
Alleinerziehende bekommen auf Antrag einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1308 Euro im Jahr. Voraussetzung: Sie leben allein mit dem Kind und haben Anspruch auf Kindergeld. Beteiligt sich eine weitere erwachsene Person an den Haushaltskosten, wird der Anspruch gestrichen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen Lebensgefährten handelt. Leben Geschwister in der Wohnung, die Wehr- und Zivildienst leisten oder als Entwicklungshelfer arbeiten, wird der Betrag gewährt, auch wenn es für sie kein Kindergeld mehr gibt; das gilt auch bei pflegebedürftigen Angehörigen.
