
Es ist nicht leicht zu beurteilen, ob eine Stadt mit knapp 26.000 Einwohnern einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat braucht. In deutlich kleineren Kommunen wird der Posten meist im Ehrenamt geführt, in deutlich größeren meist im Hauptamt. Friedrichsdorf im hessischen Hochtaunuskreis fällt in die uneindeutige Kategorie dazwischen. Das bietet Zündstoff für Streit.
Jüngst haben die Stadtverordneten beschlossen, den höchsten Posten im Magistrat nach dem Bürgermeister wieder einem hauptamtlichen Vertreter zu übertragen, so wie schon bis 2013. Das finden einige in der Stadt nicht gut. Sie verlangen, dass die Friedrichsdorfer darüber selbst entscheiden sollen – und nicht ihre parlamentarischen Vertreter, die sie am 15. März in die Stadtverordnetenversammlung gewählt haben. Damit es zum Bürgerentscheid kommen kann, müsste das jetzt begonnene Bürgerbegehren bis zum 10. Juni 2000 Unterschriften erhalten.
Die zentralen Argumente beider Seiten sind triftig. Die neue Koalition aus CDU, FWG und FDP, auf deren Antrag die Hauptsatzung jetzt geändert worden ist, verweist auf die gestiegenen Herausforderungen an moderne Stadtverwaltungen. Mit einem hauptamtlichen Stadtrat lasse sich arbeitsteilig führen, Verantwortung besser bündeln. Das erscheint angesichts der Aufgabenvielfalt der Kommunen plausibel. Doch auch das Hauptargument der Opposition aus Grünen und SPD ist nicht von der Hand zu weisen: Ein von der Stadt angestelltes Magistratsmitglied verursacht Personalkosten, die bei Ehrenamtlern so nicht anfallen. Sie belasten den ohnehin knappen Haushalt zusätzlich.
In der Stadtrat-Frage spielt zudem die spezifische parteipolitische Situation in Friedrichsdorf eine Rolle. In der Kommunalwahl ist es der CDU mit Spitzenkandidatin Katja Gehrmann gelungen, die Grünen als stärkste Kraft abzulösen. Die Grünen stellen aber nach wie vor den einzigen hauptamtlichen Vertreter im Magistrat: Bürgermeister Lars Keitel. Er hatte Gehrmann 2021 in der Stichwahl geschlagen.
Bald dürften die Parteien Kandidaten für die nächste Direktwahl im Frühjahr 2027 nominieren. Laut Koalitionsvertrag wollen CDU, FDP und FWG einen gemeinsamen Bewerber aufstellen – mit Vorschlagsrecht für die CDU. Im Fall einer erfolgreichen Wahl soll dann die FWG das Vorschlagsrecht für den hauptamtlichen Ersten Stadtrat bekommen. Den politisch Interessierten unter den 26.000 Friedrichsdorfern dürfte es nicht so bald langweilig werden.
