
Die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen hat die Fahndung russischer Behörden nach dem Balkan-Korrespondenten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Michael Martens, scharf kritisiert. „Die Bundesregierung und die Europäische Union müssen klarmachen: Russische Repression gegen unabhängige Medien darf nicht international verlängert werden“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, am Dienstag in Berlin.
Zuvor hatte die F.A.Z. mitgeteilt, dass die russischen Behörden Martens nach einer umstrittenen Frage auf einer Pressekonferenz zum Krieg in der Ukraine zur Fahndung ausgeschrieben haben. Die F.A.Z. wertet das Vorgehen Russlands gegen Martens als Einschüchterungsversuch. Man weise diesen Versuch zurück, unabhängige Berichterstattung durch strafrechtliche Drohungen zu behindern, hieß es.
„Eine Journalistenfrage rechtfertigt kein Strafverfahren“
Bei einer Pressekonferenz am 8. August in der serbischen Hauptstadt Belgrad hatte Martens den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj gefragt, was die Europäer tun könnten, um der Ukraine zu helfen, „mehr russische Soldaten zu töten“. Der F.A.Z.-Verlag erklärte später, die Frage sei „missverständlich formuliert“ gewesen, und äußerte Bedauern.
Mihr sagte: „Ob diese Frage klug gestellt war, kann man diskutieren. Darum geht es hier aber nicht. Eine Journalistenfrage rechtfertigt kein Strafverfahren, keine Fahndung und keine drohende internationale Verfolgung.“ Der Vorgang zeige exemplarisch, wie der Kreml einzelne Aussagen aus dem Kontext löse und daraus ein Mittel politischer Einschüchterung mache.
Die russische Nachrichtenagentur Tass hatte bereits Mitte August berichtet, dass gegen Martens in Russland wegen öffentlicher Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit ermittelt werde. Die russische Botschaft in Berlin hatte sich außerdem zu dem Fall an die Staatsanwaltschaft Berlin gewandt und um eine rechtliche Prüfung gebeten. Die deshalb erforderliche Prüfung, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt, dauert noch an. Ein Ermittlungsverfahren wurde bislang nicht eröffnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen belegt Russland den 172. von 180 Plätzen.
