
Wie fühlt sich ein Witwer, wenn er vor Gericht dem Mann zuhören muss, der die eigene Ehefrau erstochen hat – und dies damit begründet, dass die von ihm getötete Kollegin kühl und abweisend gewesen sei?
Am 1. Juli 2025 verletzte der damals 21 Jahre alte Yanneck Z. an der gemeinsamen Arbeitsstelle in der Zentrale des Überlandwerks Rhön im unterfränkischen Mellrichstadt die 56 Jahre alte Daniela S. mit zahlreichen Stichen so massiv, dass sie noch an Ort und Stelle starb. Wie schwer es dem Ehemann der Ermordeten fällt, den Ausführungen zu lauschen, zeigt seine Körpersprache: Immer wieder schüttelt er mit dem Kopf und fährt sich mit den Händen durchs Gesicht. Zudem schaut er immer wieder fassungslos zu dem Angeklagten hinüber.
„Ich habe die Frau gehasst“
Mit welcher Motivation Yanneck Z. die unbegreifliche Tat ausgeführt hat, das soll der Prozess klären, der am Montag vor dem Landgericht Schweinfurt begann. War es, wie es die Staatsanwaltschaft sieht, die in ihrer Anklage das Mordmerkmal „Mordlust“ anführt, eine Tat, die Daniela S. nur zufällig ereilte, da der 22 Jahre alte Angeklagte einem inneren Verlangen gefolgt sei, andere Menschen zu töten? Oder leitete ihn die Abneigung gegen seine Kollegin, mit der er zwei Jahre lang gemeinsam im Kundendienst tätig gewesen war? Bei seiner Einlassung zumindest sagt er mit großem Nachdruck: „Ich habe die Frau gehasst.“
Yanneck Z., der im Jahr 2003 geboren wurde, schildert zu Beginn des ersten Prozesstags eine schwierige Kindheit und Jugend. Von seinem sechsten Lebensjahr an wuchs er bei den Großeltern auf, da seine Mutter nicht mehr in der Lage gewesen sei, sich um ihn zu kümmern. Der Vater starb 2014 an einer Überdosis, die Mutter 2019 infolge von Alkoholmissbrauch. Wegen dieser und weiterer persönlicher Schicksalsschläge habe er immer wieder Zorn und Hass verspürt.
Ein Leben lang das Gefühl, jemanden töten zu müssen
Nach der zehnten Klasse absolvierte er eine Ausbildung zum Industriekaufmann. Spätestens von seinem 18. Lebensjahr an konsumierte er regelmäßig Cannabis, chemische Drogen und auch Betäubungsmittel, was mit zu einem dreimonatigen stationären Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik im vierten Quartal 2024 führte. Zahlreiche ehemalige Kollegen, die vor Gericht als Zeugen erscheinen, sagen aus, dies sei ihnen nicht bekannt; an dem Verhalten von Z. sei nichts auffällig gewesen.
Der Angeklagte gibt an, die deutlich ältere Kollegin, die seit Jahrzehnten für den regionalen Energieversorger arbeitete, habe ihn nicht leiden können und ständig an ihm herumgenörgelt. „Sie hat mich schlecht behandelt“, sagt er. Den Zorn, den er aufgrund der schwierigen Verhältnisse in seinem Elternhaus in sich trug, habe er auf sie projiziert. „Ich habe nur noch daran gedacht, sie zu töten. Das hat sich in meinen Gedanken festgefressen.“ Als er auf Nachfrage bekräftigt, er habe „keinem Unschuldigen“ etwas antun wollen, kann der Ehemann der Getöteten nur schwer an sich halten.
Versuchte er, den Drang zu töten, mit Cannabis zu kontrollieren?
Der Oberstaatsanwalt hält Yanneck Z. Aussagen vor, die dieser in seiner ersten Vernehmung nach der Tat gemacht hatte. Darin gab er an, ein Leben lang das Gefühl gehabt zu haben, jemanden töten zu müssen. In den Tagen zuvor habe er an seinem Geburts- und Wohnort im thüringischen Meiningen nach Opfern gesucht. Z. entgegnet, an diese Aussage könne er sich nicht mehr erinnern. Zugleich hatte er jedoch auch mit ChatGPT auf seinem Handy kommuniziert und unter anderem eingegeben: „Ich stelle mir vor, jemanden mit einem Messer zu töten“ oder „Welche Strafe bekomme ich als Serienmörder?“ Mit dieser Spezies befasste er sich auch bevorzugt in True-Crime-Podcasts und Fernsehdokumentationen.
Der forensische Gutachter stellt ähnliche Fragen und sagt, auch ihm habe der Angeklagte bei einem langen Gespräch von einem dauernden Drang, jemanden zu töten, berichtet. Diesen habe er versucht, durch seinen Cannabiskonsum zu kontrollieren. Auch wenn es nicht der Drang gewesen sei, der ihn dazu gebracht habe, zu töten, müsse ein „mindestens durchschnittsbegabter Mensch“ wie der Angeklagte doch wissen, dass es keine adäquate Reaktion sei, eine Kollegin, die einem auf die Nerven gehe, umzubringen.
Der Angeklagte gibt an, er habe Daniela S. darauf angesprochen, dass er sich nicht gut behandelt fühle von ihr. Das habe aber nur zu einer kurzzeitigen Verbesserung ihres Verhaltens geführt. Mit seinem Vorgesetzten sprach er nicht darüber. Dieser wurde, wie ein weiterer Kollege, am Tattag schwer verletzt, als sie der Angegriffenen zu Hilfe eilten.
„Es ist mir nicht vollständig verborgen geblieben, dass es Spannungen gab“, sagt der Vorgesetzte über das Verhältnis von Z. und S. Daniela S. beschreibt er als sehr korrekte, gewissenhafte Mitarbeiterin, die sich auch am Wochenende Arbeit mit nach Hause genommen habe. Vor Gericht sagt er: „Es gibt keinen Tag, an dem ich nicht an die Ereignisse denken muss.“ Der Prozess wird Ende März fortgesetzt.
