Nach seinem Rücktritt als Unionsfraktionsvorsitzender gibt Jens Spahn auch den CDU-Bezirksvorsitz im Münsterland ab. »Ich habe mich entschieden, nicht erneut für den Vorsitz der CDU-Münsterland zu kandidieren«, sagte Spahn den Westfälischen Nachrichten. Der Zeitung zufolge hatte Spahn noch im Juli erklärt, wieder antreten zu wollen.
Der Wahlparteitag findet am 15. September statt. Als Nachfolgerin wird die derzeitige NRW-Schulministerin Dorothee Feller gehandelt.
An die Spitze des CDU-Bezirks Münsterland war Spahn vor zwei Jahren gewählt worden. Er
löste damit NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ab, der den
Posten 21 Jahre lang innehatte und nicht mehr angetreten war.
Im Juli hatte Spahn bekannt gegeben, gemeinsam mit seinem Ehemann mithilfe einer Leihmutter aus den USA Vater geworden zu sein. Zuvor hatte er sich öffentlich stets gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland positioniert. Nach erheblicher Kritik trat Spahn vor einem Monat als Fraktionsvorsitzender zurück.
Union debattiert über Verbot von Leihmutterschaft im Ausland
Derweil wird innerhalb der Union der Ruf nach
einem Verbot von Leihmutterschafts-Arrangements im Ausland lauter. Der
»verständliche Wunsch nach einem eigenen Kind« rechtfertige die
Inanspruchnahme von Leihmutterschaft nicht, sagte die rechtspolitische
Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl (CSU), der katholischen
Wochenzeitung Die Tagespost. Bestehende Verbote müssten konsequenter
durchgesetzt und weitere Regelungen geprüft werden.
Es sei »schwer vermittelbar«, sagte Hierl, »dass
die in Deutschland bewusst getroffene Wertentscheidung gegen die
Leihmutterschaft durch die Wahl eines ausländischen Verfahrens faktisch
umgangen werden kann und dies je nach Geburtsstaat sogar zu
unterschiedlichen Rechtsfolgen in Deutschland führt.«
Strengere Gesetze in Italien
Vor zwei Jahren hatte das italienische
Parlament das Verbot von Leihmutterschaft erweitert. Seitdem machen sich
italienische Staatsbürger, die sich an einer Leihmutterschaft
beteiligen, auch dann strafbar, wenn sie die Tat in einem Land begehen,
in dem Leihmutterschafts-Arrangements legal sind. In Italien können die
Betreffenden mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sowie mit
Geldstrafen von bis zu einer Million Euro belangt werden.
Eine ähnliche Regelung wäre nach Worten des
Juristen und Bundestagsabgeordneten Axel Müller (CDU) auch für
Deutschland möglich: »Dazu müsste der Katalog der Straftaten, die
darunterfallen, um den Tatbestand der Leihmutterschaft ergänzt werden«,
sagte der frühere Vorsitzende Richter am Landgericht Ravensburg der Tagespost. Indes komme das Parlament »nicht umhin, vorab eine ethische
Grundsatzdebatte zum Thema Embryonenschutz und Leihmutterschaft zu
führen«.
