Neun Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt das Verbot von zwei Protestkundgebungen für rechtmäßig erklärt. Damit korrigierte der Richter eine Entscheidung des Hamburgischen Verwaltungsgerichts vom Februar 2022, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Im Juni 2017 hatte die globalisierungskritische Nichtregierungsorganisation Attac zwei Protestkundgebungen in der Hamburger Innenstadt angemeldet, obwohl die Stadt für die beiden Gipfeltage vom 7. bis 8. Juli 2017 bereits ein Demonstrationsverbot für das Stadtgebiet erlassen hatte. Die Stadt untersagt die Versammlungen. Attac klagte gegen das Verbot.
Das Oberverwaltungsgericht gab der Stadt Hamburg nun recht. Nach Ansicht des Richters wäre die öffentliche Sicherheit während der Versammlungen durch gezielte oder faktische Blockaden der Transport- und Fahrtrouten mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet worden.
OVG sieht Gefährdung durch tausende Gewaltbereite
Eine unmittelbare Gefährdung hätte sich zwar nicht allein aus den Versammlungen ergeben, teilte das Oberverwaltungsgericht mit. Sie wäre jedoch aus dem Umstand erfolgt, dass die Versammlungen Teil »eines außerordentlich umfangreichen Gesamtprotestgeschehens« gewesen wäre. Dabei sei auch mit der Teilnahme tausender gewaltbereiter Personen zu rechnen gewesen, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Bei dem Gipfel in Hamburg waren die Staats- und Regierungschefs der 20 wichtigsten Wirtschaftsnationen zusammengekommen, darunter die Präsidenten der USA und Russlands, Donald Trump und Wladimir Putin. Das Treffen wurde von Ausschreitungen überschattet.
