
Die Urlaubszeit steht in diesem Jahr unter keinen guten Vorzeichen und stellt Veranstalter wie Verbraucher vor besondere Herausforderungen. Zwar hat das Auswärtige Amt in der vergangenen Woche die höchste Warnstufe für Länder in der Golfregion aufgehoben, doch die Sicherheitslage ist weiterhin instabil. Luftfahrtgesellschaften wie die Lufthansa setzen viele Verbindungen in Nahostländer aus, was Fernreisen wegen der fehlenden Umsteigekapazitäten am Persischen Golf teurer macht. Viele Airlines, insbesondere auf den Strecken zwischen Asien, Afrika und Europa, reagieren darauf laut ADAC bereits mit deutlich höheren Ticketpreisen.
Hinzu kommt die Sorge, dass Kerosin wegen des ungelösten Konflikts ausgerechnet in der Ferienzeit im Sommer knapp werden könnte. Die Mineralölkonzerne sagen, es ist noch genug da. Doch reichen die Prognosen gegenüber den Fluggesellschaften im Moment nur bis Mitte Juli. Optimistische Branchenvertreter gehen aber auch für die Zeit danach nicht davon aus, dass reihenweise Flüge ausfallen werden. Sie verweisen darauf, dass 70 Prozent des Kerosinbedarfs in Europa selbst produziert werden und das dafür benötigte Rohöl nur zu einem kleinen Teil aus dem Nahen Osten kommt.
„Muss es eine Flugreise sein?“
So oder so: Wer sein Ferienhäuschen an Nord- oder Ostsee für den Sommer unter Dach und Fach hat, kann sich angesichts der aktuellen Krisenlage und Verunsicherung glücklich schätzen. Allenfalls könnte es den Deutschlandurlauber treffen, wenn die Benzinpreise weiter steigen. Doch Sorgen darüber, ob die Reise überhaupt stattfindet und ob er am Ende auch wieder mit dem Flieger zurückkommt, muss sich der Inlandurlauber nicht machen.
Weshalb auch für Julia Gerhards, Expertin für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, eine Frage naheliegt: „Muss es überhaupt eine Flugreise sein in diesem Jahr?“ Sollte man nicht besser anders planen? Mit Auto und Bahn kommen Urlauber in Europa auch recht weit. In knapp acht Stunden fährt man vom Frankfurter Bahnhof aus mit dem Direktzug nach Marseille, sechseinhalb Stunden sind es mit Umstieg in Brüssel nach London, in gut zehn Stunden bei zwei Umstiegen ist der Urlauber in Florenz. Kinder bis 14 Jahre reisen bei der Deutschen Bahn gratis mit. Die Bahn hat zudem angekündigt, die Fahrpreise in diesem Jahr nicht zu erhöhen.
Bei den Flugzielen zeichnet sich laut Branchenvertretern schon jetzt ab, dass Urlaubsreisen weit ab vom Kriegsgeschehen, im westlichen Mittelmeer oder auf den Kanarischen Inseln, in den Fokus rücken, während Ägypten, Zypern, die Türkei oder, unter den Fernzielen, Thailand eher einen Nachfragerückgang verbuchen. Lohnt es sich in diesem Fall, auf ein Last-Minute-Schnäppchen zu warten? „Darauf würde ich nicht setzen“, sagt Gerhards.
Urlauber über Pauschalreise besser abgesichert
In jedem Fall ist damit zu rechnen, dass Angebote auf angesagten Ferieninseln wie Mallorca knapp und teuer werden. Die Insel zieht inzwischen Touristen aus aller Welt an, auch aus Nordamerika und Südkorea. Zudem haben Luxusreisende aus dem Golf die Insel entdeckt. Von Mitte Juni an gibt es eine Direktverbindung aus Abu Dhabi. Eher nach weniger bekannten Urlaubszielen suchen, lautet daher der Rat.
