
Weil er seine von ihm getrennt lebende Frau mit mindestens sechs Messerstichen getötet hat, ist ein 47 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sprach den Mann des Mordes schuldig. Er habe aus Besitzdenken und Eifersucht gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter. „Die Entscheidung der Geschädigten, künftig ein selbstbestimmtes Leben ohne ihn zu führen, wollte der Angeklagte nicht akzeptieren.“
Der Mann habe auf die Trennung mit ausgeprägter Eifersucht und Besitzdenken reagiert und sei davon ausgegangen, dass seine Frau eine Beziehung zu einem anderen Mann aufgenommen habe. „Aus der Vorstellung heraus, dass er die Geschädigte nicht haben könne, sie auch kein anderer haben dürfe, entschloss er sich dazu, sie zu töten.“
Mit Küchenmesser mehrfach auf das Opfer eingestochen
Das Paar war seit 2022 verheiratet. Am 2. Juli 2025 teilte die Frau ihrem Mann den Ermittlungen zufolge mit, dass sie sich endgültig von ihm trennen wolle. Die 41-Jährige hatte demnach erfahren, dass ihr Mann sich auf diversen kostenpflichtigen Datingseiten angemeldet hatte.
Nach den Feststellungen des Gerichts lockte der Angeklagte seine Frau am 7. Juli 2025 unter einem Vorwand in seine Wohnung. Weil er ins Krankenhaus müsse, solle sie sich um seinen Hund kümmern. Dort stach der 47-Jährige mindestens sechsmal mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von etwa 20 Zentimetern auf den Hals- und Brustbereich der Frau ein. Die 41-Jährige starb an den Verletzungen. Der Angeklagte hatte die Tat zum Prozessbeginn gestanden. In seinem letzten Wort vor Gericht sagte er: „Es tut mir unendlich leid.“
Die Staatsanwaltschaft sah das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erfüllt an und hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Nebenklägervertreter sahen zudem das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Sie hatten neben der lebenslangen Haftstrafe auch die Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hatte auf Totschlag statt auf Mord plädiert, ohne ein konkretes Strafmaß zu fordern.
Das Gericht erkannte die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke an. Die besondere Schwere der Schuld sei nicht feststellbar, erklärte der Vorsitzende Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
