
Das Betriebsverfassungsgesetz sichert Arbeitnehmern in Deutschland seit dem Jahr 1972 zu, dass Betriebsräte ihre Belange in betrieblichen Angelegenheiten vertreten. Neben der Mitwirkung von Arbeitnehmern und Gewerkschaften in Aufsichtsräten steht es für eine sehr weitreichende Mitsprache in den Unternehmen, wenn man dies mit anderen Ländern vergleicht. Für die Gewerkschaften ist das ein Erfolgsmodell, das weiter auszubauen sei. Es wächst aber auch die Kritik daran. Umständliche, zuweilen konfliktträchtige Mitbestimmungsverfahren können zum Bremsklotz werden, wenn Betriebe im Wettbewerb unter Veränderungsdruck geraten.
Einen Vorstoß für eine umfassende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes bringt nun die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in die Auseinandersetzung ein. „Mitwirkung muss wirksam bleiben, aber Verfahren müssen schneller werden“, betont Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. „Verfahren, die keinen zusätzlichen Schutz schaffen und notwendige Veränderungen nur verzögern, müssen auf den Prüfstand.“
Feste Fristen für schnellere Entscheidungen
Zu Blockaden betrieblicher Veränderungen komme es etwa durch überlange Verfahren der im Streitfall anzurufenden externen Einigungsstelle. Dies sei durch klare Fristen von wenigen Monaten zu verhindern, fordern die Arbeitgeber. Und besonders eilige Angelegenheiten müsse der Arbeitgeber auf rechtssicherer Grundlage notfalls einseitig regeln können, anstatt den Ausgang einer Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat abzuwarten.
Einzelheiten stellt die BDA in einem 43 Seiten langen Bericht unter dem Titel „Betriebsverfassung für das 21. Jahrhundert“ dar. Dieser stützt sich auch auf ein Gutachten, das die Rechtswissenschaftler Richard Giesen, Felix Hartmann und Christian Picker im Frühjahr in der „Zeitschrift für Arbeitsrecht“ (ZFA) veröffentlicht hatten. „Deutschland muss schneller, effizienter und weniger bürokratisch werden“, fasst Dulger das Ziel der Initiative zusammen. Verzögerungen träfen „nicht nur die Unternehmen, sie bremsen die Transformation und verhindern Innovation“.
Koalition will Betrieben die Anwendung von KI erleichtern
Rufe nach moderneren gesetzlichen Regeln für Betriebsräte bekommen derzeit gleich aus mehreren Richtungen neue Nahrung. Auch die schwarz-rote Koalition gab einen Anstoß dazu: In ihren Reformbeschlüssen von Anfang Juli stellte sie fest, dass mit dem geltenden Recht die Einführung Künstlicher Intelligenz in den Betrieben oft schwierig sei. Zuweilen erschwere es sogar die Installation bloßer Softwareupdates. Dies solle „vereinfacht und schneller im Einklang mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats“ möglich werden, formulierte die Koalition als Ziel. Sie hofft auch auf Vorschläge der Sozialpartner, „wie hier die Zusammenarbeit durch entsprechende Regelungen etwa im Betriebsverfassungsrecht erleichtert und beschleunigt werden kann“.
Der konkrete Hintergrund im Fall von KI und Softwareupdates ist eine gesetzliche Vorschrift zum Datenschutz, die das Bundesarbeitsgericht sehr weitgehend interpretiert. Laut Gesetz dürfen Betriebsräte mitentscheiden, ob ihr Betrieb Systeme anwendet, die „dazu bestimmt sind“, Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Die Rechtsprechung verlange dies aber mittlerweile auch für Systeme, die nur „dazu geeignet sind“. Das treffe heute auf fast alle Anwendungen zu, auch wenn keine Überwachungsabsicht im Raum stehe, so die Kritik.
Betriebsrätereform wird Schwerpunktthema auf dem Juristentag
Jenseits davon wird derzeit aber auch in der Rechtswissenschaft intensiv über Reformen des Betriebsverfassungsgesetzes diskutiert. Vorschläge dazu werden Mitte September ein wichtiges Thema auf dem Deutschen Juristentag in Erfurt sein. Auch der Aufsatz der Professoren Giesen, Hartmann und Picker steht dort zur Debatte. In eine ganz andere Richtung weist dagegen ein Vorschlag, den die Gewerkschaften schon im Jahr 2022 zum 50. Jubiläum des umstrittenen Gesetzes präsentiert hatten. Er sieht vor, künftig unternehmerische Entscheidungen in noch weit größerem Umfang von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig zu machen.
Ein Gutachten der Hamburger Arbeitsrechtlerin Claudia Schubert, das die zentrale Diskussionsgrundlage für den Juristentag bilden soll, erkennt indes auch „Funktionsdefizite“ des heutigen Rechtsrahmens. Einerseits gebe es „Lücken im Rechtsschutz bei der Errichtung von Betriebsräten“; hier geht es etwa um Fälle, in denen das Management die Gründung eines Betriebsrats mit unlauteren Mitteln bekämpft. Andererseits stellt Schubert fest: „Auch die Dauer der Beteiligungsverfahren und konfliktbedingte Blockaden belasten die Kooperation.“
