
„Kann ich nicht erklären“, „Weiß ich nicht“, „Ich war mit der Situation überfordert“: Im Mordfall Fabian musste die Angeklagte Gina H. am Dienstag vor dem Landgericht Rostock mehrfach eingestehen, ihr Verhalten nicht erklären und Widersprüche in ihren Aussagen nicht ausräumen zu können. Am 28. Verhandlungstag wurde die 30-Jährige abermals befragt.
Laut Anklage soll die Frau den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und dann an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Angeklagte streitet eine Beteiligung an der Tat weiterhin ab.
Warum fuhr Gina H. am Tattag nach Güstrow?
Der Vorsitzende Richter Holger Schütt konfrontierte die Beschuldigte am Dienstag mit zahlreichen Widersprüchen, die sie etwa zum Tag des Verschwindens von Fabian gemacht hatte. Sie habe angegeben, von ihren Großeltern zum Geldabheben in die Kleinstadt geschickt worden zu sein, aber die Bankkarte vergessen zu haben, sagt er. Die Großeltern hätten jedoch später erklärt, dass sie am Tattag den ganzen Vormittag zu Hause verbracht habe. Wie komme es zu dem Widerspruch? Das könne sie nicht erklären, gab Gina H. zu.
Immer wieder stieß der Richter sie auf Ungenauigkeiten, Widersprüche und auch Falschaussagen. Sie habe bei der Befragung in der vergangenen Woche ausgesagt, dass sie das Geld dann einen Tag später abgeholt habe. Bis in die Folgewoche sei aber keine Abholung erfolgt, sagt Schütt unter Verweis auf die Bankauszüge. Damit zog er grundsätzlich in Frage, dass Gina H. für die Geldabhebung nach Güstrow gefahren sei.
„Warum haben Sie den Vater des toten Jungen angelogen?“, fragte Schütt die Angeklagte dazu an einer Stelle. Auch dem Kindesvater habe Gina H. schließlich falsche Angaben zu ihrem Verbleib am mutmaßlichen Tattag gemacht. An anderer Stelle warf er ihr vor, beim Leben ihres eigenen Kindes zu schwören, nun die Wahrheit zu sagen, nachdem sie gerade beim Lügen erwischt wurde. „Dabei ist es nur die halbe Wahrheit“, konstatierte er, nachdem sie auch diese Angaben korrigieren musste.
Auch die Absprache eines Alibis für den Vormittag des mutmaßlichen Tattages irritierte Schütt. Zuvor hatte die Angeklagte dies laut Gericht damit begründet, ein Treffen mit einem verheirateten Bekannten geheim halten zu wollen. Dieses Treffen fand allerdings am Nachmittag statt. Das Alibi wurde nur bis 11 Uhr verabredet. „Ich weiß nicht, warum“, sagte Gina H.
Umstände des Leichenfunds bleiben ominös
Widersprüche sah das Gericht zudem in den Umständen des Leichenfunds. Am 14. Oktober hat Gina H. der Polizei gemeldet, dass sie die Kinderleiche bei einem Tümpel bei Klein Upahl zufällig beim Spazierengehen entdeckt habe.
Am Dienstag ging es abermals um die Frage, wieso die Angeklagte, der in der Vergangenheit eine Persönlichkeitsstörung attestiert wurde, schon am Abend und in der Nacht zuvor am Fundort war. Zeugen hatten dies zuvor im Prozess ausgesagt. Gina H. sagte dazu, sie habe ihre Bekannten mit der anfänglichen Falschaussage schützen wollen.
Schütt wollte wissen, wieso die Angeklagte am 13. Oktober binnen drei Stunden einem Bekannten dreimal vorgeschlagen habe, dort auf einem Feld zu suchen. Die Angeklagte verwies auf Internetvideos, in denen Klein Upahl erwähnt worden sei. Daher hätten sie sich dort umgeschaut. Schütt wendete ein, selbst wenn der Ort bereits zuvor im Internet genannt worden sei, sei von einem Feld keine Rede gewesen.
Wieso werden die laut Angeklagter maßgeblichen Internetvideos mit keinem Wort in Sprachnachrichten an den Bekannten erwähnt, als sie vorschlägt, dort zu suchen? Schütt sagte, die Idee wirke eher wie ein „frischer Gedanke“ der Frau. Wieso erwähnte sie die Internetbeiträge auch nicht in ihrer Vernehmung bei der Polizei? Auch darauf gab Gina H. keine klare Antwort.
Sie relativierte stattdessen: „Wir wollten ja auch nicht richtig suchen.“ Es habe sich vielmehr um einen Vorwand zum Treffen mit ihrem Bekannten gehandelt. Schütt leuchtete auch das nicht ein: Wozu bräuchten die beiden, die sich in den Vortagen bereits mehrfach getroffen hatten, einen Vorwand?
Mutter von Fabian: „Warum musste er sterben?“
Es blieb auch am Dienstag bei den Aussagen der Angeklagten vieles unklar. Die Staatsanwaltschaft warf Gina H. ständige Lügen vor. Auch die Mutter Fabians als Nebenklägerin glaubte der Beschuldigten nicht und fragte sie in einem emotionalen Ausbruch direkt: „Warum musste er sterben?“, ehe das Gericht die Anwürfe als unzulässig unterbrach. „Ich war es nicht“, beharrt die Angeklagte.
Die Verteidigung bescheinigte der Angeklagten zumindest das Bemühen um Wahrheit. „Es ist ihre Art, vorschnell etwas zu sagen“, sagte Anwalt Andreas Ohm. Der zweite Verteidiger Thomas Löcker begründete Irrtümer seiner Mandantin mit der hohen emotionalen Belastung.
Die Skepsis des Richters blieb. „Vieles stellt sich als unwahr heraus“, fasste Schütt zum Ende der Befragung zusammen. Er wisse nicht, ob das mit der Krankheit zu tun habe oder mit ihrer Persönlichkeit, aber für schlüssig halte er die Darstellung der Angeklagten nicht, machte er deutlich.
