
Der Auftritt des jungen Mannes vor dem Parkhaus passt zu einer Diskussion, die gerade in Darmstadt geführt wird. Diese dreht sich um die Frage, welche Regeln für Bettler gelten sollen. Der junge Mann drückt sich vor einem Darmstädter Parkhaus in der Nähe der Zahlautomaten herum. Als drei Personen, ein Paar und ein einzelner Mann, ihre Parkscheine bezahlen wollen, geht der junge Mann auf sie zu und fragt nach Geld. Er habe zurzeit keine andere Möglichkeit, als zu betteln, behauptet er.
Diese kurze Szene in der Abenddämmerung zeigt im wahren Leben, worüber in der Stadtpolitik in Darmstadt aktuell gerungen wird: Dürfen Bettler Passanten ansprechen oder nicht? Das Betteln an sich kann nicht verboten werden. Das versucht in Darmstadt auch niemand. Bei der Regelung, um die seit dem vergangenen Jahr diskutiert wird, geht es darum, der Bettelei Grenzen zu setzen und bestimmte Praktiken zu untersagen.
Gute Entscheidung wurde rückgängig gemacht
Im vergangenen Jahr entschied das Stadtparlament, das Ansprechen zu verbieten. Das war eine gute und eindeutige Regelung, die auch der Stadtpolizei geholfen hat, aktiv zu werden. In der Praxis in Darmstadt hat diese Regel sich bewährt. Leider hat eine linke Mehrheit in diesem Jahr diese Entscheidung rückgängig gemacht. Der Beschlusstext wurde dabei nach langer Debatte so kompliziert ergänzt, dass die Regelung nicht eindeutig ist und noch einmal überarbeitet werden muss.
Natürlich haben auch Mittellose, die nach Geld fragen, Rechte. Die Stadtgesellschaft muss es aushalten, dass diese Menschen im Stadtbild sichtbar werden. Doch auch den Passanten, die einer Arbeit nachgehen und die in ihrer Freizeit in Geschäften oder Restaurants ihr verdientes Geld ausgeben, stehen Rechte zu. Die Erwartung, nicht belästigt zu werden, ist legitim. Warum sollten jene, die etwas leisten und produktiv sind, zurückstehen? Genau diese Menschen sind es auch, die Steuern zahlen und damit die Unterstützung für andere finanzieren.
Die Szene, die sich vor dem Parkhaus in Darmstadt abgespielt hat, war nicht bedrohlich, der bettelnde junge Mann akzeptierte ein Nein. Wenn das Verhältnis aber umgekehrt ist, wenn ein Passant allein mehreren Personen gegenübersteht, kann es schnell beklemmend werden. Auch für Gäste, die auf Caféterrassen sitzen, kann es unangenehm werden, wenn Bettler sich vor ihnen aufbauen. Mit einem Ansprechverbot lässt sich ein solches Vorgehen vielleicht nicht verhindern, aber zumindest ahnden. Auch bei Geltung dieser Regel kann großzügig sein, wer das will, und Münzen oder Scheine geben, auch wenn er nicht angesprochen wird.
Ohnehin sollte es nicht so weit kommen, dass Betteln wie ein Beruf angesehen wird und den Menschen möglichst gute „Arbeitsbedingungen“ geboten werden. Bettelei kann keine Form der Sozialpolitik werden oder diese ersetzen.
