Mitten in der Nordsee vor der Insel Borkum liegt unter der Staatsgrenze von Deutschland und den Niederlanden ein Erdgasfeld. Seit März 2025 bohrt dort der niederländische Konzern One-Dyas von einer Plattform aus nach Gas unter niederländischem Meeresboden – doch sind von dort auch Bohrungen auf deutsches Hoheitsgebiet zulässig?
Zu dieser Frage verhandelt das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg heute (10.00 Uhr) eine Klage der Deutschen Umwelthilfe. Die Umwelthilfe hält die Genehmigungen für die Erdgasbohrungen für rechtswidrig. Ob nach der Verhandlung auch schon ein Urteil zu erwarten ist, ist offen.
Die Erdgasförderung auf der Nordsee, rund 20 Kilometer vor Borkum, ist seit Jahren hochumstritten. Umweltschutzverbände und Insulaner in Deutschland und in den Niederlanden lehnen das Projekt ab. Sie befürchten Umweltschäden für das Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer und sehen Klimaschutzziele in Gefahr. Befürworter argumentieren dagegen, dass durch das zusätzliche, heimische Gas die Energiesicherheit gestärkt werde.
Wogegen sich die Klage richtet
In dem Gerichtsprozess geht es nun um die vom Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im August 2024 erteilte Genehmigung, den Planfeststellungsbeschluss. Das Landesamt hatte One-Dyas damals eine auf 18 Jahre befristete Genehmigung für die Bohrung und Gasförderung unter dem Meeresboden auf deutschem Staatsgebiet erteilt.
Die Umwelthilfe und weitere Umweltschutzgruppen, die die Klage unterstützen, halten diese Genehmigung aus wirtschafts- und umweltpolitischer Sicht für rechtswidrig. Die Umweltschützer bemängeln unter anderem, dass die Genehmigungsbehörde die Auswirkungen der Bohrungen und der Gasförderungen auf niederländischer Seite nicht ausreichend im deutschen Genehmigungsverfahren berücksichtigt habe. Auch mögliche Folgen der Erdgasförderung auf den benachbarten sensiblen Lebensraum Wattenmeer seien nicht ausreichend geprüft worden, argumentieren die Kläger.
Das LBEG weist diesen Vorwurf zurück. «Der Bau und Betrieb der Förderplattform ist ein rein niederländisches Verfahren gewesen, das dort zu entscheiden war», teilt ein Behördensprecher mit. Die Genehmigung der Horizontalbohrungen auf deutschem Staatsgebiet sei ein davon unabhängig zu betrachtendes Verfahren.
Wie viel Gas gefördert werden soll
Außerdem stellt die Umwelthilfe das sogenannte überragende öffentliche Interesse des Erdgasprojektes, mit dem etwa naturschutzrechtliche Befreiungen begründet werden, infrage. Die Umwelthilfe argumentiert, die zu fördernde Gasmenge in dem Feld ist vergleichsweise so gering, dass diese kaum die Energiesicherheit verbessern würde.
Die Erdgasplattform vor Borkum soll im Regelbetrieb etwa zwei Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr produzieren – das soll laut One-Dyas voraussichtlich im vierten Quartal 2026 «noch vor Beginn des Winters» so weit sein. Diese Menge entspreche 2,5 Prozent des deutschen Gasbedarfs. One-Dyas hat aber noch weitere Felder in der Nähe im Blick. Das Gesamtvolumen des sogenannten GEMS-Gebietes wird auf 50 Milliarden Kubikmeter geschätzt.
Zu der Gasförderung gab es schon mehrere Gerichtsverfahren – zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht einen Eilantrag der Stadt Borkum Ende Januar abgewiesen und den Sofortvollzug der Bohrgenehmigung bestätigt. Seitdem darf One-Dyas in deutschem Hoheitsgebiet nach Gas bohren, erfolgt ist das laut LBEG bislang aber noch nicht.
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