
Vor einem Warmhalteofen an einem Fast-Food-Tresen tanzen zwei schwarz gekleidete junge Männer mit Kentucky-Fried-Chicken-Käppis und singen „Alles nur geklaut“ von den Prinzen – in einer umgedichteten Form. „Kebab gibt es schon ganz lange“, lautet die neu eingebaute Textzeile in dem Werbespot, dazu laufen in schneller Abfolge Bilder von aufgeschnittenem Fladenbrot mit frittiertem Hähnchen, Soße und Salat. Danach sieht man Kunden mit Kebab-Sandwiches auf der Straße und im Drive-in. Zum Schluss grölt ein kleiner Chor das Fazit: „Entschuldigung, das ham’ wir uns erlaubt.“
Der amüsante Werbespot für das noch relativ neue Produkt „Krispy Kebab“ der Schnellimbisskette Kentucky Fried Chicken (KFC) läuft in Streamingdiensten, auf Youtube und in den sozialen Medien. Seit etwa einer Woche beschäftigt er aber auch Rechtsanwälte. Denn einen Mann amüsiert die Werbeaktion überhaupt nicht: Sergen Kolcu aus Bielefeld. Er nämlich hegte, als er die Werbung zum ersten Mal sah, den Verdacht, dass KFC den Namen „Krispy Kebab“ im wörtlichen Sinne geklaut hat: Kolcus Dönerkette heißt ebenfalls Krispy Kebab.
Das Bielefelder Imbissunternehmen gibt es schon seit rund zehn Jahren. Im Franchiseverbund betreibt Kolcu unter Mithilfe seines Bruders Erdal Kolcu mittlerweile insgesamt 17 Filialen im Westen Deutschlands unter dem Namen „Krispy Kebab“. „Ich habe die Befürchtung, dass unsere Kunden nicht mehr unterscheiden können: Welches Produkt ist jetzt von KFC, und welches ist von uns?“, sagt Kolcu im Gespräch mit der F.A.Z. Zumal KFC „crispy“ (Englisch für knusprig) genau wie die Bielefelder Dönerkette mit „k“ statt mit „c“ schreibt, um eine Alliteration mit „Kebab“ herbeizuführen.
Üblicherweise räumen die Großen den Markt frei
„Dieser Streit bekommt gerade öffentlich sehr viel Aufmerksamkeit, weil es höchst ungewöhnlich ist, dass sich David gegen Goliath wendet“, sagt Ingo Jung. Er ist in der Kanzlei CBH Rechtsanwälte Spezialist für Markenrecht und Honorarprofessor an der Technischen Hochschule Köln: „Ganz oft ist es eigentlich umgekehrt. Große Unternehmen versuchen, den Markt freizuräumen von kleinen Konkurrenten, deren Produkte ähnlich heißen oder aussehen.“
So sei es etwa beim Schokoladengiganten Lindt gewesen. „Sie haben jahrelang versucht, den Markt freizuräumen von goldenen Osterhasen, und haben sich jetzt die Farbe Gold erfolgreich als Farbmarke gesichert“, sagt Jung. Er vertrete mit seiner Kanzlei häufig solche „Goliaths“. „Sie sind sehr aktiv, und das machen sie nicht, um die Kleinen zu ärgern“, sagt der Experte. Wer eine erfolgreiche Marke habe, der müsse sprichwörtlich „seinen Garten freihalten von Unkraut“, damit der Markenerfolg nachhaltig bleibe.
Dabei brauche es aber das nötige „Fingerspitzengefühl“. So sei zum Beispiel der Elektronikkonzern Apple vor einigen Jahren mal über das Ziel hinausgeschossen, als er mit juristischen Mitteln gegen die Betreiberin des Bonner Cafés „Apfelkind“ vorging, weil deren Logo angeblich dem Apple-Apfel zu ähnlich sah. „Es kam damals zu einer ganz schlechten Publicity“, erinnert sich Jung. Die Cafébetreiberin ging an die Öffentlichkeit, viele hatten Mitleid mit dem sympathischen Start-up, das Kaffee an Mütter verkaufte, während es ihren Kindern Spielmöglichkeiten anbot. Am Ende zog sich Apple aus dem Streit zurück, was die Cafébetreiberin als Sieg wertete.
