füttern. Die Realität sieht jedoch anders aus. Die Vögel werden regelmäßig in der Innenstadt mit Nahrung versorgt. Und das nicht zu knapp. Es sind mehr oder weniger immer dieselben Plätze, an denen das Futter ausgestreut wird. Und trotzdem ändert sich wenig an der Situation. Und die Tauben sind nicht das einzige Beispiel.
Auch „aggressives, aufdringliches, bedrängendes Betteln“, wie es in der städtischen Gefahrenabwehrverordnung heißt, ist ein Phänomen, das zwar mit Bußgeldern belegt ist, aber dauerhaft präsent ist in der Stadt. Insbesondere „in behindernder Form“ oder „durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen“ sei das Betteln verboten. Doch wer mit offenen Augen durch die Innenstadt geht, sieht Mitglieder organisierter Bettelbanden, die genau diese Kriterien des aggressiven Bettelns erfüllen, überall: Sie sitzen vor Geschäften, manchmal auch mitten im Fußgängerstrom. Die Kontrollen, wenn sie denn stattfinden, laufen ins Leere. Zum Unmut der Bürger, der genau das so wahrzunehmen scheint.
Balance von Verbot und Kontrolle
Nicht zuletzt besteht das Hauptproblem mit dem Müll. Insbesondere da hat die Stadt Frankfurt die Bußgelder inzwischen drastisch erhöht, wie es im Übrigen auch viele andere Kommunen getan haben. Für das achtlose Wegwerfen von Flaschen und Getränkedosen sowie für das Fallenlassen von Essensresten, benutzten Taschentüchern, Verpackungen, Kaugummi oder Zigarettenkippen wird ein Bußgeld von 120 Euro fällig. Dennoch reicht ein Blick auf die Hauptwache oder die Konstablerwache, um festzustellen: Offenbar scheren sich viele Bürger nicht um das Verbot. Und: Auch ganz offensichtlich wird speziell an diesen Plätzen wenig dafür getan, dass Fehlverhalten auch sanktioniert wird.
Nicht selten hört man das Argument, wenn die Stadt beim Thema Müll nur mit halb so viel Engagement zu Werke ginge wie bei Falschparkern, müsste die Stadt so ordentlich aussehen wie ein sauber gekehrter Ort im tiefsten Schwabenland.
Offenbar gibt es demnach einen großen Bedarf, die Balance von Verbot und Kontrolle zumindest so weit auszutarieren, dass der Bürger das Gefühl hat, die Prioritäten werden nicht an der falschen Stelle gesetzt. Wie groß die Korrelation zwischen Verbot und Kontrolle ist, bestätigt auch die Wissenschaft. Vor etwas mehr als zwei Jahren, als die Vermüllung in fast allen großen Städten zunehmend zum Thema wurde, fand in Frankfurt eine Podiumsdiskussion statt mit dem Titel „Das Erscheinungsbild einer Stadt“. Es ging unter anderem um die „Broken-Windows-Theorie“, die sich konkret unter anderem daran festmacht, dass dort Müll hingeworfen wird, wo schon anderer Müll liegt.
Konkreter ausgedrückt: Der Erste lässt sein Taschentuch fallen, dann tut es der Nächste auch. Oder: Der Kaugummi wird dort auf den Asphalt gespuckt, wo schon hundert andere Kaugummis kleben. Die Zeil ist das beste Beispiel dafür. Auf dem Podium saß der Soziologe Heinz Leitgöb, der unter anderem zu „abweichendem Verhalten und Kriminalität“ forscht. Er sprach von „Ansteckungseffekten“, die häufig zu beobachten seien. Empirisch habe sich gezeigt, dass „zunehmend mehr vermüllt wird“, wenn es schon einen gewissen Grad an Vermüllung gebe. Vor allem aber wirkten Sanktionen in der Regel nur dann, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einträten. Anders ausgedrückt: Nicht unbedingt die Strafhöhe sei entscheidend, sondern die Frage: Werde ich dabei erwischt?
Was folgt aus alledem? Darauf gibt es zwei Antworten: eine gesellschaftliche, die sich vor allem damit befassen muss, wie man wieder eine Lebenskultur schafft, die nicht dem Motto folgt: Alles ist egal, irgendjemand wird meinen Müll schon wegräumen. Und eine politische: Die künftige Frankfurter Stadtregierung muss sich der Aufgabe stellen, dass der Bürger sich darauf verlassen kann, dass Fehlverhalten auch geahndet wird – allein schon deshalb, um zu verhindern, dass der Staat, oder in diesem Fall die Kommune, sich am Ende nicht ad absurdum führt.
