
Ein 33 Jahre alter Heilerziehungspfleger soll in Bayern in einer Tagesstätte für Menschen mit Behinderung Bilder und Videos von Kindern und Jugendlichen erstellt haben, die zum Teil unbekleidet waren. Das haben die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) und das Polizeipräsidium Oberfranken am Donnerstag mitgeteilt. Nach den Angaben gibt es Hinweise, dass die Aufnahmen während seiner Arbeitszeit in der Tagesstätte 2025 und 2026 gefertigt wurden. Er habe dabei „die Hilfsbedürftigkeit der von ihm betreuten Personen“ ausgenutzt. Der Mann soll sie vereinzelt „entkleidet und mit seinen Fingern den Intimbereich berührt haben“, um so Bild- oder Videoaufnahmen davon erstellen zu können.
Auf die Spur des Mannes kamen die Ermittler durch einen Hinweis der Organisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) in den USA. Diese Information bezog sich auf zahlreiche Videos mit kinderpornographischen Inhalten, die auf eine Cloud hochgeladen wurden. NCMEC erhält laut Bundeskriminalamt (BKA) von amerikanischen Internetanbietern oder Serverprovidern Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen – nachdem diese Anbieter ihre Datenbestände regelmäßig nach einschlägigem Material durchsuchen.
NCMEC wiederum leitet diese Fälle dann auf Basis der IP-Adresse an die zuständige Polizeibehörde des Landes weiter, in dem die potentielle Straftat stattgefunden hat. Fälle, die Deutschland betreffen, werden an das BKA weitergeleitet. Das BKA informiert wiederum die zuständige Polizeidienststelle.
Polizei stellte zahlreiche elektronische Speichergeräte sicher
Nach dem Hinweis aus den USA zu den Videos mit kinderpornographischen Inhalten führten die Ermittlungen in Bayern dann zu einem Anfangsverdacht gegen den Heilerziehungspfleger. Die Polizei stellte bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung in mehreren Objekten in den Landkreisen Kulmbach und Hof, bei denen es unter anderem um den Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Schriften ging, eine Vielzahl von elektronischen Speichergeräten sicher. Die erste Sichtung der Geräte erhärtete demnach den Verdacht gegen den Mann.
Auf Antrag der ZCB erließ der Ermittlungsrichter Haftbefehl gegen den Heilerziehungspfleger, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Die Zentralstelle Cybercrime ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelt und wird bei herausgehobenen Ermittlungsverfahren im Bereich Cybercrime tätig.