„Ich will das Ganze friedlich klären“
Im Falle von Krispy Kebab war die Reaktion von KFC von Beginn an professionell, auch wenn sich die amerikanische Hühnchenkette gegen den Klau-Vorwurf wehrt. „Der Produktname ist im Zuge einer internationalen Entwicklung entstanden und wird in vielen europäischen Märkten verwendet“, teilt das Unternehmen laut Nachrichtenagentur dpa mit. Und beginnt dann seinerseits eine Wortspielerei: „Wir wollen keinen Beef – unser Fokus liegt bekanntlich auf Chicken.“ Das Wort „Beef“ ist ein aus dem Hip-Hop stammender Slangbegriff und bedeutet Konflikt.
Mittlerweile habe KFC sich bei ihm entschuldigt, sagt auch Imbissinhaber Kolcu. Inzwischen spricht er auch nicht mehr von Namensklau, sondern von einem „Missverständnis“. Zwar hätten beide Seiten einen Anwalt eingeschaltet, „aber es geht mir gar nicht darum, KFC zu verklagen. Ich will das Ganze friedlich klären.“
Wie genau, das sei noch nicht klar; „die Verhandlungen laufen“, sagt Kolcu. Zuerst habe er gedacht, dass KFC vielleicht zum „Krispy Kebab“ eine Soße der Bielefelder verkaufen könnte. „Aber dafür ist das Produkt mittlerweile schon zu sehr etabliert.“ Auch die Idee, dass der Fast-Food-Riese für die kleine Dönerkette Werbung machen könnte, findet Kolcu wenig attraktiv. „Ich brauche keine Werbung von KFC“, sagt er. Seine Geschäfte liefen gut. Bald wolle er auf 19 Filialen wachsen. Demnächst fliegt er nach Indien, um auf dem Subkontinent Expansionsmöglichkeiten auszuloten. „Mit KFC werden wir uns schon irgendwie einigen können“, sagt Kolcu: „Zwischen uns wird es gerade immer wärmer.“
Markenrechtlich nicht so einfach
Dies bestätigt auch Markus Brock, Partner der Anwaltskanzlei SKW Schwarz, die für Krispy Kebab die Verhandlungen führt. „Kentucky Fried Chicken zeigt sich gerade sehr offen für eine Einigung“, sagt er im Gespräch mit der F.A.Z. Die Regel sei, dass große Unternehmen wie KFC vor Einführung eines Produkts eine „Freedom to Operate“-Recherche machen, um sicherzustellen, dass der angestrebte Name für das Produkt noch frei sei. „Überraschenderweise ist die Marke ‚Krispy Kebab‘ dabei offensichtlich nicht aufgetaucht“, sagt der Anwalt. Dabei habe Sergen Kolcus Bruder sie als Wort-Bild-Marke registriert. Auch eine reine Wortmarke sei für „Krispy Kebab“ schon im Register angemeldet, aber noch nicht eingetragen.
Vielleicht hat das auch seine Gründe. Sich „Krispy Kebab“ markenrechtlich schützen zu lassen, sei nämlich gar nicht so einfach, sagt Experte Jung. Denn ein Adjektiv, das – wenn auch wortunüblich mit „K“ statt mit „C“ geschrieben – im Verbraucherverständnis „knusprig“ bedeutet, sei erst mal beschreibend, und eine reine Beschreibung reiche üblicherweise nicht für einen geschützten Markennamen aus. „Nahezu jeder dürfte sich unter ,Krispy Kebab‘ ein knuspriges Sandwich vorstellen“, sagt Jung. „Wenn Sie eine Sockenmarke ,Krispy Kebab‘ nennen wollen, wäre das einfacher, weil es komplett unterscheidungskräftig ist.“
Sympathiepunkte für den Underdog
Insofern sieht er die Erfolgsaussichten Kolcus nur als eingeschränkt an: „Hinzu kommt, dass die Kriegskasse der kleineren Partei meist nur begrenzt gefüllt ist. Würde man einen solchen Markenstreit über zwei Instanzen vor Gericht führen, kann das schon mehrere Zehntausend Euro kosten.“ Allerdings seien im Markenrecht die Kategorien „gewinnen“ und „verlieren“ auch gar nicht so häufig. Wegen der Komplexität und Kostspieligkeit der Verfahren endeten diese oft in sogenannten Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarungen.
Der Bielefelder Unternehmer hat aber aus Jungs Sicht sogar „schon jetzt gewonnen“, wie der Anwalt sagt: „Er hat durch diesen Streit ein riesiges Medienecho erzeugt und damit seine Bekanntheit enorm gesteigert.“ Die Dönerkette habe sich sicher auch „Sympathiepunkte“ eingeheimst. Gerade wenn es sich um große, international tätige Ketten wie KFC handele, seien viele Menschen „emotional eher für den Underdog“.
