Zum September 2026 treten mehrere Änderungen in Kraft, die Verbraucherinnen und Verbraucher im Alltag betreffen. An deutschen Bahnhöfen wird ab Monatsbeginn schrittweise das Alkoholverbot umgesetzt. Außerdem gelten strengere Regeln für Werbung und neue Hinweise zu Gewährleistung und Garantie. Alle Änderungen im September in der Übersicht:
Alkoholverbot an mehreren Bahnhöfen
Ab dem 1. September gilt an den Bahnhöfen Berlin Hauptbahnhof, Berlin-Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig ein Alkoholverbot. Es umfasst den direkten Konsum auf Bahnsteigen sowie in den Bahnhofshallen. Ausgenommen von der Regelung ist demnach der Ausschank innerhalb der
lizenzierten Bahnhofsgastronomie. Auch das Mitführen von original verschlossenen alkoholischen Getränken – etwa nach einem Einkauf
im Bahnhofssupermarkt – soll in Taschen weiterhin gestattet sein.
Die Einhaltung des Verbots soll von den DB-Sicherheitskräften und der
Bundespolizei überwacht werden. Wer beim illegalen Alkoholkonsum
erwischt wird, muss mit einem sofortigen Platzverweis rechnen. Bei
wiederholten Verstößen droht ein dauerhaftes Hausverbot.
Bislang gilt ein solches Konsumverbot bereits an rund 30 großen deutschen Bahnhöfen – darunter in Hamburg, Köln und München. Bis Mitte Oktober soll das Verbot auf allen 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gelten.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen mehr Menschen beraten
Ab dem 1. September gelten für Lohnsteuerhilfevereine neue Regeln. Sie dürfen künftig mehr Menschen bei steuerlichen Fragen beraten, weil die bisherigen Einnahmegrenzen für sogenannte Überschusseinkünfte entfallen. Dazu zählen etwa Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen.
Bisher lag die Grenze bei 18.000 Euro für Alleinstehende und 36.000 Euro für Ehepaare. Wer darüberlag, konnte sich nicht von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Ab September fallen diese Grenzen weg.
Strengere Regeln für Werbung und Verpackungen
Werbeaussagen müssen künftig deutlich konkreter und nachprüfbar sein, denn ab dem 27. September gelten in Deutschland strengere Vorgaben für Umwelt- und Klimaangaben auf Verpackungen und in der Werbung. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, die auch EmpCo-Richtlinie genannt wird. In Deutschland wurde sie unter anderem durch Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt.
Ziel der neuen Regeln ist es, Greenwashing einzudämmen und Verbraucher besser zu schützen. Pauschale Umweltversprechen dürfen dann nicht mehr ohne Erläuterung verwendet werden. Unternehmen müssen klar angeben, worauf sich eine Aussage bezieht – etwa auf das gesamte Produkt, die Verpackung oder einzelne Inhaltsstoffe – und sie mit belastbaren Nachweisen belegen. Die Informationen können auf der Verpackung oder auf einer Website bereitgestellt werden.
Betroffen sind unter anderem Begriffe wie »grün«, »umweltfreundlich«, »klimaschonend«, »umweltbewusst« und »ökologisch«. Auch die Bezeichnung »klimaneutral« kann problematisch sein, wenn sie lediglich auf dem Kauf von Kompensationszertifikaten beruht. Solche Zertifikate weisen Investitionen in Klimaschutzprojekte wie Aufforstung oder Moorschutz nach, reduzieren aber nicht zwangsläufig die Emissionen bei der Herstellung des beworbenen Produkts.
Auch bei Recyclinghinweisen gelten strengere Anforderungen. Ist beispielsweise nur die Verpackung wiederverwertbar, darf der Hinweis nicht den Eindruck erwecken, das gesamte Produkt sei recycelbar. Umwelt- und Klimabegriffe bleiben grundsätzlich erlaubt – vorausgesetzt, sie sind eindeutig erklärt und nachweisbar begründet. Aussagen über tatsächlich erreichte Emissionsminderungen dürfen weiterhin verwendet werden, wenn die Hersteller sie belegen können.
Neue Hinweise zu Gewährleistung und Garantie
Ebenfalls ab dem 27. September gelten für Händler zwei neue, EU-weit einheitliche Labels, die die Rechte von Käufern stärken sollen. Das Gewährleistungslabel weist auf den mindestens zweijährigen Anspruch auf eine kostenlose Reparatur oder einen Ersatz bei Mängeln hin. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Händler zusätzlich eine Garantie anbietet.
Gibt der Hersteller eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Haltbarkeitsgarantie, muss darauf mit dem sogenannten Garan-Label hingewiesen werden. Es zeigt auf einen Blick, wie lange das Produkt voraussichtlich funktionieren soll und dass der Hersteller es im Fall eines Defekts kostenlos repariert oder ersetzt.
Einzelheiten zur Darstellung und zur textlichen Gestaltung der beiden Labels sind in der Durchführungsverordnung der EU-Kommission geregelt.
Neue Vorgaben für Hersteller vernetzter Produkte
Der europäische Cyber Resilience Act nimmt Hersteller digital vernetzter Produkte künftig stärker in die Verantwortung. Dazu zählen etwa Produzenten von Smartphones, Routern und smarten Haushaltsgeräten. Ab dem 11. September 2026 müssen sie aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken innerhalb von 24 Stunden an eine zentrale EU-Plattform melden.
Dadurch sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher schneller Sicherheitsprobleme bekannt werden. Zudem können Nutzerinnen und Nutzer eher erfahren, wie sie auf eine Schwachstelle reagieren und sich schützen können.
Ab dem 12. September müssen neu auf den Markt gebrachte vernetzte Produkte zudem nach dem Prinzip »Access by Design« entwickelt sein. Nutzer sollen dadurch einfach und kostenlos auf die vom Gerät erzeugten Daten zugreifen können, entweder direkt über das Gerät oder über den Hersteller. Das kann beispielsweise hilfreich sein, wenn die Daten eines modernen Autos zur Auswertung an eine Werkstatt übermittelt werden sollen.
Spotify kennzeichnet KI-generierte Songs
Der Musikstreamingdienst Spotify will den Einfluss von KI-Musik eindämmen. Ab Mitte September kennzeichnet der Streamingdienst sogenannte AI Personas – also Interpreten, die von KI generiert wurden – und nimmt ihre Titel aus automatischen Empfehlungen, Playlists und Radiostreams. Die Musik bleibt auffindbar, wird aber nur noch durch direkte Suche oder bei ausdrücklichem Folgen angezeigt. Zudem sollen Hinweise in Künstlerprofilen, Suchergebnissen und Titellisten für Transparenz sorgen.
Zur Identifizierung setzt Spotify sowohl auf eine freiwillige
Selbstauskunft der Produzenten als auch auf eigene Prüfteams und
automatisierte Analyseverfahren. In den kommenden Monaten soll zudem
eine Meldefunktion für Nutzer folgen. Menschliche Künstler, die KI lediglich als Werkzeug nutzen, sind von den Maßnahmen nicht betroffen.
Warntag am 10. September
Am 10. September werden gegen 11 Uhr in ganz Deutschland erneut die öffentlichen Warnsysteme getestet. Der Warntag dient als Härtetest für die Kommunikationsstrukturen im Falle von Katastrophen und Großschadensereignissen und soll zugleich die Bevölkerung für das Thema sensibilisieren. Dafür lösen die Behörden eine Probewarnung aus, die unter anderem an Mobiltelefone und digitale Anzeigetafeln übermittelt wird. Die Entwarnung ist gegen 11.45 Uhr vorgesehen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP
