
„Ein Europa, ein Markt“ – unter diesem Motto will die Europäische Union ihrem Binnenmarkt Schwung verleihen und das Wachstum ankurbeln. So haben es die EU-Staats- und -Regierungschefs auf ihrem Gipfel im März vereinbart. Wenige Wochen später haben Mitgliedstaaten, Europaparlament und Europäische Kommission nun auf einem Sondergipfel in Zypern einen Fahrplan unterzeichnet, wie sie das konkret erreichen wollen.
Das Potential ist groß. Der Internationale Währungsfonds ist in einer oft zitierten Studie zum Schluss gekommen, dass die Hindernisse für den Handel zwischen den EU-Staaten einem Zoll von 45 Prozent für Waren und von 110 Prozent für Dienstleistungen entsprächen. Der nun beschlossene Fahrplan bleibt allerdings hinter dem zurück, was die Kommission erreichen wollte. Auf Druck der Staaten wurde der Zeitplan gestreckt, wurden die Ziele gesenkt und wurde die Drohung gestrichen, Änderungen zur Not in einem kleinen Kreis voranzubringen.
Kein Vorpreschen einzelner Staaten bei Kapitalmarktunion
Die Kommission hatte eine solche verstärkte Zusammenarbeit einiger Staaten im Februar vor dem Gipfeltreffen zur Wettbewerbsfähigkeit im belgischen Schloss Alden Biesen ins Spiel gebracht. Die EU-Behörde wollte Druck aufbauen, um die schwierigen Verhandlungen zur Kapitalmarktunion voranzutreiben.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte damals den Juni als Deadline ausgerufen. Wenn es bis dahin keinen spürbaren Fortschritt bei der Kapitalmarktunion gebe, sei die verstärkte Zusammenarbeit eine Option. Dafür müssen sich mindestens neun Staaten zusammentun. Von der Leyen hatte das auch als Rückfallposition für andere Gesetze bezeichnet.
Verglichen mit dem Kommissionsentwurf für den Fahrplan, fehlt zudem die Selbstverpflichtung für die Staaten, keine Hürden für den Binnenmarkt zu schaffen, wenn sie europäische Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Im EU-Jargon heißt das „Goldplating“. Die Kommission hat mehrfach angekündigt, gegen dieses Goldplating vorzugehen. Entfallen ist auch das Bekenntnis zu mehr Verordnungen. Diese schränken den Spielraum der Mitgliedstaaten ein, auf EU-Recht draufzusatteln. Sie gelten anders als EU-Richtlinien direkt und müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden.
Unverbindliche Zeitpläne
Blockiert haben die Mitgliedstaaten auch ein klares Bekenntnis dazu, die zehn Haupthindernisse für den Binnenmarkt zu beseitigen. Diese sogenannten „Schrecklichen Zehn“ („Terrible Ten“) reichen von unnötig komplexen EU-Vorschriften über das mangelnde Engagement der Staaten für den Binnenmarkt bis zu Hindernissen für den Dienstleistungsmarkt. Die Kommission wollte sich in dem Zusammenhang auch verpflichten, mehr Vertragsverletzungsverfahren gegen Staaten einzuleiten, die den Handel in der EU behindern.
Was bleibt, ist eine Liste von insgesamt 42 Gesetzen und Vorhaben, die bis Ende 2027 ausverhandelt sein sollen. Das umfasst Binnenmarktgesetze, Pakete zum Bürokratieabbau, Handelsabkommen und Vorschläge in der Energie- und Digitalpolitik. Genannt wird etwa das Industrie-Beschleuniger-Gesetz (IAA), für das die Einigung Ende 2026 stehen soll. Für den digitalen Euro gilt dasselbe Enddatum. Die Überarbeitung des Emissionshandels soll im ersten Quartal 2027 beendet sein. Den Vorschlag zum Emissionshandel will die Kommission nach dem Zeitplan im dritten Quartal vorlegen.
Kommission, Ministerrat und Staaten hatten bis kurz vor dem Beginn des Sondergipfels über den Fahrplan verhandelt. Am Ende setzten sich die Staaten mit ihrem restriktiven Kurs durch. „Was als großer Schritt zur Vertiefung des Binnenmarkts angekündigt wurde, ist auf unverbindliche Zeitpläne zusammengeschrumpft – das ist ein politisches Kleinmachen eines zentralen europäischen Projekts“, kritisierte die EU-Abgeordnete Marion Walsmann (CDU). Übrig bleibe „ein Strauß Buntes, dem es an Ehrgeiz mangelt“, sagte die Abgeordnete Anna Cavazzini (Grüne).
