
Gleich wer in der Landtagswahl in Baden-Württemberg am Sonntag obsiegen wird, so ist eines jetzt schon sicher: Mit dem Wahlgang am 8. März 2026 wird für die Bürger im Südwesten eine neue Ära begonnen haben. Und dies gleich in doppelter Hinsicht. Denn wie schon bei der Europawahl 2024, aber nicht bei der Bundestagswahl 2025 sind nun auch bei der Wahl des Landtags alle Bürger wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wie zuletzt bei der Änderung der Landesverfassung in Nordrhein-Westfalen waren es auch in Stuttgart die Grünen, die die Senkung des aktiven (nicht des passiven) Wahlalters der Union abgetrotzt haben. Sollten sich die Grünen von diesem Manöver indes eine Stärkung ihrer Wählerbasis als linker Volkspartei der Mitte versprochen haben, könnte es ein böses Erwachen geben.
Im Bund wie in vielen Ländern stand die Partei bei Erst- und Jungwählern zuletzt nicht hoch im Kurs, etwa bei der Bundestagswahl 2025. Damals waren die Verluste in der Altersgruppe der Achtzehn- bis Vierundzwanzigjährigen mit 13 Prozentpunkten gegenüber 2021 höher als in allen anderen Kohorten. Dafür standen bei Erst- und Jungwählern die neue Linkspartei und die AfD hoch im Kurs. Inwieweit der Landes- dem Bundestrend folgt, wird sich am Sonntagabend herausstellen.
Insgesamt aber stellen die sieben Jahrgänge, die bislang noch nicht an einer Landtagswahl im Südwesten teilgenommen haben, nach Schätzung des Statistischen Landesamtes nur etwa 650.000 Erstwähler (davon 180.000 Minderjährige) oder 8,4 Prozent der etwa 7,7 Millionen Wahlberechtigten. Das dürfte nicht ausreichen, um dem Übergewicht der älteren und überdies beteiligungsstarken Wählerkohorten im Alter von 60 Jahren und mehr viel entgegenzusetzen.
Starke Abweichungen von der Regelgröße
Doch mit der Senkung des aktiven Wahlalters nicht genug. Wie bei allen Wahlen zum Deutschen Bundestag seit 1953, so haben die Bürger des 1952 gegründeten Landes jetzt auch bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Bislang hatten sie (wie sonst nur noch im Saarland) eine Stimme. Wurde und wird dort eine Landesliste gewählt, so galt die Stimme in Baden-Württemberg dem Wahlkreiskandidaten und seiner Partei zugleich. Die Summe der Stimmen aller Parteien diesseits der Fünfprozenthürde bildete sodann die Basis für die Berechnung der Sitzverteilung im Landtag. Der hatte allerdings keine feste Sitzzahl, sondern nur eine Regelgröße von 120.
Weil aber die traditionell dominante Union zuletzt immer weniger Wahlkreise direkt gewann – 2021 waren es nur noch zwölf von 70 –, ihr Anteil an gültigen Stimmen aber nicht in gleichem Maß schrumpfte, fielen immer mehr Ausgleichsmandate an. 2006 und 2011 zählte das Vier-Parteien-Parlament noch 139 beziehungsweise 138 Abgeordnete. Nach dem erstmaligen Einzug der AfD waren es 2016 schon 143. Zuletzt gehörten dem Landtag sogar 153 Mitglieder an – ein Übermaß von fast 25 Prozent.
Der Deutsche Bundestag hatte seit der Wahlrechtsreform des Jahres 2013, die aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden war, eine ähnliche Entwicklung genommen. Die Einführung von Ausgleichsmandaten führte dazu, dass dem Bundestag von 2017 und 2021 schon 709 und von 2021 bis 2025 gar 736 Abgeordnete angehörten – und das bei einer Mindestsitzzahl von 598. Die Ampelkoalition schob einer mutmaßlich noch stärkeren Ausdehnung einen Riegel vor.
