
In emotional geprägten Erklärungen haben der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und der damalige Staatssekretär Gerhard Schulz sich gegen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft gewehrt, vor dem sogenannten Pkw-Maut-Untersuchungsausschuss bewusst falsch ausgesagt und damit eine Straftat begangen zu haben. „Ich habe vor dem Unterausschuss des Deutschen Bundestages nicht die Unwahrheit gesagt. Dieser Vorwurf trifft mich schwer, und ich weise ihn ausdrücklich zurück“, sagte Scheuer vor Gericht. Schulz beklagte, mit dem Strafverfahren werde seine „Integrität, Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit“ in Zweifel gezogen. Er sprach davon, dass man für das Maut-Debakel ein „Bauernopfer“ gesucht habe.
Scheuer und Schulz müssen sich seit Montag vor der 38. Großen Strafkammer am Landgericht Berlin I im Zusammenhang mit der kostspieligen, gescheiterten Einführung einer Pkw-Maut verantworten (Az.: 538 Kls 16/25). Der Prozess findet im Schwurgerichtssaal 500 statt. Der Saal war schon mehrfach Schauplatz von Strafverfahren, die in die deutsche Justizgeschichte eingingen. Dazu gehört das Totschlagverfahren gegen den einstigen DDR-Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker und hochrangige DDR-Funktionäre wegen des Schießbefehls an der innerdeutschen Mauer. Auch der Mitbegründer der Rote-Armee-Fraktion (RAF) Horst Mahler saß im Saal 500 auf der Anklagebank, wegen versuchten Mordes und Beihilfe zur Befreiung des RAF-Terroristen Andreas Baader.
Treffen mit Bietern im Bundesverkehrsministerium
Das Strafverfahren gegen Scheuer ist insofern besonders, als es offenbar das erste Mal ist, dass ein ehemaliger Bundesminister angeklagt wurde, weil er vor einem Untersuchungsausschuss mutmaßlich falsch ausgesagt hat. Scheuer ist aber nicht der erste frühere Bundesminister, der sich wegen einer möglichen Straftat vor Gericht verantworten muss. Die ehemaligen FDP-Bundeswirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff und Hans Friderichs wurden wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Geldzahlungen des Flick-Konzerns verurteilt. Manfred Kanther (CDU), ehemals Bundesinnenminister, wurde im Zusammenhang mit der hessischen CDU-Schwarzgeldaffäre wegen Untreue schuldig gesprochen.
Im Zentrum des Strafverfahrens gegen Scheuer und Schulz steht ein Treffen der beiden Angeklagten mit Vertretern der Firmen CTS Eventim und Kapsch Trafficcom am 29. November 2018 im Bundesverkehrsministerium. Die beiden Unternehmen hatten sich zur Bietergemeinschaft „Paspagon“ zusammengeschlossen und um das Projekt zur Einführung und Kontrolle einer Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen beworben. Zentraler Bestandteil der Mautpläne der damaligen großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) war, dass die Halter in Deutschland zugelassener Fahrzeuge bei der Kfz-Steuer in Höhe der Mautgebühren entlastet werden.
Klage Österreichs vor dem EuGH gegen das Mautprojekt
Diese Konstruktion verstieß aus Sicht Österreichs gegen Europarecht; ausländische Autofahrer würden dadurch zu Unrecht benachteiligt. Österreich rief den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) an – mit Erfolg: Der EuGH entschied am 19. Juni 2019, die Ausgestaltung der Pkw-Maut verstoße gegen EU-Recht. Scheuers Ministerium kündigte die Maut-Verträge umgehend. Die Betreiberunternehmen verlangten daraufhin Schadenersatz. Unter Scheuers Nachfolger Volker Wissing (FDP) wurde dann ein Vergleich geschlossen, der den Bund 243 Millionen Euro kostete.
Im Verfahren gegen Scheuer und Schulz geht es nun um die Frage, ob beide vor dem Pkw-Maut-Untersuchungsausschuss zweimal „bewusst wahrheitswidrig“ angaben, sie hätten keine Erinnerung an eine Offerte des Bieterkonsortiums „Paspagon“. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte einer der Bieter während des Treffens am 29. November 2018 angeboten, man könne den Vertrag zur Einführung der Maut auch erst dann unterzeichnen, wenn der EuGH über die Klage Österreichs gegen das Mautprojekt entschieden habe. Wie Staatsanwalt Simon Rosenberg vortrug, geht die Anklagebehörde davon aus, dass Scheuer und Schulz später in ihrer Zeugenvernehmung vor dem Untersuchungsausschuss „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung“ angaben, sie könnten sich an ein solches „Verschiebeangebot“ nicht erinnern. Die umstrittenen Zeugenvernehmungen fanden am 1. Oktober 2020 sowie am 14. Januar 2021 (Schulz) und am 28. Januar 2021 (Scheuer) statt, also mehr als zwei Jahre nach dem Treffen von Scheuer und Schulz mit den Bietern.
Scheuer: Keine Erinnerung an ein Verschiebeangebot
Scheuer bekräftigte nun vor Gericht, „an ein Verschiebungsangebot in der Besprechung vom 29. November 2018 habe ich keine Erinnerung. Ich hatte sie nicht im Untersuchungsausschuss, und ich habe sie auch heute nicht.“ Er sei auch überzeugt, dass es ein solches Angebot nicht gegeben habe. Denn ein Vertragsschluss mit den Bietern sei gar nicht absehbar gewesen. Deren Angebot habe den finanziellen Rahmen, den der Gesetzgeber für das Mautprojekt bewilligt habe, um mehr als eine Milliarde Euro überschritten. Auch habe Ende November 2018 niemand gewusst, wann und wie der EuGH entscheiden werde. Er könne nicht ausschließen, dass die Klage vor dem EuGH in dem Gespräch mit den beiden Bietern erwähnt worden sei, fuhr Scheuer fort. Ein Risiko für das Mautvorhaben habe er aber nicht gesehen, da die EU-Kommission und zahlreiche Experten keine Verletzung von EU-Recht angenommen hätten.
Der Prozess gegen Scheuer und Schulz soll diesen Mittwoch mit Fragen des Gerichts an die beiden Angeklagten fortgesetzt werden, teilte der Vorsitzende Richter Pit Becker mit. Insgesamt sind bislang zwölf Verhandlungstermine bis zum 25. November geplant. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten kann diese aber in eine Geldstrafe umgewandelt werden, wenn der Vollzug der Freiheitsstrafe nicht „unerlässlich“ ist, etwa wegen Vorstrafen.
