Über Geschenke freuen sich die meisten. Anders dürfte es der
AfD mit der ihr kurz vor der Bundestagswahl gespendeten Plakatkampagne gehen. Anfang
Januar 2025 meldete sich ein ihr bislang unbekannter Österreicher und kündigte
an, der AfD Plakate im Wert von rund 2,3 Millionen Euro zu spenden. Wenig
später kamen Zweifel auf, wer hinter der Spende stand – und ob sie zulässig
war.

Die Bundestagsverwaltung vermutete eine
Strohmann-Konstellation und kassierte das Geld. Doch die AfD klagte. Heute hat
sie vor dem Verwaltungsgericht in Berlin-Tiergarten verloren. Das Urteil könnte
wegweisend für den Umgang mit Parteispenden in Deutschland sein.