
Der schon seit rund zwei Jahren eingesetzte Corona-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags hat sich in seiner ersten öffentlichen Sitzung unter anderem mit Einreiseverboten beschäftigt. Zum Start seiner Beweisaufnahme standen bei der zehnten Zusammenkunft in Wiesbaden die ersten vier Sachverständigen auf der Tagesordnung.
Die erste Expertin, die Frankfurter Rechtswissenschaftlerin Andrea Kießling, sagte, nach ihrer Rechtsauffassung hätte das Land Hessen auch während der Pandemie keine eigene Zuständigkeit für Einreiseverbote am Flughafen Frankfurt gehabt.
Für Deutschlands Außengrenzen, wozu im weiteren Sinn auch sein größter Flughafen Frankfurt in Hessen gehört, liegt die Befugnis für solche Verbote laut der Juraprofessorin Kießling alleine beim Bund. Für den Airport mit internationalen Flügen sei schließlich auch die Bundespolizei zuständig.
Mehrere Phasen von Einreisebeschränkungen während Pandemie
Während Corona hatte es in Deutschland mehrere Phasen von Einreisebeschränkungen gegeben – von einem faktischen Einreiseverbot für Nicht-EU-Bürger im März 2020 über Testpflichten und Quarantäneregelungen bis hin zu gezielten Einreisesperren für sogenannte Virusvarianten-Gebiete von Januar 2021 an. Die ersten bekannten Corona-Infektionen waren Ende 2019 in der chinesischen Stadt Wuhan entdeckt worden.
In Hessens parlamentarischem Corona-Untersuchungsausschuss darf jede der fünf Fraktionen des Landtags zwei Experten benennen. Somit werden es insgesamt zehn sein. In der ersten Sitzung mit Sachverständigen stand noch die Befragung von drei weiteren Experten auf der Tagesordnung. Das waren der Datenanalyst und Publizist Tom Lausen, die Medizinprofessorin und frühere stellvertretende Leiterin des Frankfurter Gesundheitsamtes, Ursel Heudorf, sowie Matthias Friehe, Juraprofessor an der Hochschule EBS für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel im Rheingau.
Den Untersuchungsausschuss hatte der hessische Landtag bereits im Juni 2024 auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt. Nach einem gerichtlichen Streit über die ursprünglich 43 Fragen der AfD zur einstigen Corona-Politik gelten nur noch elf als zulässig. Die abgelehnten Fragen hatten sich teils auch auf die Bundes- und EU-Ebene bezogen. Dagegen wandten sich alle anderen vier Fraktionen unter Hinweis auf fehlende Hessen-Bezüge.
