Der Bundestag hat die rechtlichen Grundlagen für eine neue Prämie beim Kauf von Elektroautos beschlossen. Mit dem »Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität« können Verbraucherinnen und Verbraucher je nach Automodell und Einkommen zwischen 1.500 und 6.000 Euro beantragen. Die Prämie soll rückwirkend zum Jahresbeginn gelten, die Beantragung soll ab Mai über eine neue Internetplattform möglich sein.
Die Leistung, die im Januar von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) vorgestellt worden war, ist sozial gestaffelt und gilt bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 80.000 Euro. Für rein elektrisch betriebene Autos soll es nach Ministeriumsangaben mindestens 3.000 Euro Prämie geben, für Plug-in-Hybride oder Elektroautos mit kleinen Verbrennungsmotoren (Range-Extendern) gibt es eine Basisförderung von 1.500 Euro. Die Fördersumme erhöht sich bei Familien pro Kind um 500 Euro auf maximal weitere 1.000 Euro. Aufschläge von je 1.000 Euro gibt es für Haushalte mit weniger als 60.000 beziehungsweise 45.000 Euro Jahreseinkommen.
Neuzulassungen von E-Autos legen im März deutlich zu
Zwischen 2016 und 2023 gab es schon einmal eine Kaufprämie für Elektroautos. Der sogenannte Umweltbonus für Privatleute und Unternehmen wurde von der Ampelkoalition wieder abgeschafft. Das damals abrupte Aus der Prämie sorgte 2024 für einen Einbruch bei den Neuzulassungen von E-Autos.
Mittlerweile steigen die Neuzulassungen von E-Autos wieder deutlich an. Im März legten sie im Vergleich zum Vorjahresmonat um 66,2 Prozent zu. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt mitteilte, sind zudem mehr E-Autos als Benziner neu zugelassen worden: Der Anteil lag bei 24 Prozent. Den größten Anteil mit rund 40 Prozent machen Hybride aus, von denen knapp 118.000 im März neu zugelassen wurden. Knapp 30.000 davon waren Plug-in-Hybride.
