
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexueller Gewalt im Bistum Limburg (UKO) fordert in ihrem soeben vorgelegten Jahresbericht für 2025, die Vorgaben des Bistums und der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit Fällen sexueller Gewalt dauerhaft durch einen Blick von außen zu begleiten. Es brauche ein detailgenaues Monitoring für die Institution und ihre Praxis, was die Einhaltung, Bewertung und Weiterentwicklung der Leitlinien und Konzepte angehe. Die Kommission sehe hier „eklatante strukturelle Schwächen für einen gelingenden Kinderschutz bei akuter Kindeswohlgefährdung und für eine adäquate Aufarbeitung von zeitlich zurückliegenden Fällen“.
Die UKO ist 2022 vom Limburger Bischof Georg Bätzing berufen worden. Sie überprüft vor allem, ob die Aufarbeitung von Fällen sexueller Gewalt im Bistum den Vorgaben entspricht, die 2020 als Ergebnis des Projekts „Betroffene hören – Missbrauch verhindern“ vorgelegt worden waren. Der jetzige Bericht umfasst den Zeitraum von Februar 2025, in dem die Kommission neu zusammengesetzt wurde, bis April 2026. Sie befasste sich abermals mit einzelnen Fällen, von denen einige weit zurückreichen und teils auch schon bekannt waren.
So wandte sich Anfang des Jahres ein Mann an die Kommission, der in den Sechzigerjahren im Wiesbadener Antoniusheim Opfer sexueller Gewalt eines dort tätigen Priesters und eines später verurteilten Sexualstraftäters geworden war, der sich als Amtsarzt ausgab. Bei seinem Ansinnen, eine finanzielle Entschädigung durch das Bistum Limburg, das Heim oder die katholische Kirche zu bekommen, habe die UKO zwar nicht helfen können, da er früher schon Anerkennungszahlungen bekommen habe, heißt es im Bericht. Man habe jedoch die Akten einsehen können und dadurch weitere Erkenntnisse über die Strukturen der Gewalt und deren Vertuschung gewonnen.
Ein Kapitel widmet sich Vorwürfen sexuellen und spirituellen Missbrauchs in Kloster Arnstein, das dem Bistum gehört, aber an eine orthodoxe Schwesterngemeinschaft vermietet ist. Sowohl an die Kommission als auch an das Bistum waren solche Vorwürfe herangetragen worden. Die daraufhin eingeschaltete Staatsanwaltschaft Koblenz sah allerdings keine Grundlage für ein Ermittlungsverfahren. Die Kommission empfiehlt dem Bistum dennoch, den Mietvertrag zu beenden. Zumal es Belege dafür gebe, dass die Gemeinschaft keiner orthodoxen Kirche angehöre.
Unabhängig davon bemüht sich die UKO schon länger, das Thema sexuelle Gewalt in Ordensgemeinschaften zu erhellen, die im Bistum Limburg tätig sind. Dazu wurden vor zwei Jahren Fragebögen versandt. Aus den Antworten schließt die Kommission, dass manche Orden oder geistliche Gemeinschaften die Schutzkonzepte des Bistums weder gekannt hätten noch über eigene verfügten. Das könne nicht sein, wenn sie vom Bistum in irgendeiner Form unterstützt würden. Auch verstünden sich manche offenbar als eine Art „exterritoriale Einrichtungen“, die den Vorgaben des Heimatlandes folgten. Zu diesem Thema ist deshalb ein Studientag für Ordensgemeinschaften geplant.
Die UKO hält außerdem an ihrem Ziel fest, eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zu sexualisierter Gewalt an katholischen Schulen im Gebiet des Bistums anzustoßen. Einbezogen werden sollten Gymnasien, Förderschulen und weitere schulische Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft. Daraus wolle man konkrete Schritte für Prävention, Schutz und institutionelle Lernprozesse ableiten.
