
Vor der Bundespressekonferenz präsentierte sich der Wahlsieger gestern als Regelbrecher. Die AfD, kündigte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund an, will „jedem Akteur im Landtag von Sachsen-Anhalt die Hand reichen“. Was der ungewöhnliche Begriff nahelegte (akteurszentriert reden normalerweise Politikwissenschaftler, nicht Politiker), wurde durch Siegmund im Weiterreden sogleich bestätigt: Seine Wortwahl ist wörtlich gemeint. Der Landtag besteht aus den gewählten Abgeordneten; sie sind es, die dort in letzter Instanz handeln. Den Handschlag im nicht-metaphorischen Sinne gibt es nur zwischen Person und Person.
Wenn zwei Parteien eine Koalitionsvereinbarung schließen, können ihre Vorsitzenden die Abmachung per Handschlag vor den Kameras symbolisch bekräftigen. In Magdeburg wird es eine solche Vereinbarung nach Siegmunds gestrigen Ankündigungen nicht geben, jedenfalls nicht zwischen der bisherigen größten Regierungspartei und der künftigen stärksten Landtagsfraktion. Denn Siegmunds nach eigenen Worten „ganz entscheidende Botschaft“ in der Pressekonferenz lautete, dass er die Mehrheit der Mitglieder des Landtages, deren Stimmen er nach der Landesverfassung für die Wahl zum Ministerpräsidenten im ersten Wahlgang benötigt, organisieren möchte, indem er sich um Unterstützung entweder von „einzelnen Fraktionen“ oder von „einzelnen Abgeordneten“ bemüht.
Das Potential jederzeitiger Erpressung
Das Entscheidende ist, dass die Gespräche mit ganzen Fraktionen und mit einzelnen Abgeordneten gleichzeitig stattfinden sollen. Mehrfach wiederholte Siegmund die Behauptung, dass es Gespräche mit einzelnen CDU-Abgeordneten schon in der Wahlnacht gegeben habe. Nicht informeller Kontakt, aber die Bekundung des Willens zu förmlichen Parallelverhandlungen mit einer anderen Fraktion und mit potentiellen Überläufern aus dieser Fraktion ist ein Bruch der parlamentarischen Spielregeln.
Am Anfang einer Legislaturperiode handeln die Abgeordneten dadurch, dass die Abgeordneten sich zu Fraktionen zusammenschließen, damit die Fraktionen die Möglichkeiten der Regierungsbildung ausloten können. Man nehme an, es käme zur Palastrevolution in der geschrumpften Magdeburger CDU, die dortige neue Fraktion wollte sich nicht mehr an die Beschlusslage der Bundespartei halten und erklärte ihren Willen zu Verhandlungen mit der AfD im höheren Interesse des Landes. In diesem Szenario könnte Siegmund den Verhandlungsführer jederzeit mit der Mitteilung erpressen, dass er sich mit den christdemokratischen Sezessionisten im Wartestand fast schon einig geworden sei.
Unmöglich kann sich die CDU auf dieses Spiel einlassen. Auch die Selbstverachtungsfähigkeit eines Wahlverlierers hat Grenzen, die hier von der Funktionsfähigkeit des parlamentarischen Systems gezogen werden. Siegmund beginnt mit seinem Verfahrensvorschlag die Arbeit an der Vernichtung der CDU, die von der Bundesparteiführung der AfD schon längst als Ziel ausgegeben worden ist. Was lässt sich aus Siegmunds erstem Spielzug nach dem Wahlergebnis, das ihm den Griff nach dem Ministerpräsidentenamt ermöglicht, ohne den Erfolg zu garantieren, über seine Einstellung zur parlamentarischen Regierungsform ableiten?
Zum Thema Minderheitsregierung
Aufschlussreich waren auch Siegmunds Einlassungen zum Thema Minderheitsregierung. Man musste ihn ebenso wie gestrige Äußerungen der Bundesspitze der AfD so verstehen, dass es einen Ministerpräsidenten Siegmund nur geben soll, wenn er im ersten oder zweiten Wahlgang gewählt werden kann, mit einer Mehrheit von 42 der 83 Mitglieder des Landtags. Eigentlich darf sich Siegmund nach dem Wahlergebnis die Möglichkeit ausrechnen, dass die Ministerpräsidentenwahl gemäß den Regeln der Verfassung auf ihn zuläuft. Im dritten Wahlgang ist laut Artikel 65 Absatz 2 gewählt, wer „die Mehrheit der abgegebenen Stimmen“ erhält.
