
Wie schon das Landgericht Köln im April 2025 ist jetzt das Oberlandesgericht Köln zu der Auffassung gelangt, dass für den Verlag Kiepenheuer & Witsch kein Kündigungsgrund bestanden habe, als er im Juni 2023 die Zusammenarbeit mit dem Rammstein-Sänger Till Lindemann für beendet erklärte. KiWi hatte dies damit begründet, erst kurz zuvor Kenntnis von einem Porno-Video Lindemanns erlangt zu haben, durch das die ehedem vom Verlag selbst noch „eisern verteidigte“ Trennung zwischen dem gewalttätigen lyrischen Ich in Lindemanns bei KiWi veröffentlichten Gedichten und dem Autor durch diesen selbst verhöhnt worden sei.
Lindemanns Klage gegen die Kündigung war stattgegeben worden, KiWi hatte dagegen Berufung eingelegt. Aber auch laut dem Oberlandesgericht ist das besagte Porno-Video Lindemanns dem Bereich des künstlerischen Schaffens zuzuordnen; die Reputation des vor allem als Sänger der Band Rammstein bekannten Till Lindemann sei vor Vertragsschluss bekannt gewesen. Auch die öffentlich gewordenen Vorwürfe gegen Lindemann als Person, die 2023 viel Aufmerksamkeit fanden, begründeten die Kündigung nicht, so das Gericht, da sie überwiegend auf unzulässiger Verdachtsberichterstattung beruhten.
Unverrückbare Grenzen überschritten?
Die Verlagsleitung von Kiepenheuer & Witsch hatte 2025 in einer Pressemitteilung auch beklagt, Till Lindemann überschreite „für uns unverrückbare Grenzen im Umgang mit Frauen“. Im betreffenden Urteil nun heißt es, „etwaig moralisch vorwerfbares Verhalten“ stelle eine außerhalb des Vertrags liegende Verfehlung dar.
Was den Buchvertrag betrifft, ist dem Kölner Verlag ist mit anderen Worten nun zum zweiten Mal beschieden worden: Ihr hättet es vorher wissen können. Pikant an dem Urteil ist auch die Erwähnung eines Vorworts aus Lindemanns 2013 bei KiWi veröffentlichtem Gedichtband „In stillen Nächten“. Darin heißt es, die Gedichte seien über „sexuelle Ausbeutung, Altersdiskriminierung, und und und … Überhaupt: Wer faire Gedichte lesen will, der wird enttäuscht sein Haupt neigen und dann leise weinen.“ Damit wird angedeutet, dass der Verlag in gewisser Weise auch mit der Anstößigkeit der Gedichte geworben habe.
Keine weitere Zusammenarbeit vom Verlag gewünscht
Eine Sprecherin von Kiepenheuer & Witsch hatte nach dem ersten Urteil 2025, laut dem die mit Lindemann geschlossenen Verträge weiter Bestand haben, gegenüber der F.A.Z. erklärt, der Verlag wolle mit Till Lindemann nicht wieder zusammenzuarbeiten. Alle rechtlichen Möglichkeiten würden ausgeschöpft, um dies zu verhindern.
An unserer Einschätzung des Falles hat sich indessen nichts geändert: Wie schon beim ersten Urteil ist auch beim zweiten anzumerken, dass Kunstfreiheit, obwohl sie ein hohes Gut darstellt, bisweilen schwer auszuhalten ist. Im ersten Urteil hatte es geheißen, „der Umstand, dass die Inhalte (des Porno-Videos, d. Red.) abstoßend sind und Gewalt gegen Frauen darstellen und womöglich verherrlichen“, spiele „bei der Einordnung als Kunst oder Nicht-Kunst keine Rolle“. Im neuen Urteil heißt es, entgegen der Auffassung von Kiepenheuer & Witsch könne hinsichtlich des Videos „nicht davon ausgegangen werden, dass Till Lindemann hierin nicht als Kunstfigur agiere“. Es ist also zumindest möglich, dass er als Kunstfigur agiert, und Unterstellungen des Gegenteils hätten weitreichende Folgen auch für andere Fälle umstrittener Kunst. Wie künstlerisch wertvoll Till Lindemanns Werke sind, steht auf einem anderen Blatt.
