Die Grünen im hessischen Landtag werfen der Landesregierung vor, Abgeordnete des Parlaments nicht ausreichend zu informieren. Wegen «Verletzung des verfassungsrechtlich verbürgten Frage-, Auskunfts- und Informationsrechts» hat sich die oppositionelle Fraktion nun an den Hessischen Staatsgerichtshof gewandt. Konkret gehe es darum, dass zwei Fragen eines Dringlichen Berichtsantrags zu den Themen Wohnungsmangel und Mietpreisbremse nicht beantwortet worden seien, teilte die Grünen-Fraktion in Wiesbaden mit. Die Landesregierung wies den Vorwurf zurück.
«Der Umgang der Landesregierung mit dem Landtag und seinen frei gewählten Abgeordneten spottet jeder Beschreibung», sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Jürgen Frömmrich. Über die Hälfte der Anfragen würden nicht fristgerecht, manche Fragen nicht oder unzureichend beantwortet. Mehrfach sei der Umgang der Landesregierung mit dem Fragerecht der Abgeordneten bereits Thema in Landtagsgremien gewesen, ergänzte er. «Leider ohne Erfolg.»
Grüne wollen mehr Informationen zu Mietwohnungs-Gutachten
In ihrem Dringlichen Berichtsantrag stellt die Grünen-Fraktion Fragen zu einem Gutachten, das die Landesregierung in Auftrag gegeben hatte, wie Frömmrich erläuterte. Es habe mit dem Gutachten ermittelt werden sollen, welche hessischen Kommunen einen angespannten Wohnungsmarkt haben. Hintergrund ist die mögliche Einführung von Mietpreisbremsen.
Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) verweigere der Grünen-Fraktion und den Fachabgeordneten im Wirtschaftsausschuss die Auskunft über die Inhalte des Gutachtens des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU), kritisierte Frömmrich. Auch die Staatskanzlei habe keine Informationen herausgegeben. «Deshalb bleibt uns als Oppositionsfraktion kein anderer Weg, als die Verletzung unserer verfassungsmäßigen Rechte als Abgeordnete vor dem Staatsgerichtshof feststellen zu lassen.» Ein Sprecher des höchsten hessischen Gerichts bestätigte auf Anfrage den Eingang der Verfassungsstreitigkeit.
Ministerium: Auskunftsrecht ist nicht «schrankenlos»
Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums erklärte auf Anfrage, bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen müsse sorgfältig abgewogen werden zwischen dem Informationsanspruch des Parlaments und dem berechtigten Interesse der Landesregierung an der Vertraulichkeit laufender interner Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse. Das parlamentarische Auskunftsrecht bestehe daher nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht schrankenlos.
Die von der Grünen-Fraktion abgefragten Informationen beträfen einen noch nicht abgeschlossenen Willensbildungs- und Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung, ergänzte die Ministeriumssprecherin. Sie berührten damit den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der notwendigen vertraulichen und konstruktiven Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen.
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