Die Pauschalreise ist laut Gerhards die Reiseform, bei der Urlauber am besten abgesichert sind, über einen Reiseversicherungsfonds auch gegen Insolvenz des Veranstalters. Er sorgt dafür, dass Kunden ihr Geld zurückbekommen, wenn zum Beispiel die Fluggesellschaft pleitegeht.
Ohne Kosten umbuchen und stornieren kann man Pauschalreisen aber nur dann, wenn direkte Gefahren drohen oder der Ablauf der Reise erheblich beeinträchtigt wäre. Wer einfach nur wegen des Gefühls der Unsicherheit seine Reise etwa nach Ägypten oder Marokko absagen möchte, in Länder also, die nicht unmittelbar vom Irankrieg betroffen sind, muss die vereinbarten Stornogebühren zahlen. Flexibler ist man mit sogenannten Flex-Tarifen, die eine kurzfristige Umbuchung oder einen Rücktritt von der Reise ermöglichen. Sie kosten aber in der Regel einen Aufpreis.
Reiseveranstalter dürfen Preise nachträglich erhöhen
Grundsätzlich dürfen Reiseveranstalter den Preis für eine Pauschalreise nach der Buchung erhöhen. Das dürfen sie aber nur dann, wenn sie sich dieses Recht in den Preisänderungsklauseln vorbehalten haben. Bei Pauschalreiseverträgen ist dafür ein Formblatt vorgeschrieben, in dem festgehalten werden muss, unter welchen Bedingungen der Reisepreis angehoben werden darf. Weitergeben dürfen Veranstalter etwa gestiegene Beförderungskosten für Kerosin und Sprit, höhere Hafen- und Flughafengebühren oder geänderte Wechselkurse. Wurde ein Flug einzeln gebucht, sind Preiserhöhungen in der Regel nicht möglich, da die Fluggesellschaften das Risiko steigender Energiepreise tragen und Preisanpassungsklauseln unüblich sind.
In unbegrenzter Höhe dürfen aber auch Pauschalreiseveranstalter die Preise nicht erhöhen. Kunden müssen nur eine Erhöhung um bis zu 8 Prozent des ursprünglichen Reisepreises hinnehmen, und dies auch nur dann, wenn es noch mindestens 21 Tage bis zur Abreise sind. Schlägt der Veranstalter mehr als 8 Prozent drauf, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht und können von der Reise zurücktreten. Wahlweise kann der Veranstalter eine andere Reise anbieten.
Über den Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen können Reisende laut Gerhards schnell herausfinden, ob eine Preiserhöhung akzeptiert werden muss oder nicht. Das Portal gibt konkrete Handlungsempfehlungen und stellt die passenden Musterschreiben zur Verfügung. Pauschalreisen umfassen immer mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise, etwa Flug und Hotel oder Hotel und Konzertticket. Auch Kreuzfahrten sind Pauschalreisen.
Im April hatte die Lufthansa wegen Streiks der Mitarbeiter Flüge gestrichen. Betroffene Kunden haben in dem Fall Anspruch auf einen alternativen Transport, den die Fluggesellschaft bezahlt. Grundsätzlich muss eine Fluggesellschaft ihre Kunden, wenn sie einen Flug annulliert, zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug darüber unterrichten. Andernfalls haben Kunden einen Anspruch auf Entschädigung. Bei Flügen bis 1500 Kilometer Entfernung liegt sie bei 250 Euro. Bei ausgefallenen Flügen bis zu 3500 Kilometer sind es 400 Euro und bei einem Langstreckenflug, etwa in die USA oder nach Fernost, 600 Euro. Das Verbraucherportal Finanztip.de bietet dafür einen Rechner und einen Musterbrief.
Wer bei Beschwerden mit seinem Reiseveranstalter nicht weiterkommt, kann sich an die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr wenden. Zudem gibt es private Dienstleister wie Flightright, die Verbrauchern dabei helfen, Geld von Reiseveranstaltern einzufordern. Dafür behalten die Unternehmen einen Teil der Entschädigung als Gebühr.
