Giorgia Meloni und Collien Fernandes sind bekannte Opfer digitaler Gewalt, doch die meisten Betroffenen scheuen Anzeigen und die Öffentlichkeit. „Digitale Gewalt“ beschreibt, wie Täter, meist Partner oder Ex-Partner, technische Geräte nutzen, um andere zu überwachen, zu isolieren, oder zu erpressen. Sie trifft mehrheitlich Frauen. Und zwar immer mehr. Während verlässliche Statistiken zu digitaler Gewalt bisher fehlen, zeigen die Zahlen des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 2024 einen Anstieg der angezeigten Fälle um 6,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr, die Dunkelziffer wird deutlich höher liegen.
Die Mitarbeiterinnen des Frankfurter Frauen-Softwarehauses können dies aus der Beratungspraxis bestätigen: „Gewalt gegen Frauen nimmt zu, und dabei werden meist auch digitale Mittel eingesetzt“, sagt Vorständin Petra Schimmer. Das bringe eine neue Art der Gefährdung mit sich: „Räumliche Distanz bietet keinen Schutz mehr.“ Das Frauen-Softwarehaus macht seit mehr als achtunddreißig Jahren Frauen mit IT-Kursen fit für den Arbeitsmarkt, darunter spezielle Angebote für Migrantinnen und für den Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Erziehungszeit. Seit einiger Zeit kommen nun etwas andere Angebote hinzu: Kurse zu „Digitaler Sicherheit“ und „Digitaler Gewalt“.
Den Förderbescheid bringt die Sozialministerin persönlich vorbei
Diese Arbeit ist auch der hessischen Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) wichtig, die das Softwarehaus kürzlich besuchte, um einen Förderbescheid über sechzigtausend Euro zu überreichen – für die Weiterbildung von Multiplikatorinnen in „Beratung und Hilfestellung bei digitaler Gewalt gegen Frauen“. „Die Formen von Gewalt verändern sich. Wir müssen am Puls der Zeit sein“, sagt Hofmann. „Digitale Gewalt ist keine Petitesse, sie kann auch strafrechtliche Relevanz haben.“ Die Schulung des Softwarehauses richtet sich an die Beschäftigten der insgesamt neunzig Institutionen des Frauenhilfesystems Hessen, von Frauenhäusern bis zu Hilfetelefonen.

Der Ministerinnenbesuch ist bemerkenswert. „Sonst kommt die Förderzusage ja immer nur per E-Mail“, merkt Vorständin Schimmer schmunzelnd an, als sie den Bescheid, diesmal auf dickem Papier und mit großem Landeswappen bedruckt, entgegennimmt. Hinter der Zusage aus Wiesbaden steckt auch, das im kommenden Januar ein weiterer Teil des Gewalthilfegesetzes in Kraft treten wird, das dann auch die Bundesländer in die Pflicht nimmt.
Mit diesem Gesetz werden zentrale Forderungen des Frauenschutz-Abkommens, nach dem Unterzeichnungsort als Istanbul-Konvention bekannt, in deutsches Recht übertragen. Die Istanbul-Konvention wird oft als „Goldstandard“ im Kampf gegen Gewalt an Frauen gesehen. Sie etablierte 2011 individuelle Ansprüche auf Schutz und Beratung und ist das erste völkerrechtlich bindende Instrument zum Gewaltschutz für Frauen. Deutschland gehört zu den achtunddreißig Staaten, die das Abkommen ratifiziert haben, hier ist es seit 2018 in Kraft. Mit dem Gewalthilfegesetz werden die Verpflichtungen der Konvention seit 2025 Schritt für Schritt umgesetzt: Ausreichende Maßnahmen müssen geschaffen werden, um Gewalt vorzubeugen, sie konsequent zu sanktionieren und zuverlässigen Schutz für Betroffene sicherzustellen. Und nun sind eben die Bundesländer dran. Die sich beeilen müssen. Denn von 2032 an gilt der individuelle Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung für von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder.
