Pauschalreisende haben Anspruch auf eine teilweise Erstattung
von Reisekosten, sollte ihr Gepäck bei der Flugreise verloren gehen oder
beschädigt werden. Einem Urteil des Landgerichts Frankenthal zufolge handele es
sich dabei um einen so großen Mangel, dass ein Teil der Kosten ersetzt werden
müsse. Das Gericht gab damit einer Familie recht, die nun etwa ein Drittel des
Reisepreises erstattet bekommen muss.
Der Reiseveranstalter muss insgesamt knapp 5.000 Euro zahlen.
Die betroffene Familie war mit einer Pauschalreise in die Türkei geflogen. Auf
dem Hinflug ging ein Koffer mit Reiseutensilien für ihre drei kleinen Kinder
verloren und wurde nie wieder gefunden. Außerdem wurde der Kinderwagen samt
Babywanne stark beschädigt. Die verlorenen Sachen kaufte die Familie vor Ort
nach. Einen Teil davon bekam sie vom Reiseveranstalter erstattet.
Vor Gericht verlangte sie aber auch einen Teil des
Reisepreises zurück. Das Landgericht Frankenthal gab der Familie teilweise recht. Der Veranstalter muss 35 Prozent des Reisepreises zurückzahlen. Durch
Verlust und Beschädigung des Gepäcks war die Pauschalreise mangelhaft,
entschieden die Richter.
Gepäck muss unbeschädigt ankommen
Der Reiseveranstalter hat die Pflicht, das Gepäck
unbeschädigt bis zum Ziel zu transportieren, urteilte das Gericht. Statt sich
zu erholen, sei die Familie zunächst damit beschäftigt gewesen, Ersatz für die
verlorenen Gegenstände zu beschaffen. Neben den Kosten der Neubeschaffung müsse
wegen des damit verbundenen Stresses auch ein Teil des Urlaubspreises erstattet
werden.
Einen von ihr ebenfalls verlangten Ersatz für nutzlos
aufgewandte Urlaubszeit erhielt die Familie jedoch nicht. Denn der Badeurlaub
an sich blieb trotz der Störungen erhalten.
