
Im Heimatbundesstaat des amerikanischen Saatgutkonzerns Monsanto war für den Montag eine besonders wichtige Anhörung für den deutschen Bayer-Konzern angesetzt: Im Missouri Circuit Court geht es um die finale Genehmigung für einen milliardenschweren Sammelvergleich, mit dem sich der Leverkusener Konzern des Rechtsrisikos entledigen will, das sich Bayer mit der Monsanto-Übernahme ins Portfolio geholt hat.
Eine Entscheidung gibt es erst später, das Gericht hört sich zunächst die Argumente von Monsanto sowie der Klägerseite an und sammelt Einwände zum Vergleich, den das Unternehmen mit führenden Klägerkanzleien im Februar ausgehandelt hatte. Damit will Bayer die noch anhängigen 67.000 Klagen sowie mögliche künftige Verfahren beilegen.
Bis zu 7,25 Milliarden Euro stellte Bayer dafür zurück, nachdem der Konzern in einem früheren Vergleich schon mehr als zehn Milliarden Dollar bezahlt hatte. Bis Anfang Juni hatten die Kläger Zeit, sich dem Vergleich anzuschließen. In den Klagen geht es um geltend gemachte Erkrankungen an dem Non-Hodgkin-Lymphom (NHL), einer Krebsvariante, die Kläger darauf zurückführen, dass sie zuvor das glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup benutzt haben.
Rückenwind durch positives Supreme-Court-Urteil
Der Bayer-Vorstandsvorsitzende Bill Anderson hatte mehrfach angekündigt, die Rechtsrisiken rund um Glyphosat in diesem Jahr „signifikant einzudämmen“. Dabei ist das Unternehmen tatsächlich gut vorangekommen, die Genehmigung des ausgehandelten Vergleiches bezeichnen Analysten als den letzten „Befreiungsschlag“, den es bräuchte. Rückenwind hat Bayer zuletzt durch eine für das Unternehmen positive Entscheidung des obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten bekommen.
Mit sieben zu zwei Stimmen hatte der Supreme Court im Juni entschieden, dass das Bundesrecht es ausschließt, auf Ebene der Bundesstaaten Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise auf Roundup zuzulassen.
Bayer hatte stets argumentiert, dass es keine Warnhinweise auf sein Produkt drucken dürfe, wenn die US-Umweltbehörde EPA die Sicherheit doch eindeutig festgestellt habe. Die EPA ist eine von zahlreichen Behörden rund um die Welt, die Glyphosat zugelassen haben.
Verklagt wurde Bayer dennoch zehntausendfach wegen der angeblich krebserregenden Wirkung seines Unkrautvernichters. Die Klagen basieren auf einer Untersuchung einer Forschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation WHO. Die hatte den Wirkstoff Glyphosat vor einem Jahrzehnt als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft.
Die Entscheidung des Supreme Court hat nun sämtlichen Klagen die Grundlage entzogen, die sich um angeblich fehlende Warnhinweise drehen. „Für Ansprüche, die über angeblich unzureichende Warnhinweise hinausgehen, haben die Kläger bisher keine ausreichenden Beweise vorgelegt“, teilte Bayer am Montag mit.
Um eine abermalige Klagewelle zu verhindern, hat der Vergleichsvorschlag feste Regeln. Der gesamte Prozess soll über 21 Jahre gestreckt werden. In dieser Zeit müssen alle potentiellen Kläger das Vergleichsverfahren durchlaufen, bevor sie vor Gericht ziehen können. Die Prüfung der Ansprüche kann dauern, was eine Hürde für Kläger darstellt.
Bayer will Strafschadenersatz ausschließen
Aus Sicht mancher Anwälte ist eine weitere Regel unattraktiv: Bayer will mit dem Vergleich den in den USA möglichen Strafschadenersatz („punitive damages“) für die Zukunft ausschließen. Diese Sonderregelung des amerikanischen Rechtssystems hat Bayer in der Vergangenheit empfindlich getroffen: In vielen Urteilen wurde der Konzern nicht nur zu Schadenersatz verurteilt, sondern auch zu Zuschlägen, die „arglistiges Verhalten“ voraussetzen – mitunter kostete das Bayer Milliarden.
Kurz nach dem Abschluss der 63 Milliarden Dollar schweren Übernahme von Monsanto im Jahr 2018, des damals größten Zukaufs in der deutschen Wirtschaftsgeschichte, hatte Bayer einen ersten Prozess rund um Glyphosat verloren. Obwohl der Aktienkurs des Dax-Konzerns seit Anfang 2025 eine Trendwende gemacht hat und sich seitdem mehr als verdoppelt hat, kostet eine Aktie heute immer noch nur fast die Hälfte von damals.