Betroffene können von 2032 an klagen
Was das konkret heißt, kann Elizabeth Ávila González erklären. Sie ist Referentin im Projekt „Aktiv gegen digitale Gewalt“ des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotruf: „Frauen können ab 2032 Deutschland als Staat verklagen, wenn sie keinen Schutzplatz oder keine Beratung bei geschlechtsspezifischer Gewalt zur Verfügung gestellt bekommen“, sagt die Juristin. Die Länder sind also unter Handlungsdruck, auch im Digitalen.
„Die Unterstützungsstrukturen bei digitaler Gewalt stehen aktuell ganz oft vor der Herausforderung, dass sie diese zwar erkennen und die Beraterinnen auch psychosoziale Folgen auffangen können. Die technischen Kenntnisse, um die Gewalt erst mal beenden zu können, fehlen aber“, berichtet González. An diesem Punkt kommen nun Projekte wie das des Frauen-Softwarehauses ins Spiel: „Wir bringen jahrzehntelange Erfahrung in der Frauenhilfe mit technischer Expertise zusammen“, sagt auch Schimmer.
Dozentinnen wie die Mathematikerin Stefanie Eymann vermitteln in Schulungen und Sprechstunden, wie den Betroffenen geholfen werden kann: Apps, die vor „Trackern“ warnen, werden auf dem Smartphone der Hilfesuchenden installiert. Und mobile Geräte werden in sogenannte „No-Signal-Hüllen“ verpackt, damit der Weg zum Frauenhaus nicht verfolgt werden kann.
Dass die Beraterinnen selbst geschult werden, sei deshalb entscheidend, weil technische Maßnahmen wie das Verändern eines Passworts oder der Zugangsberechtigungen für Täter oft sichtbar seien. Diese „Gegenwehr“ könne dann auch zu einer physischen Eskalation durch die Täter führen, sagt González. „Man braucht daher zuerst eine psychosoziale Einschätzung.“ Das kann auch Dozentin Eymann bestätigen: „Die psychische Belastung durch digitale Gewalt fällt meist zusammen mit einer ganz realen Gefahr durch die Täter.“
„Es geht um digitale Souveränität“
Expertinnen könnten mit dem Auswechseln von SIM-Karten oder mit Anti-Tracking-Software die Symptome digitaler Gewalt bekämpfen. Doch das eigentliche Problem liege tiefer. Es sei das Design von Anwendungen und Plattformen, weil die für viele Nutzer nicht verständlich seien. „Die Plattformen ziehen sich aus der Verantwortung“, sagt González. „Und das geschieht ja auch mit Absicht“, so die Juristin. „Wenn man immer wüsste, welche der eigenen Daten mit wem und worüber geteilt werden, hätte sich das Problem eigentlich erledigt. Es geht um digitale Souveränität.“ Allgemein fehle es an Wissen darüber, was Daten eigentlich alles sind und welche Auswirkungen der leichtfertige Umgang damit haben kann. Insbesondere im privaten Umfeld sollte häufiger nach Einwilligungen gefragt werden, wenn zum Beispiel Fotos geteilt werden. „Es ist kein frauenpolitisches Problem, sondern ein Problem mit Datensicherheit“, sagt González.
Und es geht natürlich um Geld: Eigentlich habe man darauf gehofft, dass die Einführung des Gewalthilfegesetzes mit einem Ausbau der Unterstützungsstrukturen einhergehe. Nun zeichne sich jedoch ab, dass bisherige Geldgeber, darunter Kommunen, sich teilweise zurückziehen. „Zuständigkeiten verschieben sich von Kommunen zum Land. Das geht mit viel Unsicherheit einher“, ergänzt González.
Das Projekt „Digitale Gewalt“ am Frauen-Softwarehaus, finanziert durch das Digitalministerium und beauftragt vom Sozialministerium, ist bis 2027 abgesichert. Für das Danach gibt es allerdings große Fragezeichen: „Lassen Sie uns das Projekt verstetigen, lassen Sie uns eine verlässliche Struktur schaffen. Wir brauchen die Sicherheit, dass die Fortführung auch über das Projektende hinaus möglich ist“, appelliert Schimmer an die Sozialministerin.
