
Alle zehn bestehenden Exzellenzuniversitäten werden weiter gefördert. Die RWTH Aachen, die Berlin University Alliance (BUA) als einziger Verbund (bestehend aus FU, HU und TU), die Universität Bonn, die TU Dresden, die Universität Hamburg, die Universität Heidelberg, das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), die Universität München, die TU München und die Universität Tübingen werden also vom 1. Januar 2027 an noch einmal sieben Jahre lang im Rahmen der Exzellenzstrategie unterstützt.
Die Universität Konstanz, die den Exzellenzstatus noch bis Ende 2026 innehat, war schon bei der Entscheidung über die Exzellenzcluster ausgeschieden, die im Mai vergangenen Jahres bekannt gegeben wurde. Sie hatte die Mindestanzahl zweier Exzellenzcluster für die Bewerbung als Exzellenzuniversität nicht mehr erreicht.
Exzellenzuniversitäten und Exzellenzverbünde aus mehreren Universitäten werden im Rahmen der Exzellenzstrategie finanziell von Bund und Ländern gefördert. Alle sieben Jahre werden die Standorte durch ein international besetztes Expertengremium evaluiert. Dabei wird überprüft, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung weiterhin erfüllen. Die Entscheidung über die Weiterförderung trifft die Exzellenzkommission, die aus dem Expertengremium und den für Wissenschaft und Forschung zuständigen Ministern des Bundes und der Länder besteht.
Was wurde mit der Förderung erwirkt?
Die Selbstberichte der Universitäten wurden mit Vor-Ort-Begehungen der insgesamt hundert ehrenamtlichen Gutachter abgeglichen. „Was wurde mit der Förderung erwirkt?“, war die zentrale Frage bei den Begehungen. Die gesamtuniversitäre Exzellenzförderung sei von den geförderten Einrichtungen als Hebel für institutionellen Wandel und zur strategischen Priorisierung genutzt worden, sagte der Vorsitzende des Wissenschaftsrats, der Heidelberger Neurologe Wolfgang Wick.
„Nur strategisch priorisierte und institutionell gestützte Spitzenforschung ist nachhaltig und international konkurrenzfähig“, so Wick. Energie und Ressourcen seien sehr wirksam eingesetzt, die gesetzten Ziele erreicht und teilweise sogar übertroffen worden. Insgesamt seien eine größere internationale Sichtbarkeit, eine erfolgreiche Bestenauslese aus dem globalen Talentpool, ein Anstieg renommierter internationaler Stipendien (Grants) und starke nationale und internationale Partnerschaften erreicht, so das Fazit der internationalen Experten.
Die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Katja Becker, verwies auf die Synergien der Exzellenzstrategie mit anderen Programmen, etwa dem 1000-Köpfe-Plus-Programms für internationale Forscher. Die DFG habe dieses Programm bewusst auch für Exzellenzcluster geöffnet. Von insgesamt 57 Anträgen seien 32 von Exzellenzclustern gestellt worden. Knapp die Hälfte der Kandidaten, die nach Deutschland kommen wollen, forschen derzeit in den Vereinigten Staaten, knapp ein Drittel in Europa und Israel. Es können bis zu 3,5 Millionen Euro für eine Professorenstelle im Rahmen des Programms beantragt werden.
Bär: Exzellenzuniversitäten tragen zur Innovationskraft bei
Die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär (CSU) und Vorsitzende der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) verwies auf den Vorbildcharakter der Exzellenzuniversitäten für andere Hochschulen, auch für neue Rekrutierungs- und Personalkonzepte und für die gezielte Förderung von Wissenschaftlern. Die Exzellenzstandorte tragen aus ihrer Sicht maßgeblich zur Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und zum Erfolg der Hightech-Agenda bei. Der Markenkern des Verfahrens seien die rein wissenschaftsgeleiteten Entscheidungen.
Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD), der stellvertretende Vorsitzende der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) ist, hob die hohe Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verfahrens hervor. Ein entscheidender Erfolgsfaktor für strategische Entwicklungen sei die langjährige Förderung und die Verlässlichkeit.
Nach der Entscheidung über die Weiterförderung der bestehenden Exzellenzstandorte beginnt das Verfahren für Universitäten beziehungsweise Verbünde, die einen neuen Antrag auf Exzellenzförderung gestellt haben. Die Entscheidung über die Neuanträge wird am 2. Oktober 2026 getroffen und bekannt gegeben. Mehr als 15 Exzellenzuniversitäten wird es nicht geben, das bedeutet, dass fünf neue Standorte dazu kommen können, aber nicht müssen.