CDU, SPD, Grüne und Linke stellen 39 Abgeordnete, genauso viele wie die AfD. Die verfassungsfreundlichen Parteien dürfen froh sein, dass in Sachsen-Anhalt nicht die thüringische Regelung gilt, wonach im dritten Wahlgang obsiegt, wer „die meisten Stimmen erhält“. Dann genügte eine Stimme Vorsprung, die relative Mehrheit. Die Linke müsste einen CDU-Zählkandidaten Schulze oder Haseloff oder Hallervorden unterstützen, und dafür müsste die CDU ihre Brandmauer zur Linken einreißen. Dass sie das mit dem ausschließlichen Zweck täte, einen Ministerpräsidenten Siegmund zu verhindern, von dem der Bundestagsabgeordnete Müller schon vor der Wahl sagte, dass man ihn machen lassen solle, wäre ein Gedankenspiel aus dem Reich der politischen Phantastik.
Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält hingegen der Kandidat, der mehr Stimmen auf sich vereint als alle anderen Kandidaten zusammen. Siegmunds Gegner müssten sich daher nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten verständigen. Im Übrigen wird auch die Rechtsauffassung vertreten, es müsse zusätzlich auf dem Stimmzettel die Option Nein geben, obwohl Nein nicht zum Ministerpräsidenten gewählt werden kann.
Enthaltung des BSW kann Siegmunds Wahl im dritten Wahlgang also nicht garantieren. Allerdings könnte Siegmund vor dem dritten Wahlgang die Sprache darauf bringen, dass die Verfassung mit der Ermäßigung des Mehrheitserfordernisses auf die Bildung einer Regierung hinwirken will. Schon ein Abweichler aus den vier Anti-AfD-Fraktionen, eine weitere Enthaltung neben dem BSW, würde genügen, damit Siegmund doch mit relativer Mehrheit ins Amt käme. Ein solcher Alleingang wäre mit verfassungspolitischer Räson zu rechtfertigen, im Unterschied zu Geheimverhandlungen einzelner Abgeordneter vor Beginn der Sondierungen zwischen den Fraktionen.
Eine Empfehlung von Politikwissenschaftlern
Seit der Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich in unfreiwilliger Tateinheit von FDP, CDU und AfD 2020 wird aus der Politikwissenschaft empfohlen, ein Regieren mit wechselnden Mehrheiten im Sinne einer neuen demokratischen Normalität ausprobieren. Als Chefexperimentator für einen solchen Versuch steht Siegmund nach eigenen Angaben nicht zur Verfügung, obwohl die Wissenschaftler auch legitimierende Stichworte geliefert haben, die aus den AfD-Wahlprogrammen geläufig sind: Vorrang sachlicher Lösungen und so weiter.
Siegmund könnte sagen, dass seine Wahl zum Regierungschef in jedem Fall dem Wählerwillen Geltung verschaffen würde und alles Weitere der Magnetwirkung der AfD-Sachvorschläge in der Gesetzgebung überlassen werden könnte. Das hört man nicht von ihm. Der AfD-Bundesvorsitzende Tino Chrupalla spottete in der Bundespressekonferenz über den thüringischen Ministerpräsident Mario Voigt, der sich vom BSW „am Gängelband durch die Manege“ führen lasse. Das ist der authentische Sound der Parlamentsverachtung der Weimarer Republik.
Aufsehen erregte Siegmund letzte Woche, als er sagte, dass ihm eine knappe absolute Mehrheit zu knapp sein könnte. Darin kam ein Misstrauen gegenüber den parlamentarischen Mechanismen zum Ausdruck, das von Anfang an ein wesentliches Moment der AfD-Programmatik gewesen ist und nun scheinbar auch gegen eigene Politiker durchschlägt. Die Kritik an der Korruption durch Machtgebrauch hat sich im AfD-Personal zu einem Habitus verfestigt, der nicht einfach abgestreift werden kann, wenn einem selbst die Macht zufällt.
Es heißt jetzt häufig, man müsse darauf setzen, dass die Übernahme von Regierungsämtern eine disziplinierende und mäßigende Wirkung haben werde. Diese Hoffnung setzt allerdings voraus, dass die Akteure sich auf die Spielregeln von Mehrheitsfindung und Kompromisssuche überhaupt einlassen wollen.
Hinweis: Gegenüber einer früheren Fassung des Artikels wurden die Ausführungen zu Art. 65 Abs. 2 der Verfassung von Sachsen-Anhalt korrigiert und ergänzt.