Keine Verringerung der Zahl der Wahlkreise
Seit 2024 gilt ein Wahlrecht, das die Größe des Bundestages auf 630 Mitglieder begrenzt. Weil aber die Zahl der 299 Wahlkreise gleich bleiben sollte, hatte die Regierungsmehrheit ohne Rücksicht auf die Opposition in Kauf genommen, dass mangels Zweitstimmendeckung nicht allen Wahlkreissiegern ein Mandat zugeteilt wurde. Die Union ging daraufhin mit dem Versprechen in den Bundestagswahlkampf, das Bundeswahlgesetz in diesem Punkt zu korrigieren. Tatsächlich schaffte es diese Willensbekundung auch in den Koalitionsvertrag.
Doch allen Ankündigungen aus den Reihen der Union zum Trotz, die für Ende Februar ein neues Modell versprochen hatte, hat sich die einschlägige Arbeitsgruppe, der nur Vertreter der Union und der SPD angehören, gründlich zerstritten. Die Union will über Mandate für alle Wahlkreissieger nicht mit sich reden lassen, auch wenn die AfD davon im Osten mindestens so sehr profitiert wie die Union im Westen. Die SPD will an dem Zweitstimmendeckungsverfahren festhalten und spielt wieder einmal die Paritätskarte, um die Preise hochzutreiben.
Die im Vergleich mit dem Bundestag ähnlich schrankenlose Ausdehnung des Stuttgarter Landtags war für die Grünen und den kleineren Koalitionspartner CDU indes kein Anlass, um eine Wahlrechtsreform anzustreben, die die Zahl der Abgeordneten beschränken würde. Das Zwei-Stimmen-Wahlrecht, das im Frühjahr 2022 in Baden-Württemberg eingeführt wurde, ähnelt vielmehr dem, das sich im Bund längst als dysfunktional erwiesen hatte – was die Bundestagspräsidenten Lammert und Schäuble (beide CDU) nicht müde geworden waren, ihrer Fraktion in Berlin einzubläuen.
In Baden-Württemberg aber verweigerte sich die Union der Verringerung der Zahl der Wahlkreise. Die Grünen wiederum wollten die Einführung von Landeslisten als Chance sehen, die Gesellschaft besser als bisher im Landtag zu repräsentieren, vor allem durch die Erhöhung des Frauenanteils.
Splitting begünstigt Überhangmandate
Dass Sachverständige wie der Konstanzer Wahlrechtsspezialist Jochen Behnke während des Gesetzgebungsverfahrens vor der Gefahr einer Ausdehnung des Landtags weit über die Marke von 200 Mitgliedern warnten, focht die Regierungsparteien nicht an. Mochte die FDP-Opposition vor Wut schäumen und mit Volksbegehren drohen, die SPD sich bedeckt halten und die AfD den Bedenkenträger geben, Grüne und Union setzten ihr Vorhaben durch. Dabei gehört der Satz „Splitting begünstigt Überhangmandate“ zum kleinen Einmaleins der Wahlforschung.
In dieselbe Kategorie gehört die Erkenntnis, dass das Verhältnis von 70 Wahlkreisen zu 120 Mandaten ebenfalls die Anfälligkeit für eine Erhöhung der Sitzzahl begünstigt. Hätte man, so Stefan Merz von Infratest dimap im Gespräch mit der F.A.Z., sich für ein Verhältnis von 60 zu 60 entschieden, wäre die Vergrößerungsdynamik deutlich geringer.
Wohin das grün-schwarze Wahlrecht am Sonntag führen wird, vermag aber kein auch noch so erfahrener Wahlforscher vorherzusagen. Am wahrscheinlichsten ist, dass der neue Landtag mindestens so groß werden dürfte wie der alte. Allerdings machen Berechnungen die Runde, in denen das Abstimmungsverhalten bei der Bundestagswahl im Februar 2025 auf die Landesebene umgerechnet wurde.
Gewönne die CDU deutlich mehr Wahlkreise direkt, käme aber nur auf ein mäßiges Zweitstimmenergebnis, wären einer nochmaligen Vergrößerung des Landtags auch dann Tür und Tor geöffnet, wenn dieser nur aus vier Fraktionen (Grüne, CDU, SPD und AfD) bestehen sollte. Allerdings können sich die FDP wie auch die Linkspartei Hoffnungen auf den Verbleib beziehungsweise den erstmaligen Einzug in den Stuttgarter Landtag machen. Dann aber gäbe es kaum ein Halten.
