Im Fall des wegen Körperverletzung verurteilten Kinderpsychiaters und Autors Michael Winterhoff hat die Bonner Staatsanwaltschaft angekündigt, gegen das aus ihrer Sicht zu milde Urteil vorgehen zu wollen. “Insgesamt ist das Urteil in mehreren Punkten hinter unserem Antrag zurückgeblieben. Deshalb werden wir Revision einlegen”, sagte ein Sprecher der Strafverfolgungsbehörde.
Das Bonner Landgericht hatte Winterhoff am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Laut dem Gericht hatte er Kindern und Jugendlichen ein umstrittenes Psychopharmakon zur Dauerbehandlung verordnet. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Absicht, den Patienten zu schaden, und forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Sie warf Winterhoff gefährliche Körperverletzung vor und führte unter anderem an, dass er Sorgeberechtigte nicht über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt habe.
Das Gericht sah eine Schadensabsicht jedoch nicht als bestätigt: Demnach soll Winterhoff das Mittel “in heilender Absicht” verordnet und “aus seiner ureigenen ärztlichen Überzeugung” gehandelt haben. Der Psychiater habe Nebenwirkungen “ersichtlich vermeiden” wollen und Einwilligungen der Sorgeberechtigten eingeholt – in der irrigen Annahme, diese ausreichend aufgeklärt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
