
Der bisherige Präsident des Oberverwaltungsgerichts Münster, Carsten Günther, soll neuer Präsident des Bundesverwaltungsgerichts werden. Dies hat die F.A.Z. aus mit der Personalie befassten Kreisen erfahren. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat zu einer Sitzung des Richterwahlausschusses am 15. Oktober eingeladen. Dort soll Günther zum Bundesverwaltungsrichter gewählt werden. Nach der Wahl im Ausschuss muss ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung erfolgen, um Günther zum Präsidenten in Leipzig zu machen.
Das Präsidentenamt am Bundesverwaltungsgericht ist seit Juni vakant. Nach der Pensionierung des bisherigen Präsidenten Andreas Korbmacher hatte die schwarz-rote Koalition den Präsidenten des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs, Malte Graßhof, für die Leitungsaufgabe in Leipzig vorgesehen. Graßhof sagte im Juni wenige Tage vor seiner geplanten Wahl zum Bundesverwaltungsrichter aus gesundheitlichen Gründen ab. Schwarz-Rot musste daher Ersatz finden.
In Leipzig ist der gebürtige Duisburger Carsten Günther kein Unbekannter: Er war bereits von 2015 bis 2025 Bundesverwaltungsrichter und dort unter anderem für das Recht des öffentlichen Dienstes und das Dienstrecht der Soldaten zuständig.
Günther klagte gegen Limbachs Personalentscheidung
Dass die Wahl auf Günther fällt, war in Justizkreisen gleichwohl eher nicht erwartet worden: Er gilt zwar als exzellenter Jurist und gehört wie Graßhof der CDU an, ist allerdings erst seit vergangenem Jahr Präsident des Oberverwaltungsgerichts Münster. Zuvor hatte er einen mehrjährigen Rechtsstreit gegen das nordrhein-westfälische Justizministerium geführt: Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hatte zunächst eine Frau für das Präsidentenamt in Münster ausgewählt. Gegen diese Personalentscheidung wehrte sich Günther, der sich für besser qualifiziert hielt, mit einer Klage.
Vor dem Verwaltungsgericht Münster war er damit erfolgreich, das Oberverwaltungsgericht Münster entschied jedoch zugunsten des Ministers. Dies beanstandete 2024 das Bundesverfassungsgericht.
Auch parlamentarisch bekam Limbach Gegenwind: SPD und FDP warfen dem Minister vor, gegen das Prinzip der Bestenauslese verstoßen zu haben. Sie setzten durch, dass sich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss in Düsseldorf mit der Sache befasste. Die von Limbach ausgewählte Kandidatin zog ihre Bewerbung schließlich zurück, sodass Günther im August 2025 das bis dahin mehr als vier Jahre lang nicht besetze Präsidentenamt in Münster antreten konnte.
In Düsseldorf wertete die SPD die Nominierung Günthers zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts als „eindrucksvollen Beleg“ für dessen herausragende fachliche Qualifikation und hervorragende Arbeit. „Jetzt soll der Mann, den Justizminister Limbach damals zugunsten einer Duzfreundin zurücksetzen wollte, Präsident des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts werden. Das ist eine späte Ohrfeige für Limbachs Personalpolitik“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Elisabeth Müller-Witt, der F.A.Z. Bei der Nachbesetzung am OVG Münster müsse Limbach zeigen, dass er aus der Affäre gelernt habe.
FDP-Fraktionschef Henning Höne mahnte, weder dürfe sich der Besetzungsskandal wiederholen noch dürfe es abermals an der Spitze des Gerichts zu einer jahrelangen Vakanz kommen. „Ein Verschleppen bis nach der Landtagswahl kann sich Nordrhein-Westfalen nicht erlauben.“ Politische Wünsche dürften bei der Besetzung keine Rolle spielen, die Bestenauslese müsse nun das einzige Kriterium sein. Die schwarz-grüne Koalition von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) müsse das Reformgesetz zur Besetzung von Justiz-Spitzenämtern nun zügig abschließend im Landtag beraten lassen.
Höne spielte damit auf die Novelle des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes an. Darin wird unter anderem „gesetzlich klarstellend normiert“, dass die dienstliche Beurteilung das maßgebliche Auswahlinstrument bildet, wodurch die „Bindung an die Bestenauslese noch weiter gesichert“ wird, wie es in der Begründung des Gesetzesentwurfs heißt. In Fällen, in denen zwei oder mehrere Bewerber für ein Spitzenamt dieselbe Gesamtnote vorweisen, wird es künftig Auswahlgespräche vor einer Kommission geben. „Diese neuen Regeln für ein geordnetes und transparenteres Besetzungsverfahren müssen bei der Neubesetzung der OVG-Präsidentenstelle Anwendung finden“, forderte FDP-Fraktionschef Höne.
Dass es so kommen wird, ist auch deshalb wahrscheinlich, weil sich das Verfahren zur Berufung Günthers zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts bis weit in den Herbst zieht. Auch der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach zeigte sich zuversichtlich. „Wir befinden uns im Gesetzgebungsverfahren. Der Rechtsausschuss des Landtags hat sich einstimmig für den Vorschlag aus meinem Haus ausgesprochen“, sagte Limbach der F.A.Z. „Deshalb gehe ich davon aus, dass ein neues Besetzungsverfahren nach den neuen Regeln stattfinden kann.“
