Wegen Verstößen gegen Kapitalmarktvorschriften muss Volkswagen eine Strafe von 1,2 Millionen Euro zahlen. Der Autobauer habe gegen die Marktmissbrauchsverordnung verstoßen, teilte die Finanzaufsicht Bafin mit. Dass die Prognose von Volkswagen für das Geschäftsjahr ‌⁠deutlich über ​den Markterwartungen gelegen habe, hätte das börsennotierte Unternehmen demnach unverzüglich dem gesamten Kapitalmarkt sowie Aufsichtsbehörden mitteilen müssen. Volkswagen hatte die Insiderinformationen allerdings lediglich in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Der Konzern kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Die Ad-hoc-Regeln schreiben vor, dass Unternehmen Insiderinformationen sofort veröffentlichen, wenn ‌diese geeignet sind, ‌den Kurs der Aktien oder ​anderer Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Dazu zählen auch Geschäftszahlen, die sich ​deutlich von der Erwartung der Analysten und anderer Marktteilnehmer unterscheiden. So soll verhindert werden, dass sich Insider ​mit ihrem Wissensvorsprung Vorteile beim Handel mit ⁠Wertpapieren ​verschaffen. Die ‌Geldbuße bei Verstößen kann bis zu 2,5 Millionen Euro betragen.