
Der auch in Frankfurt aktive Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ darf im Verfassungsschutzbericht 2024 nicht mehr als „gesichert extremistisch“ eingestuft werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Der von dem propalästinensischen Aktivisten Wieland Hoban geführte Verein hatte gegen die Einstufung geklagt.
Eine Gesamtschau der Belege zeige zwar, dass „der Verein das Existenzrecht Israels verneine und teilweise Verständnis für Gewalttaten gegen den Staat Israel äußere“, teilte das Verwaltungsgericht am Montag mit, dennoch sei die Einstufung rechtswidrig. „Explizite Gewaltaufrufe oder eine eindeutige Sympathie für die Terrororganisation Hamas und die von dieser verübten Angriffe könnten nicht mit ausreichender Gewissheit festgestellt werden.“
Hessens Antisemitismusbeauftragter forderte ein Vereinsverbot
Aktionen der Gruppe in Frankfurt hatten mehrmals für Empörung gesorgt, etwa eine Mahnwache für palästinensische Opfer des Gazakriegs, die der Verein ausgerechnet am Auschwitz-Gedenktag veranstaltete. Kritiker warfen den Organisatoren deshalb eine Relativierung des Holocausts vor.
Widerspruch gab es auch gegen eine Vorführung des sehr einseitigen Dokumentarfilms „Gaza Fights for Freedom“ zum Nahostkonflikt im Club Voltaire, die der Verein organisiert hatte. Weil das Frankfurter Kulturamt die Filmreihe fördert, bei der die Dokumentation lief, warf der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) der Stadt vor, sie unterstütze „antisemitische Agitation“. Hessens Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker (CDU) hatte Ende Januar ein Verbot der „Jüdischen Stimme“ gefordert.
„Heute ist ein sehr wichtiger Tag für die propalästinensische Bewegung“, äußerte sich nach der Gerichtsentscheidung eine Vertreterin des Vereins in einem Video auf der Social-Media-Plattform Instagram. Das Urteil des Berliner Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
