
Es gilt als eine der zehn Haupthürden für den europäischen Binnenmarkt: Zu wenig Menschen arbeiten im EU-Ausland. Jeder fünfte Europäer würde das nach Angaben der Europäischen Kommission gerne tun, aber nur vier Prozent machen es. Fehlende Sprachkenntnisse sind ein Grund. Häufig scheitert grenzüberschreitende Mobilität allerdings auch an nicht anerkannten Berufsabschlüssen und komplizierten Nachweisen zur Sozialversicherung.
Das will die Kommission nun ändern. Sie schlägt vor, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen zu digitalisieren, Verfahren zu beschleunigen und wichtige Nachweise in der neuen europäischen digitalen Brieftasche zu bündeln. Davon sollen nicht nur Arbeitnehmer profitieren: Es soll auch den Unternehmen erleichtern, Beschäftigte aus anderen EU-Mitgliedstaaten einzustellen. Drei Viertel der kleinen und mittleren Unternehmen suchen dringend nach Fachkräften.
Dafür will die Kommission die bestehende EU-Berufsqualifikationsrichtlinie überarbeiten. Der neuen digitalen europäischen Brieftasche, kurz: EUDI-Wallet, kommt eine Schlüsselrolle zu. In Deutschland ist diese von Januar 2027 an für Smartphones verfügbar. Neue und in jüngerer Vergangenheit erworbene Qualifikationen sollen im EUDI-Wallet künftig in einem Standardformat hinterlegt werden.
Qualifikationen sollen auf einen Blick erkennbar sein
Dabei wird auch angegeben, welchem europäischen Qualifikationsniveau das entspricht. So soll auf einen Blick erkennbar sein, welche Qualifikationen ein Bewerber hat. Bisher weichen die Diplome der EU-Staaten stark voneinander ab und sind im Ausland kaum zu überprüfen.
Zudem will die Kommission Bewerbern ersparen, in jedem EU-Staat ein eigenes, oft teures Verfahren zur Anerkennung von Berufsabschlüssen in reglementierten Berufen zu durchlaufen. Dazu gehören medizinische Berufe, aber auch Architekten sowie Rechtsanwälte und Notare. Die Kommission will für diese Berufe eine EU-Anlaufstelle schaffen, bei der Abschlüsse in allen EU-Sprachen eingereicht werden können.
Für die Bearbeitung sind feste Zeiten vorgegeben. Statt wie bisher innerhalb von vier Monaten soll die Anerkennung künftig nach elf Wochen erfolgen. Ob sie einen Berufsabschluss anerkennen, bleibt aber den Mitgliedstaaten überlassen. Für Berufe, die einheitliche EU-Mindeststandards erfüllen, ist sogar eine Frist von fünf Wochen vorgesehen.
Von diesem Verfahren der etwas missverständlichen „automatischen Anerkennung“ sollen zudem mehr Berufe profitieren. Als Erstes will die Kommission EU-Mindeststandards für Physiotherapeuten einführen. Die Kommission will auch die Anerkennung von Berufsabschlüssen erleichtern, die außerhalb der EU erworben wurden. Dafür müssen sie aber die EU-Mindestanforderungen erfüllen. Das soll insbesondere für Berufe gelten, in denen es Engpässe gibt, für Ärzte oder Krankenpfleger etwa. Damit ist kein Anspruch auf die Einreise in die EU verbunden.
Digitale Brieftasche soll Entsendung von Arbeitnehmern erleichtern
Die europäische digitale Brieftasche soll auch Dienstreisen und die Entsendung von Arbeitnehmern in andere EU-Staaten vereinfachen. Alle für die Sozialversicherung relevanten Dokumente, darunter die Europäische Krankenversicherungskarte, sollen dort abrufbar sein. Das gilt auch für die sogenannte A1-Bescheinigung. Diese weist nach, dass ein entsandter Arbeitnehmer ausreichend sozialversichert ist. Nachweise in Papierform bleiben aber erlaubt.
„Die Menschen in Europa haben einen Anspruch darauf, überall in Europa zu arbeiten“, betonte die zuständige EU-Kommissarin Roxana Mînzatu am Dienstag in Straßburg. Dafür müsse die Anerkennung der Qualifikationen beschleunigt werden. „Unternehmen wiederum müssen die von ihnen benötigten Fachkräfte unbürokratisch und in wenigen Tagen einstellen können“, sagte Mînzatu weiter.
Um Missbrauch zu vermeiden, will die Kommission die Europäische Arbeitsagentur aufwerten. Die Agentur besteht seit 2019 und soll die EU-Staaten bei Kontrollen und grenzüberschreitenden Konflikten unterstützen. Sie soll die Mitgliedstaaten stärker bei der Koordinierung und Durchführung von Inspektionen unterstützen. Zudem soll sie auch gegen die illegale Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern vorgehen.
Die Gesetzesvorschläge werden nun vom Europaparlament und Ministerrat beraten. Nur wenn sich beide Institutionen auf eine gemeinsame Position einigen, können die Vorschläge in Kraft treten. Europaparlament und Ministerrat können die Vorschläge dabei auch grundlegend ändern.
