
Das Landgericht Bremen hat einen 33-Jährigen wegen Mordes an seiner Ex-Freundin auf der Straße zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte die Frau vor den Augen ihres zwölfjährigen Sohnes und ihrer zweijährigen Tochter attackiert. Die zuständige Kammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Damit ist eine vorzeitige Entlassung des Verurteilten aus der Haft nach 15 Jahren weitestgehend ausgeschlossen. Der Vorsitzende Richter sprach von „einer Art Hinrichtung“ der arg- und wehrlosen Frau.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 33-Jährige der Frau im Oktober 2025 maskiert vor ihrer Wohnung aufgelauert hatte. Als sie die Wohnung mit zwei von ihren Kindern verließ, näherte er sich ihr von hinten und stach mit einem Messer achtmal auf sie ein. Dabei wurde sie an Kopf, Hals und Oberkörper verletzt. Die dreifache Mutter starb noch am Tatort an ihren Verletzungen.
Die Frau erlag ihren Verletzungen noch vor Ort. Direkt nach dem Angriff stieß der 33-Jährige eines der Kinder bei dessen Flucht zu Boden und stach ihm mit dem Messer in den Rücken. Der Mann wurde deswegen auch wegen Körperverletzung verurteilt. Mit dem Urteil folgte die Kammer den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer einen Freispruch gefordert.
„Machtanspruch als Mann und Vater“
Der 33-Jährige habe aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen gehandelt. Drei Stunden habe er im Auto gewartet, bis die 30-Jährige zusammen mit anderen ihre Wohnung für einen Spielplatzbesuch verlassen habe. Der Deutsche habe sich mit schwarzen Schlauchschals vermummt und mit massiver Kraft mit einem Küchenmesser achtmal auf das Opfer eingestochen. Der Vorsitzende Richter sagte, die Tat sei mit einer solchen Gewalt verübt worden, wie es die Strafkammer selten erlebt habe.
Laut Gericht hatte es nach der Trennung des Paares Sorgerechtsstreitigkeiten um die gemeinsame zweijährige Tochter gegeben. Wenige Monate nach der Geburt war die Frau zusammen mit ihren drei Kindern aus der gemeinsamen Wohnung in Sachsen zurück nach Bremen gezogen. Der Mann habe die Trennung nicht akzeptiert und sich seiner Ex-Partnerin gegenüber aggressiv und bedrohlich verhalten. Das Jugendamt wurde eingeschaltet, eine Zeit lang wurde das Kind in Obhut genommen.
Der Mutter sei es stets wichtig gewesen, dass die Tochter auch Zeit mit ihrem Vater verbringe, sagte der Vorsitzende Richter. Dem Angeklagten aber sei es nur darauf angekommen, „das Kind für sich zu haben“. Bei der Tat sei es ihm nicht um das Kindeswohl gegangen, sondern um seinen „Machtanspruch als Mann und Vater“, so das Gericht. Selbst die Anwesenheit seiner Tochter bei der Tat habe ihn nicht von der Tötung abgehalten. Der Mann habe Wut und Hass empfunden, weil seine Ex-Partnerin sich nicht so verhalten habe, wie er es habe bestimmen wollen. Dafür habe er sie bestrafen wollen.
Das dritte Kind des Opfers war zum Tatzeitpunkt noch in der Wohnung, es wollte später zum Spielplatz nachkommen. Der Angeklagte legte während des Prozesses kein Geständnis ab. Der Vorsitzende Richter sagte, es seien aber in den 18 Verhandlungstagen viele Indizien gesammelt worden, die keine Zweifel an der Täterschaft ließen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
