
Ungarn und Polen geben Hoffnung. In diesen beiden europäischen Ländern sind autoritäre Regime demokratisch an die Macht gekommen, aber auch wieder abgewählt worden. Das ist Demokratie. Demokratie bedeutet nicht zwingend den Wechsel. Wohl aber Volksherrschaft durch regelmäßige freie Wahlen. Und, so muss man hinzufügen: Faire Wahlen und Verfahren, unabhängige Gerichte und eine freie Presse.
Mit Blick darauf sollte man die seinerzeit frei gewählten Regierungen auch nicht schönreden. Sie haben massiv in die Justiz und in die Pressefreiheit eingegriffen. Genau das ist die Herausforderung: Auch wer demokratisch an die Macht gekommen ist, mit großer Mehrheit gar, kann die Neigung entwickeln, möglichst keinen anderen mehr an die Macht zu lassen und seine Herrschaft dadurch abzusichern, dass er die rechtsstaatlichen Kontrollen schleift. Genau diese Frage stellt sich auch, sollte etwa die AfD eine Landesregierung stellen.
Die Reaktion der Europäer ist wichtig
Deshalb ist die Reaktion auf eine frei gewählte Regierung wichtig, die Unfreiheitliches ankündigt und macht. Die scharfen Reaktionen auf bestimmte Maßnahmen der Regierungen in Ungarn und Polen waren bedeutsam und hilfreich. Die Opposition in beiden Ländern war wichtiger denn je, aber auch die europäischen Nachbarn und die Europäische Union als Staatenverbund.
Gemeint sind nicht abweichende politische Auffassungen. Es geht keinen Nachbarn und auch die EU nichts an, wenn eine Regierung konservativ ist und auch so handelt: also die Ehe von Mann und Frau privilegiert, Familien und Kinder fördert, die eigene Nation in Ehren hält. Wenn aber Andersdenkende diskriminiert werden, wenn gegen Minderheiten gehetzt wird, wenn andere Meinungen nicht mehr offen in den Medien und auf der Straße geäußert werden dürfen, dann ist das keine rein innere Angelegenheit mehr.
Die Frage ist schon, ob solche Maßnahmen nicht gegen die eigene nationale Verfassung verstoßen, ob sie völkerrechtliche Verpflichtungen verletzen – und ob sie in Widerspruch zu dem stehen, was die Staaten der Europäischen Union vereinbart haben.
Die Kontrollfunktion des Europäischen Gerichtshofs
Insofern kann innerstaatliches Verhalten auch ein Fall für die EU sein. Europarecht beherrscht längst den Alltag, auch wenn das für den Bürger natürlich oft nicht sichtbar ist. Es macht Vorgaben oder gilt unmittelbar – und es geht im Grundsatz dem nationalen Recht vor. Selbstverständlich aber müssen sich auch die Organe der Europäischen Union an das geltende Recht halten.
So hat der Europäische Gerichtshof unlängst vollkommen zu Recht ein Gesetz noch der Regierung Orbán gerügt, das die öffentliche Darstellung gleichgeschlechtlicher Paare verbot. Die Richter in Luxemburg sahen darin – wenig überraschend – einen Verstoß gegen die Europäische Grundrechte-Charta. Darüber hinaus hat jedoch der Gerichtshof eine Verletzung des Artikels 2 des EU-Vertrages festgestellt. Dort ist von den Werten die Rede, auf die sich die EU gründet, die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die „Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören“. Das klingt gut, passend und gerade hier einleuchtend. Und wer würde daran zweifeln, dass sich die Europäische Union genau auf diese Werte gründet und dass die Regierung Orbán damit ihre Probleme hatte?
Aber auch die EU, hier in Gestalt des Europäischen Gerichtshofs, und ihre Mitgliedstaaten haben ein Problem, wenn sie das gemeinsam vereinbarte Fundament verlassen. Denn weiterhin sind die Staaten die Herren der Europäischen Verträge und ihre nationalen Identitäten sind ausdrücklich zu schützen. Es besteht seit Längerem schon die Gefahr, dass die EU, dass Brüssel und Luxemburg ihre ganz eigenen Vorstellungen über solche „Generalklauseln“ durchdrücken und so der Identität der Staaten und der europäischen Vielfalt schaden.
Das europäische Friedensprojekt
Solche Übergriffigkeit dient dann gerade jenen, die das europäische Friedensprojekt in Frage stellen oder ganz ablehnen. Die AfD ist einst entstanden als eine Partei, die sich vor allem gegen die damalige zweifelhafte Euro-Rettungspolitik richtete. Das war das legitime Alleinstellungsmerkmal einer Protestpartei.
Die EU und ihre Organe sollten jedenfalls durch rechtswidrige und überflüssige Überschreitung ihrer Kompetenzen keine Angriffsfläche bieten. Gerade in diesen Zeiten liegt die Zukunft nicht in mehr Zentralisierung, sondern in gelebtem Föderalismus mit seinen checks and balances, wie sie vereinbart sind. Das muss man in Brüssel und Luxemburg begreifen.
In den Staaten und manchen Parteien wiederum muss begriffen werden, dass die Europäische Union sich nicht im Ausspucken von Subventionen erschöpft. Ja, es gibt gemeinsame Werte. Das zeigt sich gerade in einer Zeit, in der nicht nur Russland scharf auf Europa schießt, sondern sich auch die amerikanische Regierung die EU zu spalten sucht. Diese Union ist kein Oberlehrer, sondern ein vorbildlicher Verbund für Freiheit, Wohlergehen und Sicherheit. Alle, denen daran etwa liegt, müssen aufpassen, dass das so bleibt.
