Kassenärztechef Andreas Gassen hat sich für schnellere Facharzttermine in medizinisch dringenden Fällen ausgesprochen, lehnt eine allgemeine gesetzliche Termingarantie jedoch ab. Denkbar sei eine schnelle Terminvermittlung für objektiv medizinisch dringende Termine, wenn die Praxen dafür entsprechend bezahlt würden, sagte Gassen der Bild-Zeitung. Das sei unter diesen Bedingungen »in der Regel innerhalb einer Woche darstellbar«, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Für die niedergelassenen Ärzte wäre es »möglich, eine begrenzte Zahl derart kurzfristiger Termine bereitzustellen«, sagte Gassen. Die Zahl solcher Termine würde »wohl für die beispielsweise durch eine als dringend begründete hausärztliche Überweisung oder durch die 116117 so eingestuften Fälle ausreichen, da wirklich dringende Termine den kleineren Teil des Versorgungsgeschehens betreffen«.
Nur im Fall von medizinischer Notwendigkeit
Gegen eine generelle Garantie für Facharzttermine beispielsweise innerhalb von drei Wochen hatte sich Gassen schon vor Monaten ausgesprochen. Diese Haltung bekräftigte er: Eine allgemeine gesetzliche Termingarantie sei »nicht umsetzbar – dafür gibt es keine Kapazitäten«. Maßgeblich sei vielmehr die medizinische Notwendigkeit.
Die Terminfrage spielt bei der geplanten Gesundheitsreform eine Rolle. Nach Angaben der Bundesregierung lag die Wartezeit für gesetzlich Versicherte in Facharztpraxen im Jahr 2024 im Schnitt bei 42 Tagen. SPD-Politiker machen sich für eine Termingarantie bei Fachärzten für gesetzlich Versicherte stark, also einen Anspruch auf einen zeitnahen Termin. Fraktionschef Matthias Miersch hatte eine Frist von drei Wochen ins Gespräch gebracht. Sie kritisieren, dass privat Versicherte bislang bei der Terminvergabe bevorzugt werden.
