
Oliver B. schweigt auch am zweiten Tag der Verhandlung. Der 46 Jahre alte Mann aus dem thüringischen Ort Ilmenau ist wegen hundertfachen sexuellen Missbrauchs angeklagt – an seiner Stieftochter. Der Missbrauch begann 2017, als das Mädchen gerade zehn Jahre alt war. Und er endete erst mehr als sieben Jahre später, als B. verhaftet wurde. Insgesamt werden dem Angeklagten vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Erfurt 918 Missbrauchsfälle vorgeworfen.
B. missbrauchte die Tochter, die im Haushalt mit ihm lebte, auf vielfältige Weise. Er benutzte dabei auch Werkzeuge, verging sich an ihr selbst in der Schule, wo er als Putzkraft arbeitete. Einen großen Teil seiner Taten fotografierte und filmte er. Später zog er den zwei Jahre jüngeren Halbbruder hinzu. In 25 Fällen zwang er die Stiefkinder, miteinander Sex zu haben, fertigte auch davon Bilder und Videos an.
Seinen Stiefkindern sagte B., er könne mit dem Verkauf der Aufnahmen Geld für die Familie erhalten. Zugleich beschwor er sie, dass sein Tun ein Geheimnis bleiben müsse, sie auf keinen Fall ihrer leiblichen Mutter davon erzählen dürften. Später brachte er durch einen gefälschten Internet-Account, bei dem er sich als 21 Jahre alter Mann ausgab, eine Freundin der Tochter durch ein Geldangebot dazu, ihm Nacktbilder über Messengerdienste zu schicken, mit denen er sie dann erpresste. Auch seine erwachsene leibliche Tochter nötigte B., ihm Nacktbilder zu schicken. Als seine Wohnung im Dezember 2024 durchsucht wurde, fanden die Ermittler Tausende Bilder, die den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigten, sowie ebensolche Videos mit einer Gesamtdauer von 160 Stunden.
Kein typischer Täter
„Der Fall sprengt alle Dimensionen, die wir schon in dieser Kammer erlebt haben“, wiederholt der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel am Dienstag einen Satz, den er schon zu Prozessbeginn vorige Woche geäußert hatte. Pröbstel hatte den Angeklagten am ersten Verhandlungstag darauf hingewiesen, dass nur ein Geständnis strafmildernd wirken könne, er sonst mit der Höchststrafe rechnen müsse. B. hatte daraufhin alle Vorwürfe über seine Anwältin eingestanden, weigerte sich aber, weitere Aussagen zu machen.
Am Dienstag sind die geschädigten Stiefkinder, anders als zu Prozessbeginn, nicht zur Verhandlung erschienen, sie werden als Nebenkläger durch ihre Anwälte vertreten. Nur die leibliche Mutter der Kinder ist im Gerichtssaal, sie verfolgt die Verhandlung meist gefasst, wischt sich aber Tränen aus dem Gesicht, wenn intime Details zur Sprache kommen.
Es geht an diesem Tag vor allem um ein forensisch-psychiatrisches Gutachten. Das hat Hans-Peter Volz erstellt, Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie aus Schweinfurt. Eine Minderung der Schuldfähigkeit sei bei dem Angeklagten auszuschließen, sagt Volz, er habe „verdeckt, manipulierend, ausnutzend und hochgradig gesteuert“ gehandelt. Er sei kein typischer, aus Sucht handelnder pädophiler Täter. Dennoch besitze er den Hang, sich auf Kosten ihm unterlegener Menschen sexuell zu betätigen.
Der Hinweis kam aus den USA
Volz bescheinigt dem Angeklagten ein „mittelhohes Rückfallrisiko“, seine Einschätzung unterliege jedoch einer Unsicherheit. Denn der Angeklagte lehnte eine Mitwirkung am Gutachten ab, sodass Volz rein nach Aktenlage beurteilen musste. Das Gericht deutet an, dass es eine mögliche Sicherheitsverwahrung von B. nach Ablauf seiner Haft unter Vorbehalt befürworten könnte. Der Angeklagte müsse mit einer hohen, möglicherweise zehn Jahre dauernden Haftstrafe rechnen, sagt Richter Pröbstel. Wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornographie ist er noch in einem zweiten Verfahren angeklagt.
Auf die Spur des Angeklagten kamen die Ermittler durch einen Hinweis aus den USA. Solche Hinweise gehen meist auf das Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC) zurück, eine Organisation, die gegen Kindesmissbrauch vorgeht. Firmen wie Google, Meta und Microsoft sind verpflichtet, Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch an die Organisation zu melden. Dort wird das Material nach der IP-Adresse dem Ort des Absenders zugeordnet. Adressen aus Deutschland werden dann dem Bundeskriminalamt gemeldet.
Im aktuellen Fall soll B. ein Missbrauchsfoto bei Instagram an einen anderen Account geschickt haben, was die Plattform meldete. So kam der Prozess schließlich ins Rollen. Das Urteil soll am 22. Mai gesprochen werden.
